282 Stadtv. Dr Broh: unſerer Anſicht umzuſtimmen. Ich ſprach ja nur von einem Mißtrauen, das gegen alle Geſellſchaften zunächſt gerichtet iſt, die ſolche Propaganda ge⸗ trieben haben. Wir können jetzt im Moment das⸗ nicht nachprüfen, ſo ſehr ich perſönlich davon über⸗ zeugt bin, daß das ſtimmt, was der Kollege geſagt har. Deswegen beantrage ich eine Ausſchußſitzung. (Heiterkeit und Zurufe.) — Das Obiekt iſt allerdings zu gering, wir werden denn auch ohne weiteres den Antrag an⸗ nehmen. Nur eins möchte ich bemerken. Wenn die Ge⸗ ſellſchaft es in der Tat bewirkt hat, daß in Skan⸗ dinavien und in anderen Ländern Kinder von uns Aufnahme finden, ſo würde dies allein ſchon ge⸗ nügen, um ihr ſolchen Beitrag zuzuwenden. Was dagegen weiter als ihr Verdienſt hervorgehoben worden iſt, daß ſie eine große Ausarbeitung Herrn Wilſon unterbreitet hat, um ihn unter Hinweis auß ſeine 14 Punkte zu bewegen, einen andern Frieden ſg zu machen, ſo würde mir das nur den Beweis. dafür liefern, daß die Geſellſchaft doch noch ſehr naiv i)1. 2 Vorſteher Dr Borchardt: recht verſtanden, Herr Kollege, ob ſchuß beantragt haben? (Stadtv. Dr Broh: Da Widerſpruch nicht erhoben iſt, ſtelle ich ohne Abſtimmung ſeſt. daß dem Antrage des Magiſtrats onIſpuechend beſchloſſen iſt, der Deutſchen Geſellſchafr für ſtaatsbürger⸗ liche Erzichung einen einmaligen Beitrag in Höhe von 300 ℳ. aus Vorbehaltsmitteln zu bewilligen. Ich hale Sie nicht Sie einen Aus⸗ Nein, wir ſtimmen zul) Wir kommen zu Punkt 16: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Beſteucrung der Stäelthn. Druckſachen 109, 135. Berichterſtattar Stadtv. Troebs: Meine Damen und Herren! Der Ausſchuß hat die Magiſtratsvor⸗ lage über die Veitenerung der Spielklubs in zwei Leſungen und zwei Sitzungen beraten. Er hat ſie im weſentlichen, d. h. in den Grundzügen an⸗ genommen, ſie aber, wie ich wohl ohne Herabſetzung der werwollen Arbeit des Magiſtrats ſagen darf, in Einzelheiten verbeſſert und ſie damit zugleich im Ganzen verſtändlicher und klarer, wohl auch rechts⸗ ſicherer geſtaltet. Zur Vergrößerung der Verſtünd⸗ lichteit licgt noch ein Antrag vor, der den § 2 der Vorlage, wie ſie Ihnen der Ausſchuß gemacht hat, mit dem § 3 umſtellt. Es iſt das eine logiſche Ver⸗ befſerung. Der Magiſtrat hat die verlangte Vorlage über die Beſteuerung der Spielklubs auf der Grundlage 5 des § 13 des Kommunalabgabengeſetzes als in⸗ direkte Steuer eingebracht und hat damit die Sitzung am 28. Mai 1919 Was der Kollege Horlitz geſagt hat, iſt natürlich geeignet, uns eventuell in nur angezeigt, dieſen Grundgedanken der indirekten Beſteuerung noch deutlicher herauszuarbeiten. Das iſt in den beiden Hauptparagraphen 1 und 3 der Vorlage oder 1 und 2, wie es jetzt heißen ſoll, geſchehen. Beſteuert werden ſoll nach § 1 der Vorlage das Glücksſpiel, Kartenſpiel und Brettſpiel in den Spielklubs und — mit einer kleinen Erweiterung des Ausgangspunktes — auch in anderen Kluls ſowie in Kaſimos, geſchloſſenen Geſellſchaften und Vereinen, ſofern dafür, d. h. für die Bietung den Gelegenheit zum Spiel, Geld oder Entgelt bezahlt wird. Beſteuert werden ſoll alſo, um es kurz zu bezeichnen, das Geldſpiek in Klubs. Aber es ſoll nicht direkt, unmittelbar durch eine Belaſtung der Spieler oder etwa der Bank⸗ halter beſteuert werden — ſonſt wäre es eben keine indirekte Steuer —, ſondern mittelbar, indirekt durch Beſteuerung derer, die die Gelegenheit zum Spiele bieten, der hier ſogenannten Spielveran⸗ ſtalter. Das ſind insbeſondere die Klubvorſtände, oder die Klubdirektoren. Deshalb ſagt § 3 der ge⸗ druckten oder § 2 der neueſten Faſſung in einem 147 — aber nur ſcheinbaren — Gegenſat Iu § 12 Steuerpflichtig iſt der Vereins⸗, Kaſino⸗, Klub⸗ oder Geſellſchaftsvorſtand, oder wer ſonſt die Spiele gegen Entgelt veranſtaltet. Dieſe Beßtimmung des § 2 iſt nun nicht ſo auf⸗ zrfaſſen. Daß der Veranſtalter, der Klub als ſolcher oder ſein Direktor, die Steuern aus ſeiner Taſche zu bezahlen hat, ſie alſo letzten Endes auch trägt: er ſoll viclmehr, dem Charakter der indirekten Steuer entſprechend, die Steuer auf die Spieler abwalze „ ſie ſich in Geſtalr von erhöhtem Karten⸗ oder Spielgeld erſetzen laſſen, ſo daß ſchließlich die Spieler es ſind, die die Steuer zu tragen haben. Der Klubdirektor iſt gewiſſermaßen eine Zwiſchen⸗ perſon zwiſchen den Spielern und der beſteuernden Stadtgemeinde, gewiſſermaßen ihr Steuerdirektor und Steuerexekutor. Zu dem genannten § 1 wird durch einen Nach⸗ trag noch ein weiterer Abſatz beantragt, der als Abſatz 3 anzufügen wäre: Als Entgelt im Sinne des Abſatzes 1 ſind insbeſondere anzuſehen Einnahmen a: 28 dem Verkauf von Klubwertzeichen, ſofern ſie den Nennwert überſteigen. Eine ſolche Sterer auf die Spiellluls konnte, was das Objekt anlangt, auf Verſchiedenes ihren unbezahlter Zugriff nehmen, z. B. auf Spielutenſilien, auf Karten. Würfel, Brette und Tiſche unw. Davon war im Ausſchuß nicht die Rede. Sie konnte ihren Zugriff auch unmittelbar auf die nehmen oder die Spielgewinne. — Ausſchuß geſprochen worden. Der Ausſchuß ſich aber dovon überzeugt, daß es richtig i dem Magiſtrarsentwurf das mit der legen, was der Klub, der Kl Kluldirektor an 0 Hiervon iſt im juriſtiſche Sckwierigkeit, die er bei der erſten Be⸗ſtäben 1 rarung des Planes hier in dieſem Saal kenn⸗ſvorde 51 zeichnete, auf dem einzigen, aber auch ſerer Wene Weiſe 5a mit Glück und Gächis überwunden. Es erſchienI Srunt