Sitzung am 28. Mai 1919 aber ſchwere Bedenken bezüglich des Mitbeſtimmungs⸗ rechrs der Angeſtellten geltend und bitten, wie ich ſchon eingangs erwähnte, die Vorlage einem 15gliedrigen Ausſchuß zur weiteren Beratung zu füberweiſen. Sniadtv. Meyer 1: Meine Fraktion ſchließt ſich dem eben geſtellten Antrag an. Wir ſtehen ebenfalls auf dem Standpunkt, daß eine Erhöhung der Bezüge der Hilfskräfte in ausgiebigem Maße erforderlich iſt, und halten weiterhin eine Klärung ihrer Rechtsſtellung innerhalb der ſtädtiſchen Verwal⸗ tung für geboten. Wir ſind aber der Meinung, daß die Magiſtratsvorlage, und zwar wegen ihrer beiden weſentlichen Grundzüge, einer eingehenden Beratung im Ausſchuß bedarf. Ich ſage: wegen ihrer bei⸗ den weſentlichen Grundzüge. Denn es wäre durch⸗ aus ungewöhnlich, eine Vorlage, deren fin an⸗ zielle Tragweite uns der Magiſtrat ſelbſt nicht beziffert, über die er aber ſagt, daß ungefähr 2 Millionen Ausgabe für das Rechnungsjahr 1919 in Betracht kommen, ohne Ausſchußberatung anzu⸗ nehmen. Es iſt das um ſo unmöglicher, als wir ja, wie ſchon von dem Herrn Vorredner angedeutet iſt, daber auch die Rückwirkung in Betracht ziehen müſſen, die naturnotwendig eine derartige Erhöhung der Bezüge der Hilfskräfte auf die Bezüge der ſtädtiſchen Beamten und ſonſtigen Angeſtellten hat. Was das Mitbeſtimmungsrecht der Hilfs⸗ kräfte anlangt, ſo iſt es meines Erachtens ganz ſelbſtvey ändlich, daß eine Angelegenheit von ſo außerordentlich großer grundſätzlicher Bedeutung auf das ſorgfältigſte im Ausſchuß zu prüfen iſt. Dieſe Auſ,aſſung erhält noch eine Unterſtützung durch die beiden Schriftſtücke, deren Abdruck wir heute auf unſeren Plätzen vorgefunden haben, und durch ein Schreiben des Angeſtelltenausſchuſſes der Büro⸗ hilfskräfte des Magiſtrats von Charlottenburg vom 26. Mai, das an den Vorſitzenden unſerer Fraktion, und wohl auch an die Vorſitzenden der übrigen Fraktionen gegangen iſt. Dieſe Schreiben zeigen in meinen Augen, wieviel Fragen hier noch der Kllä⸗ rung harren, deren ſorgfältigſte Prüfung, wie ge⸗ ſagt, Sache des Ausſchuſſes ſein wird. — Ich befür⸗ worte alſo den Antrag auf Ueberweiſung der Vor⸗ lage an einen Ausſchuß von 15 Mitgliedern. mbedingt zur c ic ner herte arih, n de 2 . . 4 ſeiner icht a ü meiſters 287 gewirkt hat. Ich für meinen Teil ſtehe auf dem Standpunkt — und ich glaube das auch wohl im Namen meiner Freunde ſagen zu können —, daß dieſe Einwirkung unter keinen Umſtänden ausſchlag⸗ gebend ſein kann; denn das Mitbeſtimmungsrecht wird von ſeiten der Angeſtellten lange nicht in zufaſſen ſcheint. gen, die der erſte Diskuſſionsredner hier zum beſten gegeben hat, lohnt es weiß Gott nicht einzugehen. Wenn Herr Kollege Müller die Streikgefahr und dergleichen glaubt an die Wand malen zu dürfen, ſo irrt er ſich. Die Hilfsangeſtellten wollen nur ihr gutes Recht, und dieſes Recht hat auch die Berliner Verwaltung voll und ganz anerkannt. Aus den Richtlinien, die der Berliner Magiſtrat feſtgelegt hat, geht ohne weiteres hervor, was denn eigentlich mit dem Mitbeſtimmungsrecht geſagt werden ſoll. Wenn der hieſige Magiſtrat ſich von dieſen Richt⸗ linien hätte leiten laſſen, dann wäre ſeine Begrün⸗ dung zu dieſer Vorlage, wie ich zu behaupten wage, unter keinen Umſtänden erſchienen, dann hätte er ſich nach meinem Dafürhalten dieſes eigenartigen Satzes ohne weiteres enthoben. Wenn der Magiſtrat auf dem Siandrunkt ſieht, er könne dann die volle Ver⸗ antwortung nicht mehr tragen, nun, meine Dumen und Herren, dann müſſen wir ſie eventuell auf uns nehmen, und der Magiſtrat muß dann ſeine Konſe⸗ quenzen ziehen. (Hört! hört!) Das iſt die Logik, die ſich dann ohne weiteres dar⸗ aus ergibt; wir müſſen uns dann mit einem ande⸗ ren Magiſtrat beſchäftigen; (Unruhe) eins kann es nur geben. Ich will auf die Materie im einzelnen nicht weiter eingehen, glaube aber doch, daß meine Freunde, die in den Ausſchuß hineingehen, Ihnen an der Hand des vorliegenden Materials beweiſen iwerden, wie notwendig es iſt, das Mitbeſtimmungs⸗ cecht nicht nur für die Kriegshilfsangeſtellten, ſon⸗ dern auch für die geſamten Angeſtellten einzuführen fund auszubauen. Auf Grund der Vorgänge, die ſich im Laufe der ganzen Zeit abgeſpielt haben, wird ja der Ausſchuß verpflichtet ſein, ſich eingehend mit er ganzen Materie zu beſchäftigen. Um die Ver⸗ handlungen hier abzukürzen, ſpreche ich mich auch für die Ausſchußberatung aus und bitte, dieſen An⸗ trag anzunehmen. —2 Oberbürgermeiſter Dr. Scholz: Der Herr Vor⸗ Magiſtrat Charlottenburg ſich die Richtlinien des Berliner Magiſtrats nicht zur Richtſchnur genommen hätte oder nehmen würde; ganz im Gegenteil. Wenn er die Vorlage ſtudiert hätte, ſo müßte er feſtſtellen, daß der Magiſtrat genau dasſelbe beantragt, was der Berliner Magiſtrat bereits beſchloſſen hat. aber verpflichtet — und ich will das 4 Km ae er in aller Oeffentlichkeit nochmals tun —, der tadtwerordnetenverſammlung gegenüber, die das trollo r Verwaltung iſt, mit aller Deut⸗ e eine Tatſache, die niemand, dem Sinne aufgefaßt, wie das der Magiſtrat auf⸗ 2 Meine Damen und Herren, auf die Ausführun⸗ 2 redner irrt durchaus, wenn er annimmt, daß der