Sitzung am 15. April 1919 laſten Sie auch den Mieter. Es iſt aanz ſicher, daß zu einer Zeit, wo die Unkoſten ſo immens geſtiegen ſind wie gegenwärtig, die Mieten an und für ſich ſchon ſteigen müſſen. Ich hatte heute Vormittag Gelegenheit, in den Abſchluß eines Hauſes Einblick zu nehmen, bei dem im letzten Jahr die Mieten um 11 000 ℳ geſteigert worden ſind. Meine Damen und Herren, 11 000 ℳ ſind eine horrende Summe. Der Ertrag des Hauſes iſt von 41 000 %ℳ auf 52 000 ℳ geſtiegen, und doch hatte der Beſitzer des Hauſes noch einen Verluſt von 6500 ℳ. So groß waren die Unkoſten für Heizung und was ſonſt drum und dran hängt, die in der letzten Zeit ſo ungeheuer geſtiegen ſind, und ſo gering waren die Mieten, die er aus ſeinem Hausbeſitz ge⸗ zogen hat. Bei dieſer Lage des Beſitzes iſt es ganz un⸗ möalich, daß wir von der Meinung ausgehen, der Hausbeſitzer als ſolcher könne etwa eine Belaſtung in dieſer Höhe tragen, und daraufhin bereit ſind, die Grundſtuer zu erhöhen. Wir müſſen beſtimmt damit rechnen, daß er die Mieten nicht nur um das erhöhen wird, womit wir ihn belaſten, ſondern daß er ver⸗ ſuchen wird, gelegentlich dieſer Erhöhung das her⸗ auszuholen, was er an anderen Stellen zuſetzt. Alſo, meine Damen und Herren, nicht aus dem Gedankengang heraus, daß wir den Hausbeſitzer ſchützen wollen, bitten wir Sie, dagegen zu ſein, daß die Grundſteuer erhöht wird, ſondern aus der Er⸗ wägung heraus, daß der Mieter geſchützt werden muß, alſo im Intereſſe des Mieters beantragen wir, die Erhöhung der Grundſteuer abzulehnen. (Ein Antrag auf Schluß der Beratung wird ab⸗ gelehnt.) Stadtv. Dr. Hertz: Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Herrn Panſchow können uns nicht bewegen, dem Antrag des Kollegen Dr Bor⸗ chardt unſere Zuſtimmung nicht zu geben. Ich glaube überhaupt, daß es nicht ſehr großen ſachlichen Eindruck machen wird, wenn die Hausbeſitzer vor⸗ geben, für die Intereſſen der Mieter einzutreten, während es doch die Mieter ſind, welche die Erhöhung der Steuer wünſchen. Ich möchte mich den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr Borchardt vollkommen anſchließen und noch auf einen Geſichtspunkt hinweiſen, der nach meiner Ueberzeugung von ihm nicht ausreichend ge⸗ nug in die Debatte geworfen iſt, nämlich die Tatſache, daß Berlin die Steuer erheblich höher feſtſetzt, als ſie hier beabfichtigt iſt. Dieſe Erhöhung der Grund⸗ ſteuer für Berlin wird nach den Angaben, die ja hier beſonders von den Hausbeſitzern und von denjenigen, die ſich im Intereſſe der Hausbeſitzer gegen die Er⸗ höhung der wehren, gemacht worden ſind, damit begründet, daß ſie eine Erhöhung der Miete und damit eine Abwälzung auf die Mieter bedeutet. Ich muß ſagen: gegenwärtig iſt die Lage auf dem Wohnungsmarkt doch derart, da Gründe für eine Erhöhung der Mietzinſen nicht an den Grenzen der Stadt Halt machen, ſondern daß Berlin hier jedenfalls in einem beſtimmten Umfange als ein Sgebiet angeſehen wer⸗ den muß, der Mieten in einer ch derart, daß