Sitzung am Befugnis des Magiſtratsdirigenten über die Ver⸗ teilung der Dezernate hervorgerufen werden ſoll. Ich kann Dezernate geben, wem ich will, auch mittleren Beamten, darin iſt mir irgendeine Be⸗ ſchränkung nicht gegeben, und ich gedenke auch nicht, eine ſolche Beſchränkung auf mich zu nehmen, da ich ſonſt nicht mehr in der Lage wäre, die Verant⸗ wortung für die Verwaltung zu übernehmen, ſondern es handelt ſich lediglich darum, daß mir die Befug⸗ nis gegeben wird, in Deputationen außer Magiſtrats⸗ mitgliedern auch ſolche Beamte, wie ſie hier gekenn⸗ zeichnet ſind, zu entſenden. Alſo es handelt ſich nicht um die Uebertragung von Dezernaten. Es gibt eine ganze Maſſe von Dezernaten, die längſt an Nicht⸗ magiſtratsmitglieder übertragen ſind. Was nun die Erweiterung des Antrages betrifft, ſo könnte ich ihr an ſich zuſtimmen. Je größer die Zahl derer iſt, unter denen ich auswählen kann, deſto angenehmer kann es nur dem Magiſtrats⸗ dirigenten ſein. Aber, meine Damen und Herren, ich bitte darauf Rückſicht zu nehmen, doß dieſes Ortsſtatut der Genehmigung bedarf, und aß er⸗ fahrungsgemäß die Genehmigungsbehrrde, und nicht mit Unrecht, in Bezug auf die Zahl der Perſonen, die in die Deputationen entſandt werden önnen, vorſichtig zu ſein pflegt. Ich glaube, daß eine Faſſung, wie ſie Herr Dr Rothholz vorgeſchiagen hat, unter Umſtänden nicht die Genehmiaung des Be⸗ „lsausſchuſſes finden würde. Das wäre auch des⸗ Kalb nicht praltiſch, weil man immer damit rechnen müßte, daß diejenigen Herren, die darin J anni ſind, nun auch einen gewiſſen Anſpruch raus kon⸗ ſtruieren, von dem an ſich in dieſem Ortsſtatut natürlich gar nicht die Rede iſt und auch nicht die Rede ſein kann. Im übrigen, meine Damen und Herren, muß ich Ihnen ganz offen ſagen: wenn Sie dieſes Ortsſtatut noch mit einer Reihe von Beſtimmungen belaſten wollen, ſo werde ich mir erlauben, die Vorlage zu⸗ rückzuziehen; ſie würde dann ihren praktiſchen Zweck verfehlen. Es kommt mir hier auf zwei Herren in der ſtädtiſchen Verwaltung an, die ich wegen Weg⸗ falls der betreffenden Dezernenten auf dieſe Weiſe in die Deputationen ſtimmberechtigt entſenden muß: um mehr wird es ſich gar nicht handeln. Und da⸗ wie ich ſchon bemerkte, unſere Lebensdauer als ſelb⸗ ſtändige Stadt vorausfichtlich nur noch recht kurz ſein wird, ſo wird es ſich in Zukunft auch kaum um etwas anderes handeln können. Stadtv. Dr. Hertz: Wir werden der Voulage des Magiſtrats in der Form zuſtimmen, wie ſie durch den Abänderungsantrag des Kollegen Dr Rothholz hier aeaeben iſt: denn uns iſt aus einer gan ⸗on Reihe von Erwägungen der Abänderungsantrag des Herrn Dr Rothholz außerordentlich angenehm. Wir gehen Träger der on der Anſchauung aus „ daß die ſtädtiſchen Verwaltung, wie der Verwal⸗ urchaus ließlich in den enden Perſonen ädtiſche Ver⸗/ Veamten auf Antrag noch 1235 14. Mai 1919 ine befruchtende Wirkung ausgehen wird und die dafür dann in Betracht kommenden Perſonen noch mehr als bisher ihre Aufgabe in der Daranſetzung aller ihrer Fähigkeiten ſehen werden. Der Herr Oberbürgermeiſter glaubt, daß eine Beſchwerung der Vorlage, wie ſie die Annahme des Antrages des Kollegen Dr. Rothholz bedeuten würde, vielleicht nicht die Genehmigung des Bezirks⸗ ausſchuſſes finden würde. Ich muß ſagen, daß dieſes Argument auf unſere Stellungnahme keinen Einfluß ausüben kann, einmal deswegen nicht, weil wir der Ueberzeugung ſind, daß die Selbſtverwaltung der Gemeinden, obwohl ſie noch nicht rechtlich anerkannt iſt, jetzt tatſächlich beſtehen muß, und daß wir nicht glauben, oder es ruhig darauf ankommen laſſen können, wenn der Bezirksausſchuß glaubt, ſich ent⸗ gegen den Wünſchen dieſer Verſammlung die Nicht⸗ genehmigung der Vorlage leiſten zu können. Wir wünſchen deshalb die Erweiterung der Vorlage durch den Antrag des Kollegen Dr Rothholz und werden ihm zuſtimmen. Stadtv. Meyer 1: Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr Rothholz war nicht ganz zutreffend unterrichtet, als er ſagte, daß meine Fraktion aus formellen Gründen ſeinem Antrage nicht zuſtimmen würde. Wir waren mit den Erwägungen darüber noch nicht fertig geworden und haben von den Er⸗ llärungen des Herrn Magiſtratsdirigenten unſere endgültige Stellungnahme abhängig machen wollen. Ich muß nun ſagen, daß mich die Ausführungen des Herrn Obewürgermeiſters nicht davon überzeugt haben, daß der Antrag des Herrn Kollegen Dr Roth⸗ holz, dem ich grundſätzlich zuſtimme, weſentliche Be⸗ denken gegen ſich hat. In der jetzigen Faſſung der Magiſtratsvorlage liegt eine unnötige Bindung des Magiſtratsdirigenten. Ich bin der Meinung, daß es ihm überlaſſen ſein ſoll, di e Beamten und An⸗ geſtellten zu entſenden, die er für geeignet hält, und ich gebe mich der Ueber⸗euoung hin, daß auch der „Bezirlsausſchuß, ohne einen unzeitaemäßen For⸗ malismus walten zu laſſen, zu dem oberſten Be⸗ amten der Selbſtverwaltung das Vertrauen haben wird, daß er den Kreis der Perſonen nach richtigen ſachlichen Geſichtspunkten begrenzen wird. Deshalb werde ich und werden, wie ich annehme, wohl auch meine Freunde für den Antrag des Kollegen Dr. Rothholz ſtimmen. Allerdings iſt dann noch eine Ergänzung er⸗ forderlich. In der Faſſung, die Herr Kollege Dr Rothholz vorgeſchlagen hat, würde es heißen: die Beamten, denen uſw. übertragen iſt. Wir müſſen, um nicht zweckwidrig die Direktoren unſerer Werke, die Leiter unſerer Krankenanſtalten uſw. aus⸗ zuſchließen, hinter „Die Beamten“ noch hinzufügen: „und Angeſtellten“, ſo daß alſo die Vorlage lauten würde: Die Beamten und Anaeſtellten, denen an Stelle von Magiſtratsmitgliedern ein Dezernat zur jelbſtändigen Erledigung übertragen iſt, können uſw. entſandt werden. Ich werde mir erlauben, dem Herrn Vorſteher dieſen ſchriftlich einzureichen er Dr. Scholz: Ich kanm an ſich . das in di⸗ſer weiteren Befugnis ſein und würde Jurchaus zu⸗