196 Demgegenüber möchte ich doch feſtſtellen, daß dieſe erhebliche Mehrheit aus einer Stimme beſtand. Der Antrag iſt im Ausſchuß mit einer Stimme abgelehnt worden, und ich kann daher nur der Hoffnung Aus⸗ druck geben, daß er hier im Plenum Annahme finden wird. Zunächſt einmal ein paar Worte über die Not⸗ wendigkeit der Beſchaffung weiterer Mittel in Ka⸗ pitel XV! Der Abſchnitt Vorbehaltsmittel iſt in Kapitel 1 nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit 450 000 ℳ vorgeſehen geweſen, eine außerordentlich dürftige Bemeſſung dieſes Abſchnitts, und der Aus⸗ ſchuß hat ſich denn auch veranlaßt geſehen, eine Reihe von Poſitionen zu erhöhen, die Ihnen der Herr Re⸗ ferent genannt hat, wodurch dieſer Abſchnitt auf etwas mehr als eine Million geſteigert wird. Das könnte vielleicht ganz annehmbar klingen, wenn wir nicht wüßten, daß wir noch heute auf der Tages⸗ ordnung eine Vorlage haben, die 632 000 ℳ erfor⸗ dert und für die eben auch im Etat Mittel beſchafft werden müſſen. Dieſe 632 000 ℳ gehen alſo bereits von den Vorbehaltsmitteln ab, ſo daß der Abſchnitt doch wieder nur, wenn er nominell auch mit über 1 Million abſchließen wird, weil dieſe Neueinſetzungen im Etat erſcheinen, während die Ausgabe von 632 0000 ℳ, die heute in einer beſonderen Vorlage von uns gefordert wird, im Etat noch nicht erſcheinen kann, in Wirklichkeit mit knappen 400 000 ℳ ſchließt. Nun haben wir in früheren Zeiten die Vorbehalts⸗ mittel immer auf 500 000 bis 600 000 ℳ feſtgeſetzt und ſind damit knapp ausgelommen. Bei den gegen⸗ wärtigen Verhältniſſen und dem geſunkenen Geldwert müßten wir alſo dieſen Abſchnitt auf etwa das Vier⸗ fache ſteigern, d. h. auf faſt 2 Millionen ℳ. So viel über die Notwendigkeit der Einſtellung neuer Mittel. Wenn wir uns nun das Kapitel Gemeindeſteuern anſehen, ſo bietet ſich ja von ſelbſt der Abſchnitt der Grundſteuer zur Erhöhung dar. Ich habe mir be⸗ reits bei der erſten Beratung auszuführen erlaubt, daß eine Erhöhung von 1 pro Mille, die gleichzeitig mit einer Erhöhung von 2 pro Mille für die un⸗ bebauten Grundſtücke verbunden wäre, etwa 2 Mil⸗ lionen ℳ ergeben würde. Wir haben uns in unſe⸗ rem Antrag beſchränlt. Wir haben zunächſt die 6 pro Mille für die unbebauten Grundſtücke laſſen wollen, einmal weil eine Erhöhung des Satzes für die unbebauten Grundſtücke nicht beſonders ins Gewicht fallen würde und weil zweitens der Hauptgrund da⸗ für, daß die Steuer für die unbebauten Grundſtücke doppelt ſo hoch ſein ſolle wie für die bebauten, in der gegenwärtigen Zeit fortgefallen iſt, da gegenwärtig durch eine höhere Beſteuerung die Leute zur Be⸗ bauung nicht gezwungen werden können, weil ſie eben nicht bauen können. dem Antrag, die Steuer für die bebauten Grund⸗ ſtücke zu erhöhen, Beſchränkung auferlegt. Ich hatte ſeinerzeit bei der erſten Beratung hier angedeutet, daß wir den Antrag ſtellen würden, eine Erhöhung um 1 pro Mille eintreten zu laſſen. Das würde eine Summe von 1 660 000 ℳ ergeben. Wir haben uns auf „ dieſes Betrages beſchränkt, alſo auf 1 131 000 Mark, rund 1 130 000 ℳ. Eine ſolche Zuführung würde die Vorbehaltsmittel noch keineswegs ſo er⸗ höhen, wie ſie eigentlich erhöht werden müßten; aber wir könnten dann doch