278 Sitzung am 28. Mai 1919 Syſtem ein leichteres Aubeiten für die Feuerlöſch⸗ „mannſchaften bedeutet. und daß die Auswechſlung der Reſerveteile einfacher iſt, als wenn wir zwei werſchiedene Syſteme haben. Wir ſtimmen der Vor⸗ tlage zu. Stadtv. Dr. Brix: Nach dieſen Erklärungen, die mich und, wie ich glaube, auch wohl meine Freunde befriedigen, würde ich meinen Antrag auf Ausſchuß⸗ beratung zurückziehen können. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: ) Die Stadrverordnetenverſammlung erklärt ſich mit der Beſchaffung von drei benzin⸗ automobilen Löſchfahrzeugen, beſtehend aus 1 Motorſpritze, 1 Reſervemotorſpritze und 1 mechaniſchen Leiter, für den Betrieb der Feuerwehr einverſtanden. Die Koſten im Betrage von 185 000 ℳ ſind zunächſt von der Stadthauptkaſſe vor⸗ ſchußweiſe herzugeben und an dieſe jährlich aus Mitteln des Haushaltsplanes in Teil⸗ beträgen zurückzußahlen. Der 1. Teilbe⸗ trag iſt in den Etat für 1920 einzuſetzen.) 1) Vorſteher Dr. Borchardt: Punkt 13: Wir kommen zu Vorlage betr. Zuſchuß für einen heilpädagogiſchen Kurſus. — Druckſache 123. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: n) Dem heilpädagogiſchen Kurſus für die Provinz Brandenburg wird für das Jahr 1919 ein Zu⸗ ſchuß von 300 %ℳ bewilligt. 5) Die Summe iſt den Vorbehaltsmitteln zu ent⸗ nehmen.) Punkt 14: Vorlage betr Beitrag für den Verein für Rechtsaus kunft. — Druckſache 124. Stadtv. Dr. Broh: Meine Fraktion iſt gegen den Zuſchuß. Hier würde wieder einmal die Stadt Charlottenburg den Banlier ſpielen, während ſie tatſächlich ſelbſt die Pflicht hat, ihren Mitbürgern die Rechtsauskunft zu gewähren. Das geſchieht auch in anderen Städten. Die ſtädtiſchen Rechtsaus⸗ kunftsſtellen haben ſich überall ſehr bewährt, und ich jehe nicht ein, warum Eharlottenbura um dieſe Pflicht dadurch herum kommen will, daß es einfach einen anderen Verein damit beauftragt. Vor allen Dingen hat dann die Stadt nicht mehr die Möalich⸗ keit der Kontrolle. Wenn ein anderer Verein die Rechtsauskunft ausübt, ſo kann man höchſtens, wenn ſich Mißſtünde berausſtellen, einmal einareifen: man kann aber nicht ſelbſt die Kontrolle in die Hand nehmen, wie es der Fall ſein würde, wenn die Stadt 1 ihre eigenen Beamten die Rechtsauskunft er⸗ teilte. 6000 ℳ zur Beſtellung eines ader mehrerer Be⸗ E amten zu verwenden, die dieſe Tätigkeit ausüben.! Deswegen beantragen wir, das ohne a weiteres abzulehnen und anſtelle deſſen dieſelben Dann möchte ich noch hervorheben, daß aus den Kreieſn meiner Freunde auch verſchiedene Miß⸗ ſtände bei der Tätigkeit dieſes Vereins gerügt wor⸗ den ſind. Dieſer Verein ſoll nur täglich ungefähr eine Stunde lIang einen Anwalt, der dort hin⸗ kommt, beſchäftigen, und der nun eine aroße An⸗ gahl von Perſonen geradezu in Schnellzugsgeſchwin⸗ keit abfertigt. Das würde meines Erachtens nicht der Würde der Stadt entſprechen. Auch aus dieſem Grunde beantrage ich die Ablehnung dieſes Zu⸗ ſchuſſes und anſtelle deſſen die Beauftragung meh⸗ rerer Beamten durch die Stadt ſelbſt. Sollten die Anweſenden nicht ſofort gewillr ſein, dafür zu ſtimmen, ſo würde ich in dieſem Falle eine Aus⸗ ſchußberatung beantragen, und bitten, daß vielleicht fünf Herren in den Ausſchuß gewählt werden. Vorſteher Dr Borchdedt: Herr Kollege, darf ich Sie bitten, mir Ihren Antrag ſchriftlich einzu⸗ reichen. Stadtv. Dr. Roſenfeld: Ich alaube, daß an ſich Herr Kollege Dr. Broh inſofern nicht unrecht hat, als die Gemeinde Charlottenburg die Auskunfterteiluna auf dem giechtsgebiete ſelbſt in die Hand nehmen könnte, wie es in vielen anderen Gemeinden der Fall iſt. Ich alaube, daß aber andererſeits dieſe Frage in dar Weiſe zu behandeln, für Charlottenbung kein beſonderer Grund acgeben iſt, weil die Verhältniſſe in Groß⸗Berlin doch etwas anders liegen als in vielen kleineren und mittleren Gemeinden. Wir haben in Berlin ſelbſt und in allen Vororten andere Einrichtungen, die es dem Publikum ermöglichen, ſich auf die verſchiedenſte Art und Weiſe unentgelt⸗ liche Rechtsauskumpt zu verſchaffen, wie das in den meiſten anderen Städten nicht durchführbar iſt. Ich ſſbemerke, daß 3. B. alle aroßen Zeitungen Berlins unentgeltliche Rechtsuuskunſt erteilen, daß eine. große Anzahl von Vereinen auf allerhand Spezial⸗ gebieten ſich mit dieſer Frage befaſſen: die Mieter⸗ ,.. Hausbeſitzervereine, die Kriegsbe⸗ ſchädigtenvereine, die Kriegewereine, die Gewerk⸗ ſchaften und Frauenvereine, und Dutzende anderer Vereine könnte man hier aufzählen, die es für ihre Pflicht balten, ihren Mitaliedern, die oft ſehr zahl⸗ reich ſind, unentaeltlich Rechtsauskunft zu erteilen. Inſofern iſt, alaube ich, für die Stadt Charlotten⸗ burg ein ſo dringlicher Anlaß nicht gegeben, das als magiſtratliche Angelegenheit zu behandeln, wie es vielfach in anderen Gemeinden der Fall iſt. Die hier in Frage ſtehende Einrichtung iſt andererſeits auch eine Inſtitution, die ſich über ganz Berlin erſtretlt. Hier handelt es ſich nur um eine Iweiaſtelle, wie mir bekannt iſt, des Groß⸗Berliner gemeinnützigen Vereins für Rechteauskunft, dem wir für ſeine Tätigkeit, die er in Charlottenburg enffaltet, einen Betrag bewilligen. Mit Rückſicht darauf iſt dieſer Beitrag bemeſſen, und ſ unterricktet bin, har der Verein noch i dem an ihn herangetretenen Bed tragen können, Sallte das nic ollten in der Beziehung beſor ſetzter Zeit, was mir nic