294 ſo bleibt im einzelnen Fall doch da⸗ 1 Schweres übrig, daß der Ver⸗ ſolide zu werden, ſcheitert, de Hand bietet. Na⸗ Hauptſorge iſt, neben noch ſo vie ſuch manch einer Frau, wenn ſich ihr nicht eine helfen türlich kann die einzelne Fürſorgerin allein nicht alle Hemmniſſe aus dem Wege räumen, ſondern ſie muß mit den Behörden, den Organen der freien Liebestätigkeit ſowie mit den Arbeitnehmer⸗ wie Arbeitgeberverbänden aufs engſte zuſammenarbeiten. Wenn ein gerichtliches Verfahren nicht zu vermeiden iſt, ſo muß auch einer Beamtin des Pflegeamtes die Vertretung der Angeklagten wie beim Jugendgericht wie auch beim Amtsgericht zuſtehen Sie hat auch während der Bewährungsfriſt die Schutzaufſicht zu übernehmen, um den Straffälligen den Wiedereintritt ins bürgerliche Leben zu ermöglichen und die Be⸗ gnadigung zu erwirken. Zur vorübergehenden Un⸗ terbringung von Pfleglingen müßte dem Pflegeamt ein Heim zur Verfügung ſtehen. Dieſes Heim muß zugleich Beobachtungsſtation ſein, damit nach ſorgfältiger Prüfung der ſeeliſchen und körperlichen Verfaſſung und Veranlagung der Schützlinge die ihrer Eigenart entſprechenden Maßnahmen getroffen werden können. Ich habe Ihnen in kurzen Zügen gezeigt, was wir vom Pflegeamt erwarten, und warum wir ſeine Einrichtung für durchaus notwendig halten. In den Städten, in denen es eingerichtet iſt, wie in Bielefeld, Minden, Stettin, Altona, Düſſeldorf, wirkt es ſehr ſegensreich. Die Berliner Stadtver⸗ ordnetenverſammlung hat ſich in der letzten Sitzung eingehend mit dem Antrag beſchäftigt und wird ihn, ſoweit ich unterrichtet bin, annehmen. Aber das hindert uns nicht, trotzdem wir ja den Gedanken Groß⸗Berlin berückſichtigen müſſen, ſelbſtändig vor⸗ zugehen. Die Eigenart gerade in den ſozialen Ein⸗ richtungen, die ſich unbedingt nach den örtlichen Ver⸗ hältniſſen richten werden, muß uns erhalten hleiben. Wir wären ſonſt bei der wahlloſen Gleich⸗ macherei gezwungen, wertvolle ſoziale Einrichtungen nicht weiter auszubauen, nur weil Charlottenburg bisher in Groß⸗Berlin in oer ſozialen Fürſorge v.⸗ anging. Zudem wird ſich gerade bei der Eincch⸗ tung von Pflegeämtern 2ie Notwendigkeit erg⸗ven ſie an den Orten entſtehen zu laſſen, wo ein Poli⸗ zeipräſidium iſt. Ich beantrage daher, zu beſchließen, den Ma⸗ giſtrat zu erſuchen, die erforderlichen Schritte zur Einrichtung eines Pflegeamtes für ſittlich gefährdete Mädchen und Frauen zu unternehmen. (Bravo!) Stadtv. Frau Klockow: Ich möchte namens meiner Freunde erklären, daß wir dieſem ſehr ernſten Antrag durchaus zuſtimmen, ſelbſtverſtändlich in der Weiſe, daß wir dieſe Angelegenheit an einen Ausſchuß überweiſen wollen. Vor allen Dingen ſtimmen wir dieſem Antrag zu, weil wir es für durchaus richtig halten, daß dieſe ſo ungemein deli⸗ kate und heikle Angelegenheit durch das Pflegeamt in einer Weiſe behandelt werden ſoll, wie durch die Ausführungen meiner Vorrednerin dargelegt iſt, die eben, weit entfernt von polizeilichen Maßnahmen, das Pflegeriſche und Fürſorgeriſche in den Vorder⸗ gef grund ſtellt. Es geht nicht an, daß jemand, der wegen beſtraft wird, und ſchieden richtiger. einmal einen Fehltritt getan hat, nun von Polizei (e geſtimmt deshalb iſt dieſe Art ent⸗ Sitzung am 28. Mai 1919 Wir werden in den Ausſchußverhandlungen ferner zum Ausdruck bringen, daß die Leiterin dieſes Pflegeamts — und wir wünſchen unter allen Umſtänden, daß eine Frau die Leitung dieſer Ein⸗ richtung in der Hand behält eine erfahrene und in dieſer Tätigkeit ſchon geübte Perſönlichkeit ſein muß. Wenn wir bitten, dieſen Antrag dem Aus⸗ ſchuß zu überweiſen, ſo möchten wir das auch vor allen Dingen durch unſere allgemeinen Zuſtände als unbedingt notwendig begründen. Denn niemand wird leugnen können, daß im Augenblick die Sittlich⸗ keit ſehr zurückgegangen iſt. Man ſehe ſich nur unſere Litfaßſäulen mit ihren zum Teil ſchänd⸗ lichen Plakaten an, man gehe in die Kinos und erlebe da, wie das, was uns bisher als ſittlich ge⸗ golten hat, in den Schmutz gezogen und womöglich noch lächerlich gemacht wird. Wenn es nach alter Weiſe ſtets geheißen hat, wir Frauen ſollten die Hüterinnen der Sitte ſein, ſo möchte ich gerade als Frau dringend bitten, daß dieſem Antrag durch Ver⸗ weiſung an einen Ausſchuß Folge gegeben wird. Stadtv. Frau Nemitz: Meine Damen und Herren! Meine Fraktionsfreunde ſchließen ſich dem Antrag an, dieſe Angelegenheit einem Ausſchuß von 15 Mitgliedern zu überweiſen. Ich glaube, ich brauche hier die Notwendigkeit der Einrichtung eines Pflegeamtes nicht noch wetter zu begründen. Die Antragſtellerin hat ja hierüber bereits alles Er⸗ forderliche geſagt. Wir wünſchen, daß die Bera⸗ tung in einem Ausſchuß erfolgt, weil ein geſundes Fundament geſchaffen werden ſoll und es bei der Wichtigkeit dieſes Gebiets notwendig iſt, noch viele Fragen mit zu berückſichtigen, damit die ganze Ma⸗ terie erſchöpfend erledigt werden kann. Ich bitte Sie auch, dem Antrag auf Ausſchußberatung zuzu⸗ ſtimmen. Stadtv. Horlitz: Meine Damen und Herren! Nach der vorzüglichen Begründung und nach der allſeitig zuſtimmenden Stellungnahme möchte ich nur grundſätzlich betonen, daß der Antrag, ſo ſympathiſch er uns iſt, nur ein Palliativmittelchen ſein wird, gen. Dieſe iſt lediglich Eine ſoziale Bedeutung als dieſe läßt ſich um dieſe ungeheure ſtttliche Not zu beſeiti große Not, die ſich da vor uns auftut, auf ſozialen Gebieten zu beſeitigen. Frage von größerer wohl kaum denken. ſich in dieſer ſonders die