Sitzung am waltung Hausbeſitzer beſchäftigt wären. Es kann doch ſelbſtverſtärdlich vorkommen, daß ein Beamter än der ſtädtiſchen Verwaltung das kleine Kapital, das er ſich erſpart hat, in einem Haus anlegt. Delbei braucht er noch lange nicht auf Roſen gebettet zu ſein. Er braucht auch durchaus nicht das Haus ſchulden⸗ „rei zu beſitzen, ſondern er Kat vielleicht einen ieinen Anteil an einem Hauſe. Währerd ein an⸗ derer ſich für 10⸗, 20 000 M. Papiere gekauft hat, gat dieſer Beamte, weil er dafür eine Vorliebe hat, ſich ein Haus gekauft. Ihn deswegen für unfähia n erklären, unter den jetzigen Verhältniſſen ſeine Beamten⸗ und Angeſtelltenpflichten zu erfüllen, das ſcheint mir doch nicht zwingend zu ſein. Nach dieſer Richtung beſtehen doch außerordentliche Bedenken gegen den Antrag. In manchen Kreiſen gehr doch Die Tendenz jetzt dahin, daß derierſige, der nicht ar⸗ beitet, auch nicht eſſen ſoll. Alſo, meine verehrten Anweſenden, jemund, der ein Aeines Kapital ghat, würde demnach — nach Anſicht der Herren Antnaa⸗ ſteller oder wenigſtens des Begründers des An⸗ trags — ohne weiterss aus der ſtädtiſchen Verwal⸗ tung zu entlaſſem ſein. von ſeinem Kapital, er arbeitet alſo nicht und würde in olgcdeſſen nach der Anſicht, die, alaube ich, auch in dieſem Hauſe von einigen Kollegen aetelt mſi ud, in Zukunft nichts mehr eſſem dürfen. Wollen wir Denn direlt jemardem die Arbeit deswegen nehmen. zweil er noch eine andere Quelle hat, aus der er auch (%n gewiſſes Einlommen ſchöpft? Man ſoll doch bei dieſen Fracen ſehr vorſichtig ſein. Durch die Begründung des Antiaas iſt die An⸗ gelegerkeit auf eine ſo weite Baſis geſtellt, auch teil⸗ weiſe durch die Form des Antraas ſo verſchoben, daß faum mehr eine Berührung mit den Richtlinien be⸗ ſteht, die früher von der Reaierung aufgeſtellt wor⸗ Den ſind und die auch urhere Charlotterbhurger Ver⸗ maltung zur Grundlage ihrer Enrſchließungen ae⸗ macht et. Dieſen Richrlinien weiden wir unſere Zuſtimmuna geben. Weiter möchten mür aber nicht „zehen, und wir werden daher dem Antrage richt zu⸗ ſtimmen. Ich kann auch nicht umhin, die Ausführungen des Herrn Antragſtellers merkwürdig zu finden, daß er längſt verhungert. Es wird wo beſtber in die Notwendigkeit verſetzt ſein, zu arbei Er hat eine kleine Rente“ 293. 14. Mai 1919 zu laſſen. Wohl müſſen ſie jedoch die Küchen ihrer 2 Mieter machen laſſen. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) — Ihre eigene Küche können ſie nicht einmal machen. (Erneute Zurufe bei den Sozialdemokraten.) — Ich wünſchte Ihnen allen, daß Sie ein Haus im Kriege gehabt hätten, (Heiterkeit) und zwar in dieſen vier Jahren gehabt hätten, dann würden Sie jetzt nicht mehr dazwiſchen reden, ſon⸗ dern würden das mitfühlen können. Ich möchte auch nur dazu geſagt haben, daß dieſer Standpunkt, den der Antragſteller einnimmt, höchſt verwerflich iſt und dadurch der ganze Antrag auf eine ganz ſchiefe Bahn gebracht worden iſt. Stadtv. Gebert: Meine Damen und Herren! Sie faſſen doch, glaube ich, den Antrag nicht ſo auf, wie er aufgefaßt ſein will. Es heißt zum Schluß: ſoweit dieſe Tätigkeit nicht als hauptſächliche Er⸗ werbstätigkeit in Frage kommt, ſondern einen Nebenerwerb darſtellt, der nicht zur Erhaltung der Exiſtenz des Betreffenden dient. In dieſem Sinne iſt der Antrag aufzufaſſen. (Stadtw. Ot to: Wie ſoll das feſtgeſtellt werden?) Aus dem Kreiſe der Beamten ſelbſt — ich unterſtreiche hier das Wort Beamten — und aus dem Kreiſe der Angeſtellten und der Kriegshilfs⸗ beſchäftigen heraus gehen uns tagtäglich Klagen darüber zu, daß Perſonen im Rathauſe beſchäftigt werden, die tatſächlich ihre Tätigkeit nur als Tätigkeit zur Vergeudung der Zeit betrachten, weil der Verdienſt für ſie an und für ſich keine Rolle ſpielt. Aus dieſen Erwägungen iſt der Antrag entſprungen. Es ſoll dafür ge⸗ ſorgt werden, daß unbedingt zunächſt Perſonen eingeſtellt werden, die arbeitslos und kriegsbeſchä⸗ digt ſind. Gerade von den Kriegsbeſchädigten kommen uns fortwährend Klagen zu, daß ſie nicht unterge⸗ bracht werden. Alle möglichen Maßnahmen ſeitens der in Betracht kommenden Organiſationen der Kriegsbeſchädigten ſchlagen fehl. Es beſteht in Charlottenburg eine außerordenltiche Erbitterungg. (Widerſpruch des Oberbürgermeiſters I)r Sch ol 3.) — Herr Oberbürgermeiſter, kommen Sie einmal zu der Verſammlung der Kriegsbeſchädigten und hören Sie ſich doch die Klaaen dieſer Leute einmal ſan, dann werden Sie bald gewahr werden, wie außerordentlich ſcharf die Stimmung nach dieſer Richtung hin iſt. Wenn nach den Grundſätzen in etwas ſchnelle⸗ 1 4 verfahren werden würde, dann wäre iner Ueberzeugung dieſer Antrag gar nicht ber man iſt in einem außer⸗ langſamen Tempo vorgegangen, und die chäftigten können dieſes lang⸗ rſtehen. Tatſache iſt, daß hier igt werden, die auf Grund ren worden. Ab 22Z4