hoffen, einigermaßen damit auszukommen. Daß wir uns dieſe Beſchränkung auferlegt haben, liegt daran, daß die Herren bei den verſchiedenſten Einrichtungen großen Wert darauf Wir haben uns aber auch bei Sitzung am 15. April 1919 legten, mit der Stadt Berlin konform zu gehen. Ber⸗ lin aber erhebt 3,7 pro Mille Grundſteuer, und um nun dem Einwand zu begegnen, daß wir etwa ohne Rückſicht auf Berlin die Steuerſätze erhöhen wollen, haben wir uns auf den Satz von 3,7 pro Mille, alſo auf ca. 1 130 000 ℳ beſchränkt und bitten Sie, die⸗ ſem Antrag Zuſtimmung zu geben. Im Ausſchuß wurde der Antrag im weſentlichen mit zwei Argumenten bekämpft, einmal mit dem Ar⸗ gument, daß eine weitere Belaſtung des Hausbeſitzes nicht gut angängig erſcheine. Nun muß ich ſchon ſagen, daß, wenn man in Berlin eine weitere Be⸗ laſtung des Hausbeſitzes um 0,7 pro Mille für mög⸗ lich hält, in Charlottenburg das doch auch angängig ſein ſollte, da doch wohl die Verhältniſſe der Grund⸗ beſitzer hier nicht weſentlich anders, vor allen Dingen nicht weſentlich ſchlimmer liegen als in Berlin. Wenn alſo Berlin auf 3,7 pro Mille geht, ſo entfällt für Charlottenburg doch tatſächlich jeder Grand, unter dieſem Satz zu bleiben. 8 Ein zweiter Grund, der im Ausſchuß angeführt wurde, war dann der, daß man mit dieſer Steuer ja gar nicht die Hausbeſitzer träfe, ſondern die Mieter; (Stadtv. Frank: Sehr richtig!) die Hausbeſitzer würden ja die Steuer auf die Mieter abwälzen. Nun habe ich ſchon im Ausſchuß aus⸗ geführt und muß das hier wiederholen, daß jeder dieſer beiden Gründe für ſich etwas für ſich hat und ſich hören laſſen kann, daß aber beide Gründe zu⸗ ſammen, in demſelben Atem vorgetragen, ſich gegen⸗ ſeitig aufheben. Denn wenn man die Steuer nicht erhöhen will, weil man die Hausbeſitzer nicht mehr belaſten will, dann hat es keinen Sinn, zu ſagen: die Hausbeſitzer werden ja durch die Steuer gar nicht be⸗ troffen, ſondern die Mieter, weil die Steuer auf die Mieter abgewälzt wird. Was aber den zweiten Grund, die Abwälzung der Steuer auf die Mieter betrifft, ſo muß ich ge⸗ ſtehen, daß mich auch dieſes Argument nicht irgend⸗ wie ſchrecken kann. Denn die Mieterhöhungen werden nicht nach den Belaſtungen der Häuſer, ſondern nach der Möglichkeit, Mieten zu erhalten, vorgenommen, und deswegen haben wir in den letzten Zeiten Miets⸗ ſtreitigkeiten erlebt und werden ſie weiter erleben, die weit über das hinausgehen, was an neuen Be⸗ laſtungen etwa durch die Steuern den Hausbeſitzern auferlegt werden kann. Es wurde ja auch ſchon im Ausſchuß geſagt, daß wir Mietsſteigerungen von 20 bis 30% erleben. Die erleben wir nicht wegen einer Steuer von 0,7 pro Mille, das hat mit einer Steuer nichts zu tun, ſondern ſobald die allgemeinen Ver⸗ hältniſſe es geſtatten, daß die Hausbeſitzer Steige⸗ rungen vornehmen, nehmen ſie ſie unabhängig von der Belaſtung vor und weit über die Belaſtung hin⸗ aus, die ihnen erwa auferlegt wird. Wir bitten alſo, ſich durch dieſe Gr ü einfluſſen zu laſſen oder höchſtens in der ſie beide Gründe als ſich gegenſeitig daher nicht von Eindruck für S rem Antrag zuzuſtimmen. dieſen unſeren Antrag nan antragt, weil wir verordneten es ſind, aus Rückſicht auf die dung 4 2 Gtacc⸗ ri