258 und die hier vorgeſchlagene Form, daß der Be⸗] amtenausſchuß berechtigt ſein ſoll, darüber zu be⸗ finden und eventuell dem Beamten dieſe ärztlichen Zeugniſſe vorzuenthalten, kann nicht geeignet ſein, dieſes Bedenken zu beſeitigen. Denn es erſcheint da⸗ durch nicht geſichert, daß der Beamte nicht doch Kenntnis von dem Inhalt des ärztlichen Zeugniſſes bekommt, und der Beamte kann ſchon aus der Tat⸗ ſache, daß ihm dieſes Zeugnis vorenthalten wird, ſchließen, daß bezüglich ſeines Geſundheitszuſtandes nicht alles ſo iſt, wie er es ſich wünſcht. Im großen und ganzen halten wir es allerdings für richtig, daß die Frage der Geheimhaltung der Perſonalakten grundſätzlich geregelt wird. Aber es erſcheint nicht angebracht, daß einzelne Gemein⸗ den auf dieſem Gebiet geſondert vorgehen. Denn der Staat iſt diejenige Behörde, die weitaus am meiſten Beamte beſchäftigt, und deswegen halten wir es für zweckmäßig, daß der Staat in dieſer Bezie⸗ hung nichr abwartet, bis von einzelnen Gemeinden Tatſachen geſchaffen worden ſind, die nachher nur unter großer Mißſtimmung der Beamten wieder be⸗ ſeitigt werden können, ſondern wir halren es für richtig, daß die Regierung die Initiative in dieſer Frage ergreift und die Reform des Beamtenrechts auf dieſem Gebiet ſelbſt in die Hand nimmt. In der Beziehung ſind wir mit dem Herrn Vor⸗ redner durchaus einverſtanden, daß es ſich hier um ein Gebiet handelt, das von dem Staat ſchnell ge⸗ regelt werden muß. Wir haben nur Bedenken gegen den Antrag in der vorliegenden Form inſofern, als es ſich hier doch um eine ſchwerwiegende Materie des ganzen Beamtenrechts handelt, die nicht in einer einzelnen Gemeinde ſelbſtändig erledigt werden kann. Stadtv. Meyer 11: Meine Damen und Herren! Vom Standpunkt der Beamten und Angeſtellten iſt zweifellos dieſer Antrag zu begrüßen, denn er be⸗ zweckt doch, einen Zuſtand aufzuheben, der ſeit Jahr⸗ zehnten die Beamtenſchaft bewegt hat, der ſtändig als ein Druck empfunden und ſchließlich ſo läſtig wurde, daß dagegen aufgetreten werden mußte. Wir haben die Begründung des Herrn Referenten ſoeben gehört. Jedenfalls darf es nicht von der Hand ge⸗ wieſen werden, daß, wenn die geheimen Perſonal⸗ akten aufgehoben werden, ein ganz anderes Verhält⸗ nis des Vertrauens zwiſchen Magiſtrat und Beam⸗ tenſchaft dadurch geſchaffen wird, als es augenblick⸗ lich der Fall iſt. Ich möchte Ihnen mitteilen, daß ich den Auf⸗ trag habe, im Namen meiner Fraktion für den An⸗ trag Ausſchußberatung zu beantragen. Wir ſind zu dieſem Entſchluß dadurch gekommen, daß wir uns ſagen: in dieſer Form, wie der Antrag hier geſtellt worden iſt, iſt es kaum möglich, ihn ohne weiteres anzunehmen. Das Miniſterium iſt bereits bei Be⸗ ratung über das Beamtenrecht in Beratungen über die Offenlegung der Perſonalakten eingetreten, und man hat dort zwei Leitſätze aufgeſtellt, die dahin lauten, daß erſtens die vorhandenen Perſonalakten zu ſchließen ſeien und zweitens neue Perſonalakten angelegt werden ſollen. Es müßte alſo im Ausſchuß zu der Frage Stellung genommen werden, ob man für die Stadt