280 Stadtv. Dr. Liepmann: Meine Damen und Herren! Die letzten Worte zwingen mich, ſo gern wie ich raſch zu den anderen Punkten der Tagesord⸗ nung kommen möchte, doch nochmals von meinem Standpunkt aus — und ich alaube, daß dieſer Standpunkt von vielen Seiten des Hauſes, auch links von mir, geteilt wird — ein underes Prinzip hier gegenüber den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr Broh auszuführen. 4 Es iſt micht Pflicht der ſtädtiſchen Verwaltun es iſt nicht Pflicht der Kommune, für Rechtsberatung der Mitbürger zu ſorgen, ſondern das iſt Aufgabe gemeinnütziger Veranſtaltungen, die für Hebung der Volkswohlfahrt und Volksbelehrung eintreten. Mit demſelben Recht könnte Herr Kollege Dt. Broh auch verlangen, daß die Stadt alle Bürger ohne Rück⸗ ſicht auf die Bedürftigkeit mit der nötigen Kleidung, Unterhalt, ärztlichen Fürſorge uſw. verſteht, (Zuruf bei den Unabhängigen Sozialdemokratan: Kommt noch!) kurz und gut, daß die Befriedigung des geſamten Bedarfs des Bürgers in ſeinem ganzen Umfange, kommunaliſiert oder ſozialiſiert werde. (Sehr richtig! bei den Unabhängigen Sozialdemokraten.) Auf dieſe ſchiefe Ebene werde ich nicht gehen, und ich glaube, meine Freunde ebenfalls nicht. (Zuruf bei den Unabhängigen Seudemetatmn⸗ Sie werden es aber müſſen!) Für diejenigen, die arm ſind, hat der Staat durch die Einrichtung des Armenrechts Aushilfe und die Stellen geſchaffen, die die nötige Rechtsbelehrung mund Rechtsunterſtützung den Bedürftigen erteilen. Für alle anderen muß eben die gemeinnützige Für⸗ ſorge eintveten, und eine hervorragende Verrreterin dieſer Fürſorge iſt der fragliche Verein, wie ich aus eigener Erfahrung ſagen kann. Allerdings leidet der Verein an 2 erheblichen Mangel an Mitteln, und daher mag es auch kommen, daß nur 6000 ℳ für die Bezahlung der nötigen perſonellen Kräfte aus⸗ geworfen ſind, eine Summe, die ich mit dem Herrn Kollegen Dr Broh für ſehr gering halte. Es kommt aber hinzu, daß wir nach der Vorlage nun die Unterſtützung von der Hälfte dieſer Summe auf zwei Drittel erhöhen und noch die nötigen NRäume) hergeben wollen. Damit wird alſo auch ein nicht unerheblicher Beitrag für Deckung der ſachlichen Ausgaben dieſer Rechtsauskunftſtelle gewährt. Mögen andere Kommunen ebenſo, mögen andere gemein⸗ nützig denkende Gönner ebenſo handeln, dann wird⸗ der Verein in den Stand geſetzt werden, auch größere Mittel für perſonelle Bedürfniſſe aufzuwenden. Wenn Herr Kollege Dr Broh ſchließlich beantragen wollte, ſtatt 4000 ℳ 5000%% oder 6000 ℳ Zuſchuß zu geben, ſo würde ich mich nicht veranlaßt fühlen, dagegen Einwendungen zu erheben. Aber prinzi⸗ piell muß ich dem Standpumkr entgegentreten, die Pläne auf Sozialiſterung auf alle und alles auszu⸗ dehnen, Führung eines Sitzung am 28. Mai 1919 menſchenwürdigen Daſeins not⸗ wendig iſt. — Stadtv. Dr. Broh: Ich will nur ein paar Worte ſagen. Ich freue mich, daß der Kollege Liepmann ſo offenherzig geſprochen hat. Er hat in der Tat aus ſeinem Herzen keine Mördergrube gemacht. (Stadtv. Dr Li e p m ann: Das tue ich niel) Er fürchtet, auf die ſchiefe Ebene zu kommen, und iſt der Anſicht, daß, wenn wir anfangen, unſeren Mit⸗ bürgern von Kommune wegen eine Rechtsauskunft zu erteilen, wir Gefahr laufen könnten, allmählich immer mehr noch Verpflichtungen auf die Gemeinde zu übernehmen. (Stadtv. Dr. Liepmann: Eanz recht!) — Ganz recht, das iſt Ihr Standpunkt. Unſer Srandpunkt iſt der entgegenſtehende. Hier ſcheiden ſich die Geiſter. Ich bin überzeugt, daß für unſern ſo⸗ zialiſtiſchen Standpunkt nur die 14 unſerer Fraktion eintreten werden. Das macht uns aber nicht bang ror der Zukunft, denn allmählich wird das Zahlen⸗ verhälinis ſchon ein anderes werden. Stadtv. Dr Roſenfeld: Ich möchte auch inſofern dem Standpunkt des Herrn Kollegen Dr Liepmann widerſprechen, als ich ſchlechthin nicht verneinen würde, daß es eine Pflicht der Gemeinde ſein könnte, eine ſolche Rechtsauskunftsſtelle zu 2 . Im Gegenteil, auch ich würde mich auf den Stand⸗ punkt ſtellen: es iſt Pflicht der Gemeinde, wenn das Bedürfnis da iſt und es bisher unerfüllt ge⸗ blieben iſt. Nur deshalb, weil das nicht der Fall iſt, weil das Bedürfnis, das tatſächlich in ſehr großem Umfang vorhanden iſt, regelmäßige Befrie⸗ digung bei der beſtehenden Einrichtung findet, aus dieſem Gunde erlläre ich mich gegen die Anreaung des Kollegen Dr Broh. Im übnigen möchte ich noch hervorheben: eine Kontrolle in dem Sinne, wie Herr Kollege Dr Broh es ausführte, wäre in keinem Falle gewährleiſtet, ſelbſt wenn die Gemeinde eine ſolche Einrichtung kräfe. Eine Kontrolle kann in dieſer Beziehung nur durch das Publikum, durch die Ratſuchenden ſelber ausgeübt werden. Und das aeſchieht ia, wie ich hoffe, auch in dieſer Einrichtung wie in anderen. Das iſt die einzige Kontrolle, die erueſ Daß die Einrichtung aut funktioniert. Vorſtelſar Dr Vorchardt: Wortmeldungen Ae 4 nicht mehr vor. Ich ſchließe die Beſprechung. Es liegt der Antrag des Kollegen Dr. Broh re die Stadt Charlottenbung möge ſelbſt die geltliche Rech Sauskunft ſür ihre Mit Hand nehmen. Broh, dieſen Antrag einem weiſen. 4 . dafür 5 Kollege % Ansſchüſſe in der? was überhaupt zum Leben und zur avfte