Sitzung am 2 Punkt 11: Vorlage betr. die Aufbeſſerung von Veſoldungs⸗, Ruheſtands⸗ und 4 — Druck⸗ 22 ache 90. 5 Stadtv. Klick: Meine Freunde wollten dieſe Vorlage einem Ausſchuß überweiſen. Wir ziehen aber unſern Antrag zurück, da wir die betreffenden Beamten nicht auf die Gehaltserhöhung warten laſſen wollen. Uns erſchien nämlich die Spanne zwiſchen 90 ℳ und 1200 ℳ bei den einzelnen Po⸗ ſitionen des Normalbeſoldungsetats etwas zu groß. Die unteren Beamten bekämen danach nur 90 ℳ, während die höheren Beamten mit 1200 ℳ im Jahre abſchließen. Nach einer Auskunft, die wir vom Herrn Bürgermeiſter bekommen haben, iſt ge⸗ plant, die unterſten Gehaltsklaſſen von 90 ℳ und darüber auf 300 ℳ heraufzuſetzen, ſo daß für die Unterbeamten ein gerechterer Ausgleich ſtattfindet Zweitens ſehen wir eine Härte darin für die⸗ jenigen Beamten, die eingezogen waren, aber infolge eines Leidens oder aus ſonſtigen Gründen nicht kriegsdienſtfähig waren, von der Heeresverwaltung aber in der Heimat zurückgehalten wurden, teilweiſe ber den Erſatzformationen zur Ausbildung verwen⸗ det, teilweiſe in Garniſonen, Lazaretten oder Pro⸗ viantämtern beſchäftigt worden ſind und denen nun dieſe Jahre auf das Ruhegehalt nicht angerechnet werden ſollen, während andere Beamte, die rekla⸗ miert waren, in den Genuß der Anrechnung kommen. Aus dieſen Gründen hatten wir zunächſt eine Ausſchußberatung vorſchlagen wollen. Wir werden nunmehr den Antrag ſtellen, daß einmal den un⸗ terſten Gehaltsklaſſen die Zulage auf 300 ℳ erhöht wird, und daß denjenigen Beamten, die von der Heeresverwaltung zurückgehalten worden ſind, das ruhegehaltsfähige Dienſtjahr angerechnet wird. Wir kitten Sie, unſerm Antrage zuzuſtimmen. Stadto. Otto: Meine Damen und Herren! Die Vorlage iſt für alle unſere Beamten, Lehrer und Privatdienſtverpflichteten ſowie auch für die im Ruheſtand befindlichen und die Hinterbliebenen un⸗ ſerer Beamten von größter Bedeutung. Daraus wird es ſich erklären, daß wahrſcheinlich eine große Anzahl von uns eine erhebliche Anzahl von Zuſchrif⸗ ten und auch eine Anzahl von Beſuchen in dieſer An⸗ gelegenheit bekommen hat. Wenn wir die vielen Wünſche, die in dieſen Zuſchriften und in dieſen Be⸗ juchen zum Ausdruck gebracht worden ſind, berück⸗ ſichtigen wollten, ſo müßten wir die Vorlage unter allen Umſtänden in einen Ausſchuß ſchicken, und es würde ſich dann eine ſehr eingehende Beratung er⸗ geben, deren Ende vorläufig nicht abzuſehen iſt. Da⸗ „mit der Maßgabe 15. April 1919 Was den Normaletat angeht, ſo haben wir heute bei Kapitel 1 in einer ſehr deutlichen Entſchließung ausdrücklich zum Ausdruck gebracht, daß wir wün⸗ ſchen, daß der Magiſtrat dieſe Regelung unverzüg⸗ lich in Gemeinſchaft mit den anderen Groß⸗Berliner Gemeinden in Angriff nimmt. Und was die Frage von Teurungszulagen angeht, ſo haben wir ja jüngſt haltserhöhung von 1200 ℳ. die penſionsberechtigt ſind, dem dringendſten Bedürfnis