218 hier geſtellt worden iſt, daher als vollſtändig verfeyſt und unbegründet an, und ich möchte Sie bitten, Uebergang zur Tagesordnung zu beſchließen. (Bravo! bei den bürgerlichen Parteien.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Frentzel: Es iſt ein An⸗ trag des Kollegen Dr Stadthagen auf Schluß der Debatte eingegangen. Auf der Rednerliſte ſteht noch Kollege Kano. (Zuruf: Verzichtet!) — Dann liegt keine Wortmeldung mehr vor. Ich ſchließe die Ausſprache. Die Angelegenheit iſt da⸗ mit erledigt. (Stadtv. Dr Löwenſtein: Schlußwort!) — Bei Anfragen gibt es kein Schlußwort. Wir kommen nunmehr zu Punkt 20: Anfrage der Stadtv. Dr Hertz und Gen. betr. Kraft⸗ verhehrsweſen. Druckſache 86. Die Anfrage lautet: Iſt der Magiſtrat bereit, Auskunft dar⸗ über zu geben, wie weit die Verhandlungen mit dem Kraft⸗Verkehrsamt Berlin bzw. den anderen in Betracht kommenden Inſtanzen über die Sozialiſterung des Kraftverkehrs⸗ weſens gediehen ſind, und ob der Magiſtrat gedenkt, wegen dieſer Angelegenheit mit der Sozialiſierungsdeputation in Verbindung zu treten?) Frageſteller Stadtv. Dr. Hertz: Ich kann mich auf ganz kurze Ausführungen beſchränken. Ich habe bereits am Schluſſe der vergangenen Sitzung mit dem Herrn Oberbürgermeiſter über dieſe Angelegen⸗ heit geſprochen, und die Auskunft, die ich von ihm erhielt und die dahin ging, die Sozialiſierung des Kraftverkehrsweſens, die augenblicklich zwiſchen den Groß⸗Berliner Gemeinden und dem Kraftverkehrs⸗ amt ſchwebt, werde nicht ohne Hinzuziehung der Stadtverordneten bzw. der Sozialiſierungsdepu⸗ tation erledigt, hat mich vollkommen befriedigt. Ich kann auf eine weitere Erörterung von mir aus verzichten. Veorſteher⸗Stellv. Dr. Frentzel: Dann iſt die Angelegenheit hiermit erledigt. Punkt 21: Antrag der Stadtv. Bade und (Gen. betr. Lebens⸗ mittelverſorgung der Kranken. — Druckſache 87. Der Antrag lautet: Der Magiſtrat wird erſucht, die Lebens⸗ mittelverſorgung der Kranken unverzüglich auf eine organiſatoriſch verbeſſerte Grundlage zu ſtellen, damit insbeſondere durch Einfüh⸗] rung einer Beſchwerdeſtelle gegen Ablehnun⸗ gen eine gerechte Verteilung der für die Sitzung. am 15. April 1919 Antragſteller Stadtv. Dr Roſenfeld: Geehrte Anweſende! Es handelt ſich hier um eine Frage, die ſo außerordentlich bedeutungsvoll iſt, daß ſie eine ausführlichere Behandlung verdiente, als ſie in dieſer vorgerückten Zeit um Mitternacht noch be⸗ anſpruchen darf. Wir haben mit Rückſicht auf die Bedeutung dieſer Frage bereits eine Verbindung mit dem Magiſtrat geſucht, um uns nach Möglich⸗ keit über die Verwaltungsgrundlage, die in Betracht kommt, zu unterrichten. Wir haben auf dieſe Weiſe Einblick darin bekommen, daß der Antrag zu einem Teile ſchon ſeine Erfüllung in den magiſtratlichen Einrichtungen gefunden hat. Wir haben uns ins⸗ beſondere davon überzeugen können, daß es ſich in der Krankenernährung um eine Einrichtung handelt, die ſeit Monaten, ſeit Jahren in ſtändigem Ausbau, begriffen, heute einen großen Verwaltungsapparat von etwa 80 Perſonen erfordert, einen Verwaltungs⸗ apparat, der auch nach Kräften ausgebaut worden iſt, aber naturgemäß bei der Schwierigkeit der Um⸗ ſtände an manchen Mängeln leidet. Wir haben nach Benehmen mit dem Vertreter des Dezernenten, da der zuſtändige Dezernent durch Krankheit verhindert war, die Abhilfebedürftigkeit in verſchiedener Rich⸗ tung erkannt. 5 Insbeſondere iſt es ein Punkt, der auch in unſerer Anfrage berührt iſt, und der vielfach Er⸗ bitterung in der Bevölkerung hervorgerufen hat: die Ablehnung von Nährmitteln Kranken gegen⸗ über. Sie muß zum Teil erfolgen, weil nach den Richtlinien, die in dieſer Beziehung für Groß⸗ Berlin aufgeſtellt ſind, nur eine beſchränkte Anzahl von Perſonen, 2,6%, mit Krankennährmitteln ver⸗ ſehen werden kann, ſo daß notwendig Streichungen vorgenommen werden müſſen. Diejenigen aber, die dieſe Streichung über ſich ergehen laſſen müſſen, werden in einem leider recht unge⸗ ſchickt abgefaßten Beſcheide abgefertigt, wenn es in dem Schlußſatz heißt, daß Einſprüchen gegen dieſen Beſcheid nicht ſtattgegeben wer⸗ den kann. Dieſer Schlußſatz begründet die An⸗ nahme, daß tatächlich eine Beſchwerde gegen die Ab⸗ lehnung überhaupt nicht gegeben iſt. Das iſt nun, wie wir uns überzeugt haben, nicht der Fall. Daher iſt es nicht richtig, einem Kranken ſolchen Beſcheid zu erteilen. Der Satz iſt nicht nur überflüſſig, er entſpricht nicht nur nicht den Tatſachen, ſondern er wirkt obendrein ganz unnötig verbitternd. Wir haben bereits die Zuſage vom Magiſtrat bekommen, daß dieſer Satz geſtrichen werden ſoll. Darin ſehen wir ſchon einen Gewinn. —2 Krankenernährung zur Verfügung ſtehenden] Verhä Lebensmittel mehr als bieher gewahrleiſtet iſt.l die