Charlottenburg in ähnlicher Weiſe verfahren oder einen anderen Weg einſchlagen will. Ferner ſind in dem Antrag Friſten von 6 Wochen und 3 Jahren angegeben. Auch darüber wäre zu beraten, ob man mit dieſen Friſten einver⸗ ſtanden ſein könnte. Sitzung am 14. Mai 1919 Herr Stadtrat Dr Fiſcher erwähnte ausführlich die Angelegenheit der ärztlichen Atteſte. Auf dieſe ärztlichen Atteſte legt die Beamtenſchaft keinen Wert, ſie können geheimgehalten werden. Ob der Beamten⸗ ausſchuß ein Gutachten über deren Geheimhaltung ausſprechen ſoll oder nicht, könnte ebenfalls im Aus⸗ ſchuß beraten werden. Nun möchte ich Sie bitten, zu dieſem Antrag noch einen Zuſatzantrag anzunehmen, der folgender⸗ maßen lautet: 7 Die Stadtverordnetenverſammlung wolle beſchließen, den Magiſtrat zu erſuchen, Ver⸗ treter des Beamten⸗ und Angeſtelltenaus⸗ ſchuſſes zu den Verhandlungen des Ausſchuſſes hinzuzuziehen. Dieſen Antrag möchte ich kurz mit einigen Worten dahin begründen, daß, wenn der Ausſchuß von der Verſammlung angenommen wird, dann doch die Beſchlüſſe, die der Ausſchuß faßt, ſicherlich in konzilianter Weiſe vom Magiſtrat auch dem Beam⸗ ten⸗ und Angeſtelltenausſchuß zugänglich gemacht werden. Wenn das aber der Fall iſt, wäre es mög⸗ lich, daß der Beamten⸗ und Angeſtelltenausſchuß ſchwerwiegende Bedenken gegen den einen oder an⸗ deren Beſchluß geltend machen würde. Es müßte die Beratung wieder aufgenommen werden. Ich glaube, der Beamtenausſchuß würde es dankbar an⸗ erkennen, wenn einige Vertreter der Beamten und Angeſtellten zu den Beratungen des Ausſchuſſes hin⸗ zugezogen würden. — Stadtv. Dr. Hertz: Ich kann im Namen meiner Ireunde erklären, daß wir uns den ausgezeichneten Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Roſenfeld in vollem Umfange anſchließen. Seine Begründung der Notwendigleit der. Annahme dieſes Antiages enthebt mich der Pflicht, zu dem Antrag ſelbſt noch etwas zu ſagen. Nur einige Worte zu der Stellung⸗ nahme. des Herrn Maaiſtratsvertreters, (die mir nicht geeianet erſcheint, dasjenige Maß von Vertrauen zwiſchen dem Magiſtrat und den Beamten und An⸗ geſtellten der Stadt herzuſtellen, das ich im Inter⸗ . einer geordneten Verwalrung für notwendig te. Wenn ich daran denke, daß uns der Herr Oberbür⸗ germeiſter leute ja ſelbſt geſagt hat, wie notwendig es iſt, für die aute und alatte Erledigung der Ge⸗ ſchäfte der Stadr zu ſorgen, und wie er Bedenken hat, daß nicht geeianete Perſonen in die Verwaltung hineingenommen (werden, ſo iſt auch das, muß ich ſagen, eine Begründung für die Notwendigkeit der Annahme des Antrags. Denn er will das aute Ver⸗ Kältnis zwiſchen den Beamten und dem Ma⸗ giſtrat feſtigen und will alle die Erbittee rung beſcitigen, die, wie der Herr Vor⸗ redner a isgeführt hat, ſich in jahrzehnte⸗ langen unliebſamen Vorkommniſſen — ich meine nicht in Cl arlottenbura, ſondern ganz allgem 5 in der Beamtenſchaft aufgehäuft hat. Es gar keinem Zweifel unterliegen, daß acheimes eugniszwangsverfahren, nennen, keine Freude bei dem kann, und wenn Herr Stadtr bei den Angeſtellten von eine Geheimhaltung von