283 Sitzung am 28. Rai 1919 Beſteuerung des elektriſchen Lichtes mit einem Monats⸗ oder Jahresbetrage belegt würde. Dieſe Steuer träfe die Spielklubs an der Stelle, wo ſie heute ſoziale Schädiger im eminenteſten Sinne ſind, indem ſie aus Luxus Wohnräume und Licht anderen wegnehmen oder verteuern, die dieſe bitter ent⸗ behren. Die Einfachheit der Einziehung dieſer Art Steuer und andere Gründe laſſen mich perſönlich bei dem Glauben, daß das letzte Wort über ſie noch micht geſprochen iſt. Der Ausſchuß har es auch bei dem vom Ma⸗ giſtrat vorgeſchlagenen Satze von 30 % belaſſen. Er hat zwar eine Ermäßigung unter beſtimmten, objektiven Vorausſetzungen erwogen, hat ſie aber letzten Endes aufgegeben. Vielleicht kommt ihre Zeit, wenn es einmal und wohl bald — an eine Erhöhung des Satzes geht. § 4 der neuen Faſſung hat die Steuerentrich⸗ tung oder Steuererhebung Harer geſtellt. Die Sieuerentrichtung geſchieht durch Verwendung eines Steuerwertzeichens, wobei man zunächſt an die ſtaat⸗ lichen und Reichsſtempel zu denken hat, deſſen Aus⸗ geſtaltung aber dem Magiſtrat überlaſſen ſein ſoll. Wenn ich dann noch der Sicherſtellungsvor⸗ ſchrift in s 5 gedenke, ſo iſt das Weſentliche dieſer Spielſteuerordnung erwähnt. Wundern darf man ſich nur nicht über die Be⸗ ſtimmung in § 11, wonach die Höchſiſtrafe bei allen Zuwiderhandlungen gegen dieſe Steuerordnung 50 ℳ beträgt. Ein höheres Strafmaß iſt nach dem Kommunalabgabengeſetz leider nicht möglich. Es iſt überhaupt manches nach dem Geſetz nicht man gern in die Beſtimmungen Manches iſt weil es vor mit dem heutigen Beſchluß übrigens C nugtuung kommen, die in n St neue willkommene Einnahmequelle für die Stadt⸗ durch direkte Zahlung, Ich möchte an dieſer Stelle zum Ausdruck bringen, daß, wenn wir gegen die Vorlage keinen Widerſpruch erheben, wir durchaus nicht mit dem Treiben ein⸗ verſtanden ſind, das dort ganz fkandalös zum Aus⸗ druck kommt. (Zurufe bei den bürgerlichen Parteien: Wir auch, nicht! Niemand!) Ich möchte im Gegenteil betonen, daß wir jetzt, nachdem die Vorlage über die Beſteuerung die Mög⸗ lichkeit gibt, eine Kontrolle über die Spiel⸗ klubs auszuüben, von der ſtaatlichen Behörde, dem Landespolizeiamt beim Staatskommiſſariat für Volksernährung, erwarten, daß es mit aller Schärfe, die innerhalb ſeiner Befugniſſe liegt, dieſen Aus⸗ wüchſen zu Leibe geht und dabei nicht die geringſte Rückſicht auf die Tatſache nimmt, daß die Spiel⸗ klubs durch die Beſteuerung der Kommune Ein⸗ nahme bringen. Die zweite ſoziale Gefahr ſehe ich in der Tat⸗ ſache, daß das gewaltige Ausbreiten der Spiel⸗ klubs die ohnehin ſchon außerordentlich drückende, Wohnungsnot noch weiterhin gewaltig. verſchärft. Auch in dieſer Beziehung, in der Befugniſſe zum Ein⸗ greifen beim Magiſtrat unſerer Stadt liegen, ſpreche ich namens meiner Freunde die Erwartung aus, daß die Beſteuerung nicht dazu führen darf, daß der Magiſtrat in dieſer Frage ſich mehr von den finanziellen als von den ſozialen Intereſſen der Bevölkerung leiten läßt. Der Magiſtrat muß. alle Maßnahmen, die ſich aus der Raumverſchwen⸗ dung dieſer Klubs ergeben, unberückſichtigt all der finanziellen Erwägungen treffen, die ihm durch die Steuervorlage ja außerordentlich nahegelegt worden ſind. Die zwei Bedenken wollte ich hier namens meiner Freunde zum Ausdruck bringen. Im übrigen möchte ich noch ſagen, daß es nach meiner Ueberzeugung trotz aller Mühe, die ſich der Ausſchuß gegeben hat, bei der Neuartigkeit der Be⸗ ſteuerung wohl kaum möglich ſein wird, alle die Auswege und Schliche von vornherein zu verbarri⸗ kadieren, die ſich dabei wahrſcheinlich zeigen werden⸗ Insbeſondere möchte ich auf die Tatſache verweiſen. Die ich in den letzten Tagen in der Preſſe geleſen habe und über die die Vorlage keine entſcheidende t] Beſtimmung hat treffen können, daß das Einzahlen Eintrittsgelder uſw. ſich nicht nur ſondern auch durch Ueber⸗ weiſung auf Bankkonten uſw. regelt. Ich glaube nicht, daß die Vorlage ſchon imſtande iſt, dieſen, Ausweg genügend zu treffen. (Zuruf des Kämmerers Schol tz: Doch!) Stadtv. Panſchow: Meine ſehr verehrten der Beiträge, Vorlage nichtf Damen und Herren! Iu den Gründen, die uns gegenüberſtehen, den] dazu geführt haben, dieſer Vorlage zuzuſtimmen, der Kommiſſen gehören areifelles die bemen Geſcch⸗puntte, die der