Sitzung am 28. Mai 1919 ob in der Tat ſich irgendwelche Mängel in der Ein⸗ richtung gezcigt haben, oder ob ſich herausgeſtellt erteilung den an ſie gerichteten Anforderungen nicht genügt. Oberbürgermeiſter Dr Scholz: Meine verehrten Damen und Herren! Ich möchte doch gegenüber dem geſtellten Antrag auf Ablehnung und auch gegenüker den Anregungen, die der Herr Vorredner gegaben hat, kurz folgendes bemerken. Zunächſt einmal iſt es ganz ausgeſchloſſen, untt einer ſolchen Summe, wie ſie hier von Ihnen ver⸗ langt wird, eine Rechtsauskunfteſtelle ſtädtſcher⸗ ſeits zu errichten; die Koſten würden vielleicht das Fünf⸗, Sechs⸗, vielleicht das Zehnfache betragen müſſen. 4 (Zuruf des Stadw. Dr Broh.) — Ich glaube, verehrter Herr Kollege, Sie werden bei der Schlußabrechnung nicht recht behalten, ſon⸗ dern ich. — Ganz abgeſehen davon hat aber mein unmittelbarer Herr Vorredner ſchon darauf aufmerk⸗ zam gemacht, daß es ſich hier um einen Groß⸗ Berliner Verein handelt, dem wir einen Zu⸗ ſchuß geben ſollen, außerdem um einen Verein — das möchte ich auf die Anregung des unmittelbaren Herrn Vorredners erwidern —, der nach meiner Auffaſſung in der ganzen Bevölkerung die allergrößte . . und deſſen Tätigkeit bisher zu irgendwelchen Beanſtandungen, ſoviel mir be⸗ zar geworden iſt, keinerlei Veranlaſſung gegeben hat. (Schr richnig) Endlich aber⸗ meine verehrten Damen und Herren, möchte ich von meinem Standpunkt aus glauben, daß ſich gerade dieſe Tätigkeit ſo wenig zur Kommt maliſierung eignet, wie irgendeine, und zwar aus einem Grunde, der mir perſönlich bekannt iſt, daß ſehr häufig die Rechtsausbunftsſtelle gerade in Fragen angerufen wird, bei denen die eine Partei die Steot ſelbſt iſt, (Sehr richtig!) und nichts wäre falſcher —, das wird mir jeder Juriſt zugeben —, als gewiſſermaßen Kläger oder Beklagten und Richter zu identifizieren. Ich glaube, wir ſollten froh ſein, daß gerade dieſe Betätigung, die abſolut unparteiiſch ſein muß, von einem Ver⸗ ein in die Hand ganommen wird. der, wie ich glaube, ſeine Aufgabe in vorbildlicher Weiſe erfüllt, und ich meine, wir haben keinen Anlaß, in dieſer Beziehung hiervon abzuweichen und etwas auf uns zu nehmen, znas nachher nur zu den allergrößten Schwierigkei⸗ ten in unſerem eigenen Hauſe beitragen würde. 2 Einrichtung treffen. c9 der Auskunft, die aber e age die per⸗ 229 vielleicht 5000 ℳ handeln. Das Gobiet iſt aber ſo 2 wichtig, daß die 5000 ℳ gar keine Rolle ſpielen hat, daß die bisherige Einrichtung der Auskunft⸗ können, und wenn es noch viel mehr wäre, müßten wir das aufbringen. Nach meiner Anſicht iſt es eine Ehrenpflicht der Stadt, es nicht einem Privatverein — es iſt doch nur ein Privawerein — zu überlaſſen, Rechtsauskunft an unſere Mitbürger zu erteilen. Das iſt der Standpunkt, den wir ſowohl als Frak⸗ tion einnehmen, wie das auich vom allgemeinen ſozialen Standrunkt aus nur allein gerechtfertigt iſt. Nun meinte der Herr Oberbürgermeiſter, es könnten ſich mitunter Komſliktsfälle ergeben, weil die Gegenpartei manchmal die Stadt ſelbſt iſt. Ich glaube, das iſt kein Grund, der wirllich ins Gewicht fällt. Denn einmal würde ſelbſt ein ſtädtiſcher Be⸗ amter, wenn er der Leiter der Rechtsauslunftsſtelle wäre, doch wohl ſo viel Objektivität beſitzen, daß er, wenn die Stadt nach ſeinem Judiz in dem betreffen⸗ den Fall im Unrecht iſt, dann der betreffenden fra⸗ genden Perſon dies auch von Rechts wegen mit⸗ teilt. Ich ſehe gar nicht ein, warum er da mit den fiskaliſchen Portemonnaieintereſſen der Stadt in Konflikt kommen ſollte. Liegt der Fall umgekehrt, wird er ſagen: nach meinem Rechtsgefühl biſt du nicht im Recht, aber da es die Stadt ſelbſt iſt, ſo empfellle ich dir, dich außerdem noch anderswo zu erbundigen. (Heiterkeit.) — Erlauben Sie, das ſind Ausnahmefälle! Genau ſo, wie man ſich bei einer ſchwierigen Operation ge⸗ wöhnlich auch nicht bei dem Gutachten eines Arztes Heruhigt, ſondern mehrere Aerzte zuzieht, ſo kann man es auch in ſolchen Fällen tun, zumal die Stadt immerhin eine gewiſſe Autorität genießt, wenn ſie einen Anſpruch ablehnt. Aber vor allen Dingen brauchen Sie ja gar keine ſtädtiſchen Beamten zu beauftragen, Sie ſollen doch nur das Geld dafür zahlen, Sie ſollen nur die Sie können ja ebenſogut, ſagen wir wal, irgendeinen ſreien Anwalt, der ein be⸗ ſonderes Vertrauen genießt, oder ſonſt eine juriſtiſche Perſönlichleit damit beauftragen, meinetwegen einen Magiſtratsaſſeſſor a. D., einen Magiſtratsrat, der nicht mehr mitarbeitet, oder ähnliche andere Per⸗ ſönlichkeiten, Syndizi uſw. Sie haben nicht nötig, einem Angeſtellten der Stadt ſelbſt dieſen Auftrag zu erteilen. Damit würde ohne weiteres dieſer Ein⸗ wand forffallen. Viel wichtiger iſt es, daß prinzipiell, worauf wir unbedingt baſtehen, die Stadt die Ehrenpflicht dafür zu ſorgen, und dieſe Pflicht kann ſie nur in die Hand nimmt. Die Kontrolle durch die Stadt, von der Herr Dr Roſenfeld goſprochen hat, kann doch nur