die auch eine ganze Reihe Le, Wennebung mr 199 die die Hausbeſitzer für das Vermieten der Woh⸗ nungen ſtellen. Das Mieteinigungsamt iſt hier⸗ gegen durchaus kein Schutz; denn genau ſo über⸗ zeugend, wie der Herr Kollege Panſchow uns die Notlage der Hausbeſitzer geſchildert hat, genau ſo überzeugend geſchieht das von den Mieteinigungs⸗ ämtern, und in der Mehrzahl der Fälle wird dieſen Geſichtspunkten ausreichend oder mehr als aus⸗ reichend Rechnung getragen. Ich ſehe deshalb in der Tatſache, daß Charlottenburg die Grundſteuer nur auf 3 bzw. 6 pro Mille feſtſetzen will, Berlin aber einen weſentlich höheren Satz erheben wird, eine durchaus ungerechtfertigte Bevorzugung des Char⸗ lottenburger Hausbeſitzes. Auch aus dieſem Grunde, der neben allen den Gründen anzuführen iſt, die Herr Kollege Dr Bor⸗ chardt vorgetragen hat, ſind wir dafür, die Grund⸗ ſteuer nach dem Antrage zu erhöhen. Ich möchte bei der Gelegenheit noch ſagen, daß wir uns nicht veranlaßt ſehen können, dem Steuer⸗ kapitel überhaupt unſere Zuſtimmung zu geben, weil es nach der gegenwärtigen Rechtslage nicht möglich iſt, eine Steuerfeſtſetzung nach ſozialen Grundſätzen durchzuführen. Der Antrag meiner Freunde im preußiſchen Landtag, den Gemeinden das Recht zu geben, das ſteuerfreie Exiſtenzminimum heraufzu⸗ ſetzen, hat keine Annahme gefunden, iſt nicht einmal zur Beratung gekommen, und eben ſo wenig hat es die Regierung für nötig gehalten — (Zuruf: Er iſt einem Ausſchuß überwieſen worden!) — Auch im Ausſchuß iſt die einfache und ſehr leicht durchzuführende Aenderung, die Gemeinden zu er⸗ mächtigen, das Steuerminimum heraufzuſetzen, nicht vorgenommen worden. (Stadtv. Ot to: Um 5000 ℳ!) — Das verpflichtet ja nicht die einzelne Gemeinde, dieſes Minimum ſo zu bemeſſen. Es ſoll lediglich für den Fall Vorſorge treffen, daß in einer ſehr leiſtungsfähigen Gemeinde — und wir haben ja in unſerer nächſten Nachbarſchaft ſolche Gemeinden die Grundſätze, die früher für die Feſtſetzung des ſteuerfreien Minimums auf 900 ℳ Geltung hatten, jetzt dort zur Anwendung kommen können. Wie ge⸗ ſagt, nachdem es nicht möglich iſt, dieſe ſozialen Grundſätze hier zur Geltung zu bringen, ſind wir nicht imſtande, dieſer Steuerfeſtſetzung unſere Zu⸗ ſtimmung zu geben. Zur Frage der Luſtbarkeitsſteuer hat mein Kol⸗ lege Jarius bereits unſere Meinung zum Ausdruck gebracht. Ich möchte hierbei nur eins ſagen. Auch der Luſtbarkeitsſteuer können wir nicht zuſtimmen, weil es uns als ſehr unbillig erſcheint, der Maſſe der minderbemittelten Bevölkerung eine Belaſtung ihrer Luſtbarkeiten in einem Augenblick zuzumuten, wo die Vergnügungen eines Teiles der beſitzenden Schich⸗ ten zur Steuerzahlung nicht herangezogen werden können. Daneben 1. ich noch acen De wir eine he von grundſätzlichen Bedenken gegen die Luſtbarkeitsſteuer haben. Ich verzichte aber darauf, ſie gegenwärtig im einzelnen darzulegen. Marzahn: Es liegt keine Wir kommen zur Ab⸗ n Dr Borchardt und Gen. rag namentliche Abſtimmung für ihre