genügt. Deshalb halten meine Freunde daran feſt, dieſe Vorlage, die eine Vergütung für die während des Krieges geleiſtete Mehrarbeit ſein ſoll, in ihren Ab⸗ ſtufungen im weſentlichen beizubehalten. Wir er⸗ kennen aber an, daß die Unterſchiede, wie ſie nach der Magiſtratsvorlage ſich ergeben würden und wie ſie uns in einer Zuſchrift des Gemeindebeamten⸗ verbandes Charlottenburg nachgewieſen ſind — ſie. gehen im einzelnen von 1250 ℳ bis auf 90 bei den ſtändigen Hilfsarbeitern herunter —, zu groß ſind. Aus dieſem Grunde unterſtützen wir den Antrag des Herrn Kollegen Klick, den ich dahin auffaſſe, daß wir als 300 ℳ betragen —, und daß wir mit diefer Maßgabe der Magiſtratsvorlage zuſtimmen. Der zweiten Anregung, die Herr Kollege Klick gegeben, und die er, wenn ich ihn richtig verſtanden habe, auch zu einem Antrag ausgeſtaltet hat, den⸗ jenigen Beamten, die im Militärdienſt geweſen ſind, ohne daß für ſie die Vorausſetzungen für die Kriegs⸗ teilnahme zutreffen, ebenfalls die 5 Dienſtjahre — es handelt ſich nicht um 1 Jahr, ſondern um 5 Jahre — anzurechnen, wollen wir, um die ganze Vorlage nicht irgendwie zu gefährden, auch zuſtimmen, obgleich wir uns in dieſem Falle nicht gerade davon über⸗ zeugen können, daß ein dringendes Bedürfnis vor⸗ liegt. Aber wir wollen bei der vorgerückten Stunde auf dieſe Angelegenheit nicht näher eingehen, ſonderr glatt unſere Zuſtimmung erklären. 5 eine Anregung geben; ſie bezicht ſich auf den Punkt 3 unſerer Vorlage. Da iſt die Rede von dem Orts⸗ ſtatut betr. Gewährung von Ruhegehalt, und es wird eine Abänderung vorgeſchlagen, ſoweit ſie ſich Meine Damen und Herren, dieſes Ortsſtatut betr. nur mit Rückſicht auf die beſoldeten Magiſtratsmit⸗ ten in einem Punkte dringend reformbedürftig, und das iſt die Beſtimmung, die für die Ruhegehalts⸗ gewährung eine in Charlottenburg zurück⸗ gelegte Dienſtzeit von 10 Jahren vorſieht. Das iſt feine Beſtimmung, die Sie beiſpielsweiſe bei der Ihnen empfehlen — es wäre das eine Wohltat, die allen Beamten zugute kommt —, in § 1 Abſ. 1 dieſes Ortsſtatuts die Worte „im Dienſte der Stadt Char⸗ lottenburg“ — das bezieht ſich auf die 10 Jahre — zu ſtreichen und überhaupt 10 Dienſtjahre als die Grundlage anzuſehen, nach der die Ruhegehalts⸗ berechtigung eintritt. Es würden in Konſequenz dieſer Streichung dann in § 9 Abſ. 1 noch die Worte jedoch, daß dadurch die Beſtim⸗ mungen über die Entſtehung des Ruhegehalts⸗ anſpruches nicht beeinflußt werden“ ebenfalls zu ſtreichen ſein. Wir könnten ja den Ma 2 uns dieſerhalb erſt eine beſondere Vorlage zu machen. giſtrat bitten, erſt durch die Gewährung einer gleichmäßigen Ge⸗ beſchließen: die Zulage ſoll in keinem Falle weniger Nun möchte ich Ihnen auch meinerſeits noch auf die beſoldeten Magiſtratsmitglieder bezieht. 22 die Gewährung von Ruhegehalt erſcheint mir nicht 22 glieder, ſondern mit Rückſicht auf alle unſere Beam: Stadt Berlin nicht finden, und darum möchte ich