213 Sitzung am 15. April 1919 Vorſteher⸗Stellv. Dr Frentzel: aleichzeitig auch die Beſprechung Punkt 18 der Tagesordnung: Anträge der Stadtv. Dr. Hertz und Gen. betr. Erſat⸗ anſprüche und vorläufige Hilfe für durch die Unruhen veranlaßte Schäden. — Druckſachen 83/84. Dann iſt alſo eröffnet über Die Anträge lauten: 1. Die Stadtverordnetenverſammlung möge be⸗ ſchließen, den Magiſtrat zu erſuchen, bei der Regierung den Antrag zu ſtellen, daß die durch Plünderungen und Diebſtähle ſowie ſonſtige Gewaltakte von Reaierungstruppen in Schu⸗ len, an ſtädtiſchem Eiaentum verübten Schä⸗ den der Stadt durch den Staat erſetzt werden. . Die Stadtverordnetenverſammlung möge be⸗ ſchließen, den Maaiſtrat zu erſuchen, einen größeren Betrag zur Verfüaung zu ſtellen, da⸗ mit — unberührt von der Schadenerſatzpflicht des Staates oder des Reiches — in Fällen dringender Notlage, die aus den durch die Un⸗ ruhen veranlaßten Schäden herrührt, vor⸗ läufige Hilfe geleiſtet werden kann. Dann möchte ich mitteilen, daß hierzu ein Ab⸗ änderungsantrag eingegangen iſt, der lautet: Die Stadtverordnetenverſammlung möge be⸗ ſchließen, den Magiſtrat zu erſuchen, bei der Reichsregierung den Antraa zu ſtellen, daß die infolge der Beleaung ſtädtiſcher Gebäude mit Truppen an ſtädtiſchem Eigentum entſtan⸗ denen Schäden der Stadt vom Reiche erſetzt werden. Der Antrag iſt unterzeichnet von den Herren Meyer I, Otto, Dr. Stadthagen, Zielenziger, Gebert, Toſt, Dr. Luther und Marzahn. Antragſteller Stadtv. Dr Hertz: Ich will keine langen Ausführungen zu dieſem Punkt machen, muß allerdings ſagen, daß ich erwartet hatte, der Magi⸗ ſtrat würde zunächſt einmal ſeine Vorlage begründen. (Oberbürgermeiſter Dr Schol z: Das tut er nie!) Dann will ich noch einige Worte zu der Vorlage des Magiſtrats ſagen und vor allen Dingen darauf hinweiſen, daß es mir nötig erſcheint, daß ſich der Magiſtrat bei der Gewährung von Darlehen auf Grund jener Vorlage einer weitgehenden Loyalität befleißigt, daß insbefondere die am Schluß der Be⸗ aründung des Magiſtrats in Ausſicht geſtellte Prü⸗ iung des Darlehens, die nur dann wenn die Betreffenden ohne eigenes hier nun eine eingehende Prü⸗ „ die mit einer Erledigung des v, 2. nicht ſo aufgefaßt wer⸗ 0 berentend wäre. Wir Maaiſtrat, daß es an ſich nicht notwendia ſein würde, neen einen beſonderen Antrag an die Staatsregieruna zu Sor⸗ richten, um feſtzuſtellen, daß das Reich verpflichtet ſiſt, die Schäden zu erſetzen, die durch die Einquar⸗ beiſpielsweiſe bekannt, daß es der Familie des in der Bismarckſtraße Getöteten nicht möglich war, ihre Entſchädigungsanſprüche anzumelden. Es wäre zu prüfen, ob nicht der Magiſtrat auch hier ſeine Loyalität weitgehend beweiſen muß und ob es nicht möglich iſt, auch für dieſe Anſprüche eine Entſchädi⸗ gung in irgendwelcher Form zu gewähren, vielleicht in der Weiſe, wenn kein anderer Weg möglich iſt, daß bei dem Deutſchen oder Preußiſchen Städtetag der Antrag geſtellt wird, daß für diejenigen, die in Unkenntnis der Beſtimmmungen ihre Anſprüche nicht rechtzeitig angemeldet haben, eine nachträgliche Anmeldung ermöglicht wird. Stadtv. Meyer 1: Meine Damen und Herren! Ich habe zunächſt zu erklären daß meine Freunde der Vorlage des Magiſtrats zuſtimmen. Mit dem Herrn Vorredner teilen wir den Wunſch, daß der Maaiſtrat weitherzig dem an ihn gerichteten Erſuchen um Hilfe entſprechen wird. Wir alauben, daß durch Annahme dieſer Vorlage der Antrag der Herren Kollegen Dr. Hertz und Gen. auf Druckſache 84 erledigt iſt. Es bleibt dann der Antrag der Herren Kollegen Dr. Hertz und Gen. auf Druckſache 83. Wie Ihnen aus der Mitteilung des Hern Vorſtehers bekannt iſt, haben die drei übrigen Fraktionen des Hauſes ſich zu einem Antrage vereinigt, deſſen Annahme die An⸗ nahme des Antrages Nr. 83 ausſchließen würde. Im Namen der Antragſteller habe ich hierzu kurz folgen⸗ des zu erklären. Wir erheben dagegen Widerſpruch, daß in ver⸗ allgemeinernder Weiſe, wie es in dem Antrage der Herren Dr Hertz und Gen. geſchieht, den Reaie⸗ rungstruppen Plünderungen, Diebſtähle und Ge⸗ waltakte zur Laſt geleat werden. Wir halten dieſe Vorwürfe für unanaebracht und unrichtia, wennaleich wir natürlich die Möalichkeit zugeben, daß im Ein⸗ zelfall auch Mitglieder der Regierungstruppen Ord⸗ nungswidriges getan haben. Andererſeits erachten wir es als eine aerechte Forderung, daß für alle Be⸗ ſchädigungen öffentlichen Eigentums, die infolge der Belegung ſtädtiſcher Gebäude mit Truppen erfolat ſind, Erſatz geleiſtet wird. Es handelt ſich hierbei in erſter Reihe nicht um Plünderunas⸗, Diebſtahls⸗ und Gewaltaktsſchäden, ſondern um Beſchädigungen, die naturgemäß mit der Unterbrinauna von Mann⸗ ſchaften, Pferden und Materkal in jenen Gebäuden verbunden waren. Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß da⸗ für von der Stadt Erſatz au leiſten iſt. Der Erſatz iſt 2 aber nicht, wie es in dem Antrag der Kollegen Dr Hertz und Gen. heißt, vom Staate zu leiſten, ſondern vom Reich. Wir werden deshalb den Antrag Hertz ablehnen und für den Antrag ſtimmen, der von uns geſtellt iſt. Stadtrat Dr Fiſcher: Meine Damen und §er⸗ 1eg1 In einer der früheren Sitzungen habe ich darauf hingewieſen, daß für die Einquartierung der Re⸗ „ agierungstruppen das Krieasleiſtungsgeſetz Anwen⸗ dung zu finden hat. Bei dieſer Sachlage alaubt der ben in den Schulen herbeigeführt 2. 24. der Tru § 14 des Krieasleiſtunasaeſetzes 5 ſbruchnahme ſtädtiſcher Schulen,