Sitzung am 14. Mai 1919 ſind vor dem Kriege nicht bekanntgeworden. Ich bin auch nicht davon überzeugt, daß die Verhältniſſe ſich inzwiſchen derartig geändert haben ſollten, daß dieſe Beſtimmung nun nicht mehr zweckmäßig iſt. Wohl aber bin ich bereit, da Zweifel laut geworden ſind, in eine neue Prüfung der Angelegenheit einzutreten, insbeſondere will ich auch den Schulärzten nochmals Gelegenheit geben, ſich zur Sache zu äußern. Ich nehme an, daß wir alle auf demſelben Standpunkt ſtehen, es muß alles geſchehen, daß die Kinder den nötigen Schulunterricht haben, daß womöglich an dem planmäßigen Unterricht nichts gekürzt wird. Dann mß aber in denjenigen Klaſſen, in denen 5 Stunden Unterricht erteilt werden, die fünfte Stunde entweder früh mongens von 7 bis 8 Uhr eder mittags von 12 bis 1 Uhr gelegt werden. Was iſt nun das Beſſere oder — wie der Herr Vorredner violleichr lieber fragen wird — was iſt das weniger Ungünſtige? Es wird ohne weiteres zuzugeben ſein, daß es den Eltern manchmal ſchwer wird, das Kind ſchon um 7 Uhr in die Schule zu ſchaffen, und dem Kinde, ſo früh in der Schule zu ſein. Aber es iſt Doch eine ſehr viel mißlichere Sache, des Sommers in der Mittagshitze in einer gefüllten Klaſſe die fünfte Unterrichteſtunde entgegennohmen und dabei noch geiſtig friſch ſein zu ſollen. Ich perſönlich meine — und ich habe doch lange Zeit als Schüler wie als Lehrer Beobachtungen gemacht —, daß im allgemei⸗ nen im Sommner der Unterricht von 7 bis 8 Uhr vor dem von 12 bis 1 Uhr den Vorzug verdient. Bezüglich der kleineren Kinder wird man ja ohne weiteres den Wünſchen des Herrn Vorredners nachgeben können. Hier handelt es ſich um Kinder, die an einem Tage weniger als 5 Stunden Unter⸗ richt haben. Es iſt hier ein Entgegenkommen gegen⸗ über den Wünſchen des Herrn Vorredners wohl mög⸗ lich. Die Schuldeputation wird nächſten Dienstag tagen, und dabei ſoll ihr auch dieſe Frage vorgelegt werden. 8 Ich möchte deshalb den Herrn Vorredner bitten, doch einſtweilen abzuwarten, was die Schuldeputa⸗ tion, die doch in dieſer Beziehung ſachverſtändig iſt, dazu ſagt. Stadtv. Fräulein Reinold: Der Herr Antrag⸗ ſteller hat den Antrag in ſo ausführlicher Weiſe be⸗ gründet, daß nur noch wenige Worte zu ſagen bleiben. Wir werden ſtets dafür eintreten, den Schülern in der Schule Erleichterungen zu verſchaffen, ſoweit nicht handelt werden als die Gemeindeſchulen. liegenden Antrag mit der Einſchränkung zuſtimmen, 2 daß er zur weiteren Bearbeitung zunächſt der Schul⸗ deputation übergeben werde. Stadtv. Dr Luther: Nach den letzten Worten von Fräulein Reinold erübrigt ſich das, was ich ſagen wollre, und bei der vorgeſchrittenen Zeit ver⸗ zichte ich darauf, auf die Gründe und Gegengründe einzugehen. vorher war, davon überzeugt, daß die ganze Materie außerordentlich ſchwierig iſt, und ich würde es be⸗ dauern, wenn wir hier zu einem Entſchluß kämen. Ich ſchließe mich den Ausführungen von Fräulein Reinold an, daß die ganze Frage zur näheren Er⸗ örterung zunächſt in die Schuldeputation kommt. Stadtv. Dr. Löwenſtein: Auch an mich ſind aus den Kreiſen der Elternſchaft ſowohl als der Lehrer⸗ ſchaft verſchiedene Klagen gekommen. Ich würde einen gleichen Antraa, wie ihn Herr Kollege Blum ae⸗ ſtellt hat, hier auch eingebracht haben, wenn mich nicht dieſelben Bedenken, die der Herr Stadtſchulrat ge⸗ äußert hat, davon zurückgehalten hätten. Ich hatte die Abſicht, dieſelbe Sache in der Schuldeputation ausführlich zur Sprache zu bringen. Die Ausführungen des Herrn Stadtſchulrats zwingen mich, noch auf etwas aufmerkſam zu machen, was er doch ſo ſtillſchweigend übergangen hat und was durchaus nicht als Kleinigkeit überſehen werden darf, ſondern immer wieder hervorgehoben werden ſollte, daß nämlich die höheren Schulen anders be⸗ Das er⸗ regt — und nicht ganz unberechtigterweiſe — das Mißtrauen, daß man den Gemeindeſchülern etwas zumuten will, was man den höheren Schülern nicht zumutet. Denn der fünfſtündige Unterricht trifft fünr die höheren Schulen genau in derſelben Weiſe zu wie bei den Gemeindeſchulen, und das wird nicht dadurch aus der Welt geſchafft, daß man nur die erſten Jahrgänge der Gemeindeſchulen erſt um §8 Uhr an⸗ 25 fangen läßt, während die anderen um 7 Uhr be ginnen. In einem Briefe wurde außerdem auch noch darauf hingewieſen, daß ſehr häufig durch den ver ſchiedenen Anfang der höheren und der Gemeinde ſchulen aleichſam eine Kolliſion in den Familien her vorgerufen wird, in denen ein Teil der Kinder die 6 Die Ausführungen des Herrn Stadt⸗ ſchulrats haben mich aber noch mehr, als ich das ſchon