234 aus allgemeinen Mitteln etwas bewilligen ſollen, auch beſondere Vorteile für die Allgemeinheit ein⸗ geräumt werden. Wenn Sie aber dieſen Satz und ſeine Richtigkeit zugeben, ſo möchte ich mir erlauben, Sie ergebenſt darauf aufmerkſam zu machen, daß Ihr Vorſchlag, alle Sonntage zu billigen Sonntagen zu machen, einigermaßen dieſen Zweck wieder aufhebt. Es iſt von Ihnen vorher ganz richtig geſagt worden, daß die billigen Sonntage zum Teil deswegen ihren Wert verlieren, weil eine derartige Ueberfüllung ein⸗ tritt, daß diejenigen Leute, die an dieſen Tagen den Garten beſuchen, nicht dazu kommen, den Genuß und die Belehrung zu haben, die ſie wünſchen. Deswegen möchte ich doch vorſchlagen, von Ihrem Geſichtspunkt ausgehend, daß auch für die Charlottenburger Allgemeinheit, die Spenderin, ein beſonderer Vorteil etwa in der Weiſe gegeben wird, daß für unſere Angeſtellten und Arbeiter eine Reihe billiger Karten — von recht vielen, möchte ich wün⸗ ſchen — zur Verfügung geſtellt wird, die auch an anderen Tagen zu benutzen ſind. Ich glaube, damit würden Sie praktiſch mehr erreichen und vielleicht auch die Verwaltung des Zoologiſchen Gartens eher bereit finden, ſich auf eine derartige Konzeſſion oder eine derartige Forderung, möchte ich ſagen, einzu⸗ laſſen. (Die Verſammlung lehnt den Antrag des Stadtv. Karrer, die Bewilligung der Summe von 50 000 %ℳ davon abhängig zu machen, daß die Ver⸗ waltung des Zoologiſchen Gartens alle Sonntage zu billigen Sonntagen macht, ab und beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Dem Aktienverein des Zoologiſchen Gar⸗ tens zu Berlin wird eine einmalige Beihilfe von 50 000 ℳ aus Vorbehaltsmitteln des Jahres 1919 bewilligt.) Wir Vorſteher Dr Borchardt: kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Vorlage betr. Ortsſtatut über Ernennung von ſtädtiſchen Beamten zu Mitgliedern von Verwal⸗ tungsdeputationen. — Druckſache 99. Hierzu beantragt der Magiſtrat noch eine Ab⸗ änderung, nämlich dem Ortsſtatut noch einen § 2 folgenden Wortlauts hinzuzufügen: Die gleichen Beſtimmungen finden An⸗ wendung auf die Betriebsdirektoren der ſtädti⸗ ſchen Werke, die ärztlichen Direktoren, diri⸗ gierenden und leitenden Aerzte ſtädtiſcher Krankenanſtalten, den Branddirektor, Garten⸗ direktor und Stadtſchulinſpektor. 7 Oberbürgermeiſter Dr Scholz: Meine Damen und Herren! Ich möchte dieſen Zuſatz mit einem Wort begründen. Er hat nicht praktiſchen Zweck, das will ich gleich vorausſchicken, ſondern er beruht ledig⸗ lich darauf, daß die darin genannten Herren mir gegenüber den dringenden Wunſch ausgeſprochen haben, auch in die Reiben derjenigen aufgenommen zu werden, die eventuell mit beſchließender Stimme in Deputationen entſandt werden können. Ich darf zu dem ganzen Ortsſtatut bemerken, daß es keine Geburt des grünen Tiſches, ſondern der Not der Praxis iſt und einfach daher kommt, weil wir, wie Sie wiſſen, zwei ſehr wichtige Dezer⸗ ſt Ich Bef nate im Magiſtrat zurzeit unbeſetzt haben. Sitzung am 14. Mai 1919 muß als Magiſtratsdirigent in der Lage ſein, dieſe beiden Dezernate in den betreffenden Deputationen eventuell auch durch höhere Beamte vertreten zu laſſen, und dazu ſoll mir durch dieſes Ortsſtatut die Möglichkeit gegeben werden. Ich möchte aber gleich hier feſtſtellen, daß die Kategorien von Beamten, die darin genannt ſind, nun nicht etwa meinen dürfen, daß durch dieſes Ortsſtatut eine Berechtigung hergeleitet werden ſollte, ſie in die betreffenden De⸗ Denean zu berufen, ſondern daß es lediglich die Löglichkeit für den Chef der Verwaltung be⸗ deutet, die betreffenden Herren in die Deputation zu entſenden. Es wird ſich in der Praxis vorausſichtlich bei dem wahrſcheinlich ziemlich kurzen Leben, das uns hier noch als Charlottenburger Einzelgemeinde beſchieden iſt, herausſtellen, daß nur bei ſehr wenigen Herren — das möchte ich gleich betonen — von dieſen Beſtimmungen Gebrauch gemacht werden wird. Stadtv. Dr. Rothholz: Meine Damen und Herren! Trotz der Erweiterung, die das Statut durch den Herrn Oberbürgermeiſter erfahren hat, möchte ich doch glauben, daß der Kreis der Beamten, die vorgeſehen ſind, um eventuell in die Deputa⸗ tionen mit Sitz und Stimme entſandt zu werden, ein zu kleiner iſt. Ich ſtehe auf dem Standpunkt, daß eventnell auch Beamten mittlerer Klaſſen ein Dezernat übertragen werden kann; ich meine, die Möglichkeit dazu ſollte gegeben werden. Ich denke mir, daß der Magiſtratsdirigent es ja in der Hand hat, wem er ein Dezernat übertragen will. Aber ſelbſt zugegeben, daß die formellen Bedenken des Herrn Oberbürgermeiſters zutreffen, ſo kann doch eine Zeit kommen, wo eventuell alle Beamten dazu berufen ſein können, ein Dezernat zu verwalten, und ich kann mir wohl denken, daß Beamte mittleren Grades derartig tüchtig ſind, daß ſie faſt ganz das Dezernat verwalten, und der eigentliche Dezernent nur die Namensunterſchrift gibt. Ich will mich hier nicht auf allgemeine Erörterungen einlaſſen. Jeden⸗ falls glaube ich, daß es ſich, um für die Zukunft vorzubauen, empfehlen würde, das Ortsſtatut der⸗ artig zu faſſen, daß man ſagt: Die Beamten, denen an Stelle von Magi⸗ ſtratsmitgliedern ein Dezernat zur ſelbſtän⸗ digen Erlediauna übertragen iſt, können an Stelle uſw., ſo daß alſo der Paſſus: der Gehaltsklaſſen 4 1 und EI des Normal⸗ beſoldungsetats (Direktor des Statiſtiſchen Amts, Maaiſtratsräte, Maaiſtratsaſſeſſoren, Magiſtratsbauräte, Stadtbaumeiſter, Bau⸗ amtsvorſteher)/, zu ſtreichen wäre, ebenſo das Amendement, das der Herr Oberbürgermeiſter jetzt noch beantragt hart. Meine Freunde haben aus formalen Bedenken dieſen meinen Standpunkt nicht geteilt; dennoch empfehle ich Ihnen meinen Antrag zur Berück BVorſteher Dr. ich bitten, mir den