252 Magiſtrat ſich auf den Standpunkt ſtellen wird, daß, ſoweit wie nur irgend möglich, in den Stellungen, die die Stadt zu vergeben hat, Platz für Kriegsbe⸗ ſchädigte und Arbeitsloſe geſchaffen wird. Das iſt eine ſoziale Pflicht, die die Stadt unbedingt zu er⸗ füllen hat. Stadtrat Dr. Fiſcher: Meine Damen und Her⸗ ren! Nach den Wünſchen dieſes Antrags wird in der ſtädtiſchen Verwaltung bereits verfahren, ſeitdem die Kriegshilfskräfte entlaſſen werden. Der Magiſtrat hat für die Entlaſſung der Hilfskräfte Grundſätze aufgeſtellt, die den Beſtimmungen der Staats⸗ und Reichsbehörden und vor allem den Vorſchriften der Demobilmachungsbehörden entſprechen. Dieſe Grund⸗ ſätze ſind auch im Einvernehmen mit dem Ange⸗ ſtelltenausſchuß aufgeſtellt worden und haben außer⸗ dem in früheren Sitzungen die Zuſtimmung der Stadtverordnetenverſammlung gefunden. Nach dieſen Grundſätzen ſind in erſter Linie diejenigen zu entlaſſen, die nicht auf Erwerb ange⸗ wieſen ſind — das ſind Kinder, die ſich im Haushalt der Eltern befinden und vor Eintritt in den ſtädti⸗ ſchen Dienſt und vor Kriegsbeginn von den Eltern unterhalten worden ſind oder nach Einkommen und Vermögensverhältniſſen der Eltern von ihnen unter⸗ halten werden können, ferner Ehefrauen, deren Män⸗ ner eigenes Einkommen haben —, in zweiter Linie Perſonen, die ein ſelbſtändiges Einkommen aus an⸗ deren Quellen haben, wie Gewerbetreibende, Emp⸗ fänger von Ruhegeld uſw. In dritter und vierter Linie kommen erſt die Hilfskräfte, welche auf Erwerb angewieſen ſind. Beamte, die auch in dem Antrag erwähnt ſind, fallen nicht unter dieſe Entlaſſungs⸗ grundſätze. Es kann ſich auch wohl nach dem Sinne des Antrags nur um Beamte handeln, die Ruhegeld beziehen und jetzt als Bürohilfskräfte beſchäftigt wer⸗ den. Seit der Entlaſſung der Hilfskräfte iſt unter Zurückſtellung aller anderen Geſichtspunkte nach dieſen Grundſätzen verfahren worden. und an Stelle der Entlaſſenen ſind faſt ausſchließlich Kriegsbeſé digte und Kriegsteilnehmer eingeſtellt worden, nur in vereinzelten Fällen auch noch Kriegerwitwen und Perſonen, die ſich in dringender wirtſchaftlicher Not befanden und als Ernährer einer Familie anzuſehen waren. Die lückenloſe Durchführung dieſer Grundſätze bietet naturgemäß manche Schwierigkeiten. Wir be⸗ ſchäftigen zurzeit noch etwa 1700 Hilfskräfte, und wir müſſen bei jedem einzelnen die wirtſchaftlichen Verhältniſſe genau prüfen. Wir haben zu dieſem Zwecke den Kriegshilfskräften einen Fragebogen übergeben. Die Prüfung erfolgt durch den Büro⸗ ſtellenleiter und außerdem noch durch eine zentrale Stelle. Wir haben ferner den Angeſtelltenausſchuß über die geſetzliche Berechtigung hinaus mit dieſer Angelegenheit befaßt, weil wir es für richtig hielten, von vornherein jedes Mißtrauen und jede Vorein⸗] Sitzung am 14. Mai 1919 gen, die nicht auf Erwerb angewieſen ſind, hat auf⸗ ſtellen können. Eine Nachprüfung war nicht mehr möglich. Wir haben infolgedeſſen zuletzt die Hilfs⸗ kräfte entlaſſen, die nach unſerer Liſte und nach der des Angeſtelltenausſchuſſes zur Entlaſſung heran waren. Wir hoffen, daß bis Ende Mai die Feſt⸗ ſtellungen in Uebereinſtimmung mit dem Angeſtell⸗ tenausſchuß ſo weit gefördert ſind, daß die Ent⸗ laſſung aller Bürohilfskräfte, die nicht auf Erwerb angewieſen ſind, erfolgen kann. Ich möchte jedoch erwähnen, daß wir den weitaus größten Teil der erſten Gruppe bereits entlaſſen haben. Im einzelnen ergeben ſich natürlich auch bei der Feſtſtellung der zweiten Gruppe Schwierigkeiten, die auch der Herr Vorredner angedeutet hat. Es iſt gerade unter den heutigen ſchwierigen Verhältniſſen nicht leicht möglich, zu ſagen, ob das Einkommen, das früher Haupteinkommen geweſen iſt, noch ſo groß if“ daß es zum Lebensunterhalt genügt. Ich erinnere außer an Hausbeſitzer auch noch an den Kleingewerbe⸗ treibenden oder an den Kleinkaufmann, der früher vielleicht aus ſeinem Geſchäft ein hinreichendes Ein⸗ kommen bezogen hat, deſſen Einkommen aber heute nicht mehr ausreicht, um den Lebensunterhalt zu ſichern. In dieſer Beziehung haben wir es für richtig gehalten, nicht rückſichtslos vorzugehen, ſondern die wirtſchaftliche Lage möglichſt wohlwollend zu beur⸗ teilen, damit wir nicht die Not an einer Stelle ſchaf⸗ fen, um ſie an einer andern Stelle zu beſeitigen. Ich lann aber jedenfalls erklären, daß bisher die Grund⸗ ſätze nach beſten Kräften des Magiſtrats eingehalten worden ſind. Stadtv. Dr Stadthagen: Meine Herren! Wenn die Antraaſteller ſich darauf beſchränkt hätten, den Antreg auf die Kriegshilfearbeiter auszudehnen, ſo wäre es woll möalich geweſen, daß ſich meine Freunde dem Aruraa angeſchloſſen hätten. Den Ausführumgen des Herrn Maaiſtꝛatsvertreters ſtim⸗ men wir durchaus zu und haben uns auch früher auf den alcichen Stardrunkt ceſtellt, daß diejenigen Hilfskräfte, die während. der Kriegszeit nur auf Grurd des Hilfsdienſtecſetzes herangezogen ſind oder aus der Notlage der Zeit heraus eine Anſtellung bei der Stadt gefunden haben, jetzt aber nicht mehr in einer Notlage ſind, allmählich zur Entlaſſung klommen und anderen Kräften Platz machen müſſen. Dabei muß jedoch mit gewiſſer Vorſicht auch im Intereſſe der Verwaltung vorgegangen Denn die Arbeit in der Verwaltung iſt, ſor bekannt iſt, in Charlortenburg wie auch Gemeinden ſo außere ich aroß. Antrag genommenheit gegen die Tätigkeit der Behörde in] ie? dieſer Beziehung auszuſchalten. Wir haben deswegen den Anaeſtellterausſchuß ſchon im Februar d. Is. aufgefordert. ebenfalls eine Entlaſſunasliſte einzu⸗ vñ richten, die nach dieſen Grundſätzen aufgeſtellt iſt u aus der ſich die Reihenfolge der zu Entlaſſenden er gibt. Aber die Schwierigkeiten ſind auch beim An⸗ quelle aeſtelltenausſchuß ſo groß geweſen, daß er erſt Tage vor dem letzten Kündigungstermi ſehr lückenhafte Liſte der erſten Gruppe, alſ am