256 Die armen notleidenden Hausbeſitzer bedauere ich ſehr. Ich habe auch in meinen Ausführungen ge⸗ ſagr, daß nicht alle Hausbeſitzer auf Roſen gebettet ſind. Den armen Hausbeſitzern, die trotz der Stei⸗ gerung der Mieten nebenbei noch arbeiten müſſen, will ich ihre Stellung, die ſie als Hilfsangeſtellte haben, durchaus nicht nehmen. Die Richtlinien, von denen Herr Dr. Fiſcher ſprach, ſind uns natürlich bekannt. Nur haben wir den Eindruck, daß nach dieſen Richtlinien nicht ſchnell genug verfahren wird, und darauf kommt es doch an. Die Kriegsbeſchädigten und Arbeitsloſen kann man nicht mit dieſen Richtlinien ſatt füttern, die wollen untergebracht ſein. Ich möchte Sie bitten, mit Hilfe des Angeſtellrenausſchuſſes hier möglich ſchnell zu arbeiten und zu poſitiven und greifbaren Reſultatem zu kommen. Es ſollte mich freuen, wenn Sie bis Ende Mai endlich dieſe ſchwierige Arbeit durchgeführt haben. Dann möchte ich mich dagegen wenden, daß der Herr Oberbürgermeiſter hier eine Art Drohung aus⸗ ſpricht. Ich habe es ſo aufgefaßt. Der Herr Ober⸗ bürgermeiſter ſagte im Laufe ſeiner Ausführungen, er müſſe ſich gegen dieſes Hineinreden unter allen Umſtänden wenden. Das würde ſchließlich dazu führen, daß er hier erklären müßie: die Karre läuft nicht mehr, wenn wir uns immerfort in die Ange⸗ ſtelltenverhältniſſe hineinmiſchen. — Wenn der Herr Oberbürgermeiſter jetzt auf dem andpunkt ſteht, daß das keine Drohung ſein ſoll, ſo will ich mich da⸗ mit einverſtanden erklären. Aber wir Stadtverord⸗ nete beanſpruchen für uns das Recht, in dieſe Ver⸗ hältniſſe inzudringen und da, wo Kritik notwendig iſt, mit unſerer Kritik einzuſetzen. Im Intereſſe der Kommune und auch aus vielen anderen Gründen möchte ich dieſe Aeußerung des Herrn Oberbürger⸗ meiſters ablehnen, wenn ſie irgendwie beſagen ſollte, daß uns in Zukunft die Kritik an Dingen, die der Kritik würdig ſind, nicht mehr gewährt würde. Stadtv. Gebert (perſönliche Bemerkung): Ich will nur tonſtatieren, daß ich nicht geſaat habe, daß die betreffenden Beamten die Zeit veraeuden. (Zuruf: Die Zeit vertreiben!) — Auch das habe ich nicht geſagt. Sie müſſen ſich an den richtigen Redner wenden! Vorſteher Dr. Borchardt: Mir iſt ſeitens der Antraaſteller miraeteilr worden, daß das Wort „und Beamte“ aus dem Antraa geſtrichen und ſtatt „An⸗ geſtellte“ geſagt werden ſoll: Hilfsangeſtellte. Stadtv. O tto: Das iſt aber etwas ganz anderes! Wenn das aleich aeſagt worden wäre, hätten wir eine Stunde ſparen können!) — Es iſt mir ſeitens der Antragſteller vor dem Schlußwort mitaeteilt worden. (Zurufe bei den bürgerlichen Parteien.) — Dann eröffne ich die Debatte noch einmal. 2 (Heiterteit.) Anweſende? an 1 ſic ,. 2 itzung am 14. Mai 1919 Der Antrag wünde lauten: Die Stadtverordnetenverſammmlung er⸗ ſucht den Magaiſtrat, alle Hilfsanaeſtellten beiderlei Geſchlechts aus ſtädtiſchen Dienſten zu entlaſſen, ſoweit dieſe ihre Tätiakeit nur als Nebenbeſchäftigung reſp. Nebenerwerb be⸗ trachten. In die freiwerdenden Stellen ſind Ar⸗ beitsloſe und in erſter Linie Kriegsverletzte eimzuſtellen. (Stadtv. Dr. Stadthagen: Ich bitte ums Wort!) — Zur Geſchüftsordnung? (Stadtv. Dr Stadthagen: Ich möchte das Wort zu dem neuen Antrag erbitten!) — Dann würde ich über dieſen ſo geänderten Antrag die Debatte noch einmal eröffnen. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren! Nach⸗ dem der Antrag ſo gcändert iſt, haben meine Freunde kein Bedenken mehr, ihm zuzuſtimmen. Sie bedauern aber ausdrücklich. daß die Aenderung Antrags nicht bereits vor einer balben Stunde erfolgt iſt. Dann hätten wir Zeit geſpart. (Sehr richtig!) Vorſteher Dr Borchardt: Wortmeldungen lie⸗ gen nicht vor. Ich ſchließe die Ausſprache. (Heiterkeit.) Ich bitte nunmehr dieienigen die Hand zu er⸗ heben, die für den ſo geänderten Antrag ſtimmen wollen. (Geſchieht.) — Der Antrag iſt angenommen. Wir kommen zu Punkt 15: Antrag der Stadtv. Bade und Gen. betr. Einſicht der Perſonalakten. — Druckſache 107. Der An trag lautet: 2 Die Stadwerordnetenverſammlung er⸗ ſucht den Magiſtrat, allen im Dienſt der Stadt ſtehenden Perſonen, über die Perſonalakten geführt werden, dieſe binnen 6 Wochen und hierauf mindeſtens alle 3 Jahre zur Einſicht vorzulegen. Alle in der Zwiſchenzeit zu den Akten ge⸗ langenden Vermerke und Schriftſtücke ſind den betreffenden Beamten pp. zur Kenntnis zu bringen. Nebenakten (Geheimakten) dürfen ma geführt werden. , 28 . . 4. r Betreffe Antre kürzer zu 7 als es der Ausrahmen dürfen nur 2