228 für ausreichende Bildung der heranwachſenden Ju⸗ gend, alſo auch der weiblichen Jugend, zu ſorgen. Es liegt hier ein Verſäumnis der Stadt Charlotten⸗ burg vor, und aus dieſem Verſäumnis heraus ſind wir gezwungen, Privatmädchenſchulen zu unter⸗ ſtützen. Wir erſuchen bei dieſer Vorlage den Magiſtrat, daß er bei der nächſten gründlichen Regulierung der Schulfrage ausdrücklich hierauf ſein Augenmerk richten möge, damit die Privatmädchenſchulen auch in Charlottenburg überflüſſig werden. Wir ver⸗ kennen auch nicht, daß in dieſer Vorlage ein Not⸗ ſtand beſeitigt werden ſoll, der außergewöhnlich bitter iſt. Es handelt ſich vor allen Dingen um Unterſtützung von Lehrkräften, nicht um Unter⸗ ſtützung der Schulen. Da die Privatſchulen unmög⸗ lich dieſes Geld aufbringen können, ſo liegt tatſäch⸗ lich ein gewiſſer Zwang vor, hier ausnahmsweiſe eine ſolche Summe zu bewilligen. Stadtv. Blum: Meine Partei iſt der Meinung, daß es ſich hier in erſter Linie um eine Unterſtützung der Lehrkräfte, der Privatlehrer und nicht der Pri⸗ vatſchulen handelt. Aus dieſem Grunde ſind wir für die geplante Erhöhung der Vergütung. Aus humanitären Gründen würden wir aber wünſchen, daß der Magiſtrat von dem Vorbehalt, daß die Erhöhung nur bis zum 1. Juli dieſes Jahres eintreten ſoll, abſehen möchte. Wir verkennen nicht, daß es vor allen Dingen Aufgabe des Staates iſt, der Notlage der Privatlehrer zu ſteuern. Wir möch⸗ ten aber nicht, daß die Maßnahmen der Stadt in. zeitliche Abhängigkeit von der Entſcheidung des Mi⸗ niſteriums gebracht werden. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Maaiſtrats, wie folgt: 1. In Erweiterung der Gemeindebeſchlüſſe vom 23. 5./13. 6. 19417, 18./29. 5. 1918 und 18. 11.¼. 12. 1918 wird die laufende Teue⸗ rungszulage für die vollbeſchäftigten Lehr⸗ kräfte der vier unterſtützten Privatlyzeen und der Manteuffelſchen Mädchenmittelſchule vom 1. April 1919 ab um 25 % monatlich erhöht. Die erforderlichen Beträge ſind dem Vorſchuß⸗ ſonderkonto „Kriegsteuerungszulagen“ zu ent⸗ nehmen.) Vorſteher Dr Borchardt: Wir gehen über zu Punkt 4: „Vorlage betr. Nachbewilligung von Mitteln für den Umbau des Hauſes Luiſenplatz 2. Druckſache 97. Stadtv. Dr Hertz: Hier liegt einer der Fälle vor, in denen wir durch die Zuſtimmung zu der Nachbewilligung die Verantwortung für einen Be⸗ ſchluß übernehmen ſollen, den die alte Stadtverord⸗ netenverſammlung gefaßt hat. dung, die der Magiſtrat dieſer geben hat. erſcheint es uns, als ob Veranlaſſung vorgelegen hat, einem Staatsbeamten 2 memn 9 ur eine Dienſtwohnung einen ſehr beträchtlichen Be trag aus Gemeindemitteln ſeetdet unſerm Dafürhalten der Staat verantwortlich u zuſtändig iſt. Die Dienſtwohnung iſt bei den höhe Beamten der Regierung ein Teil ihrer Beſold Infelgedeſſen haf der Staat die Aufgabe, enn Sitzung am 14. Mai 1919 jwegen, dieſer Vorlage unſere Juſtimmung zu ver⸗ ſfür die Folge — jetzt ſind ja Nach der Begrün⸗ Nachforderung ge⸗] Vor für uns keine] für die Dienſtwohnung oder für eine entſprechende Entſchädigung einzutreten. Hier liegt aber der Fall vor, daß die Stadt einzig aus dem Geſichtspunkte, daß damals eine geeignete Dienſtwohnung für das neu hierher zu verlegende Oberpräſidium nicht vor⸗ handen war, feinerzeit den Betrag von 75 000 zur Verfügung geſtellt hat, dem jetzt eine Nachfor⸗ derung von 124 000 ℳ folgt. Wir können dieſer Vorlage unter dieſen Vor⸗ ausſetzungen nicht zuſtimmen. Wir halten es für weit über die Befugniſſe der Gemeinde hinaus⸗ gehend, daß jetzt eine Summe von über 200 000 % verausgabt worden iſt, obwohl, was erſchwerend hin⸗ zukommt, durchaus nicht feſtſteht, daß dieſes Haus dauernd von dem Inhaber des Oberpräſidenten⸗ ſeſſels bezogen werden wird. Ein drittes Argument dürfte auch wohl die Tatſache ſein, daß wir uns gegenwärtig überhaupt im unklaren darüber befinden, ob nicht Aendernn⸗ gen in der preußiſchen Verwaltung eintreten, die die Inſtitution der Oberpräſidien überhaupt über⸗ flüſſig machen. Dann würden über 200 000 ℳ für eine Aufgabe ausgegeben worden ſein, die durchaus nicht zu den Aufgaben der Stadt gehört und für die keine Veranlaſſung vorliegt. Ich möchte ferner betonen, daß dieſe bereit⸗ willige Bewilligung von über 200 000 ℳ für einen Oberpräſidenten in auffallendem Widerſpruch zu der Haltung und der Meinung ſteht, die in der letzten Sitzung der Hochbaudeputation zutage getreten iſt, als es ſich um die Bewilligung einer Summe von 950 ℳ für eine Badeeinrichtung für einen Schul⸗ diener handelte. Damals hatten die Vertreter des Magiſtrats und auch eine Reihe von Herren aus unſerer Verſammlung erhebliche Bedenken, ob man eine derartige Ausgabe verantworten könne und ob es nicht zweckentſmmechender ſei, abzuwarten, bis die Herſtellung einer derartigen Einrichtung ſich billiger ermöglichen laſſe. Ich erwähne dieſen Widerſpruch nur, um zu zeigen, daß keine einheitliche Bewertung von Anforderungen einesteils für höhere Regie⸗ rungsbeamte und auf der anderen Seite für aller⸗ unterſte Beamte vorliegt, für die eine Badeeinrich⸗ tung in der gegenwärtigen Zeit doch zu den aller⸗ notwendigſten Bedürfniſſen gehört. Das ſind in kurzem die Gründe, die uns be⸗ weigern, wobei wir aber als praktiſchen Zweck im Auge haben, daß ſofort erkennbar wird, daß dieſe Ausgaben be⸗ reits gemacht —, allen derart Anforderu den allerentſchiedenſten Wid und der Bürgerſchaft ſagen werden Bewertung vorliegt, wenn es ſich um unten und um Anſprüche von ol ung zur Verfügung zu ſtellen bzw.ſ we