214 nen Schäden feſtgeſtellt werden, und nach dieſer ge⸗ ſetzlichen Beſtimmung iſt das Reich verpflichtet, für die durch die Benutzung herbeigeführten Beſchädi⸗ qungen und die außerordentliche Abnutzung Erſatz zu leiſten. Wir ſind der Auffaſſung, daß unter dieſen Begriff der Beſchädigungen auch die unmittelbaren Schäden fallen, die in dem Antrag Hertz näher aus⸗ geführt ſind. Selbſt wenn das nicht der Fall ſein ſollte, ſo iſt der Magiſtrat weiter der Rechtsanſicht, daß das Reich ſchon nach allaemeinen zivilrechtlichen Geſichtspunk⸗ ten für dieſe Schäden aufkommen müßte. Wir haben trotz dieſer Rechtsauffaſſung ſchon vor längeren Wochen einen eingehend bearündeten Antrag in dem Sinne, wie er hier geſtellt iſt, an die Reaierung ge⸗ richtet, in dem wir auch auf die Bedeutung der mittelbaren Schäden hingewieſen haben. Selbſtver⸗ ſtändlich iſt der Maaiſtrat aern bereit, dieſen Antraa jetzt nochmals zu wiederholen. Ich möchte bei dieſer Gelegenheit auch nicht verfehlen, darauf hinzuweiſen, daß die Mißſtände, die durch die Einquartierung hervoraerufen worden ſind, in vorausſichtlich ſehr kurzer Zeit zum arößten Teil beſeitiat ſein werden: denn es iſt unſeren nach⸗ haltigen und drinaenden Vorſtellungen gelungen, zu erreichen, daß bis Ende dieſes Monats faſt alle Schu⸗ len von den Truppen geräumt ſein werden. (Bravo!) Es iſt deswegen zu hoffen, daß Anfang Mai der Schulbetrieb in den alten Gebäuden in dem bisheri⸗ gen Umfange wieder aufaenommen werden kann. Stadtv. Meyer 1: Den Antragſtellern des heute eingebrachten Antraas war es nicht zweifelhaft, daß dieſer Antrag an ſich nicht notwendig iſt. Wir ſind aber der Meinung, daß durch glatte Ablehrung des Antrags Hertz, der den Erſatz von Schäden fordert, ein falſches Bild entſtehen könnte. Des wird ver⸗ mieden, wenn wir unſeren Antrag annehmen, der, wie ich zugebe, etwas Selbſtverſtändliches beſagt. Stadtv. v. Eberhardt: Es ſind vorhin von der anderen Seite des Hauſes Verdächtigungen gegen den Offiziersſtand ausgeſprochen worden, es iſt ihm Pflichtvergeſſenheit und Beſtechlichkeit vorgeworfen worden. Ich weiſe dieſe Vorwürfe mit aller Ent⸗ ſchiedenheit zurück. Das Offizierskorps der deutſchen Armee hat ſich in jeder Beziehung tadellos verhalten; von Beſtechlichkeit oder Pflichtwidrigkeit kann ab⸗ ſolut keine Rede ſein. (Lebhafte Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Ich kann, wie geſagt, dieſe Vorwürfe nur mit aller Entſchiedenheit zurückweiſen. Ein Stand, der mehr als 90% ſeiner Angehorigen draußen auf dem Felde der Ehre gelaſſen hat, der verdient es nicht, ſolche Vorwürfe über ſich ergehen laſſen zu müſſen. (Zuruf bei der Bürgerlichen Fraktion: Mit Dreck beworfen zu werden! — Stadtv. Gebert: Das iſt nicht der Fall, aber wir haben zwei Offiziere wegen Diebſtahls verhaften müſſen!) Stadtv. Perl: Meine Damen und Herren! Ich habe im Namen meiner Freunde zu erklären, daß wir uns darüber freuen, daß der Magiſtrat uns] desha Sitzung am 15. April 1919 heute mit dieſer Vorlage kommt. Allerdings er⸗ ſcheint uns die Summe von 100 000 ℳ ein bißchen gering. Wir erwarten aber, daß ſich der Magiſtrat im gegebenen Falle wieder an uns wenden wird. Im übrigen möchte ich aber bitten, daß bei Ver⸗ gebung von Darlehen ſowie bei Entſchädigungen nicht zu engherzig verfahren wird. Wir werden für die Vorlage ſtimmen. (Ein Antrag des Stadtv. Troebs auf Schluß der Beratung wird angenommen.) Antragſteller Stadtv. Dr Hertz (Schlußwort): Ich muß doch bitten, über unſeren Antrag abſtimmen zu laſſen, da ich in dem Antrag, der eben eingereicht worden iſt, eine Abſchwächung unſeres Antrages erblicke. Gegenüber den Ausführungen des letzten Herrn Redners möchte ich doch darauf hinweiſen, daß es ein Leutnant, Oberleutnant oder Hauptmann war, der ohne jeden Grund 32 Matroſen in der Franzö⸗ ſiſchen Straße erſchießen ließ. So ganz fleckenlos 7 alſo doch der Schild der deutſchen Offiziere nicht ſein. 7 (Zuruf bei der Bürgerlichen Fraktion: Nicht ver⸗ allgemeinern, Verehrteſter, ſonſt drehen wir den Spieß einmal um!) (Die Verſammlung beſchließt mit großer 1 nach dem Antrage des Magiſtrats wie ſolgt: 1 Zur Gewährung von Darlehen und Unter⸗ ſtützungen an Charlottenburger Einwohner, die bei den Unruhen ſeit dem November 1918 ohne eiaenes Verſchulden geſchädigt ſind, wird ein Hilfsfonds von 100 000 ℳ errichtet. Die erforderlichen Mittel werden auf das Vorſchußkonto übernommen.) Die beiden Anträge der Stadtv. Dr. Hertz und Gen. werden hierauf abaelehnt und der Antrag der Stadtv. Meyer 1 und Gen. mit großer Mehrheit angenommen.) Vorſtehrr⸗Stellv. Dr. Frentzel: Wir kommen zu Punkt 19 der Tagesordnung: Anfrnge der Stadtv. Dr Löwenſtein und Gen. betr. Aufruf des Leiters des Krankenhauſes Weſtend. Druckſache 85. Die Anfrage lautet: Iſt dem Magiſtrat bekannt, daß der Leiter des ſtädtiſchen Krankenhauſes Weſt⸗ end ſich als Leiter dieſes Krankenhauſes in einen Beſchluß der Vollverſammlung des Arbeiterrats vom 6. März 1919 wendet, und einem Aufruf in aufhetzender Weiſe gegen