296 Stadtv. Dr. Frentzel: Meine Herren! Nach den Ausführungen des Herrn Antragſtellers kann ich mich außerordentlich kurz faſſen. Ich könnte ſeine Eingangsworte, (die er im Intereſſe und zu⸗ gunſten der Lehrerſchaft geſprochen hat, faſt wört⸗ lich wiederholen, denn ich kann ſie vollinhaltlich unterſchreiben. Auch wir verſtehen voll und ganz den Wunſch der Lehrerſchaft, in unſeren ſtädtiſchen Körperſchaften noch ſtärker, als es bereits der Fall Iſt, vertrcken zu ſein. Aber auch das wolle Ver⸗ ſtändnis und das fre undliche Verſtändnis, das zuir für dieſen Wunſch haben, kann jemanden wie mich, der gewohnt iſt, ſeit einer Reihe von Jahren in ſeinem ganzen Denken und Arbeiten ſich ſtreng an die Städteordnung zu halten, und jemanden, der ſeine Gedanken in ſtädtiſchen und öffentlichen Dingen lediglich darauf einſtellt, wie ſie mit dieſer Ordnung und Ceſetggebung zu vereinbaren ſind, doch nicht verhehlen laſſen, daß einem Antrag in der vorliegenden Form wohl kaum wimd entſprochen zwerden können. Denn wir müſſen doch immer be⸗ denken, was ddie Verwaltungsdeputationen des Magiſtrats ſind und darſtellen und durch wen ſie „eſetzt werden. Außer den Magiſtratsmitgliedern ſitzen in dieſen Deputationen die Stadtwerordneten und die Bürgerdeputierten, die allein und aus⸗ ſchließlich von der Stadwerordmetenverſammlung gewählt werden. Dieſe Eigentümlichkeit des Wahl⸗ körpers gibt eben auch den Depuſtationen ihren gamz beſonderen Charakter als Unterorgane der ſtädtiſchen Verwaltung, die ſich im Magiſtrat ſelber konzentriert. In dieſem Aufbau, den ich für durch⸗ aus richtig halte und der ſich nach meiner lang⸗ jährigen Erfahrung auch hier in unſerer Stadt Charlottenburg bewährt hat, würde ein fremdes Glement hineinkommen, wenn man ohne weiteres dem Amtreſe der Harren Antragſteller Folge leiſten, cuſo zulaſſen wollte, daß in die Deputationen Ver⸗ treter hineinkommen, die dieſen Wahlgang, wie ich ihn eben geſchildert habe, nicht durchgemacht haben. Für die Volksſchuldeputation verbietet ſich das von vornherein ſchon durch die entgegenſtehende ge⸗ ſetzliche Beſtimmung; aber auch bei den anderen De⸗ prtatiomen für das Höhere und das Fortbildungs⸗ ſchulweſen ſtehen dem erhebliche Bedenken entgegen, namentlich wenn man ſich klarmacht, daß eine Durchbrechung dieſes Prinzüps, auch wenn ſie ge⸗ nehmigt und geſtattet würde, doch ſchwerwiegende, Konſequenzen auch für andere Verwalrungsdepu⸗ tationen nach ſich zichen müßte und nach ſich ziehen würde, die wir im Augenblick vollkommen nichſt zu überſehen vermögen. Da wir aber den Wunſch der Lehrerſchart in ſeiner Erundlage teilen, ſo ſchließen wir uns dem Antrage des Herrn Dr. Luther an, die Angelegen⸗ heit in einem Ausſchuſſe zu beraten, um dort Iu ſehen, ob wir vielleicht Möglichkoiten Finden, zwar nicht auf dem vorgeſchlagenen Wege, wohl aber auf einem andern Wege das zur Tat werden zu laſſen, was jetzt ven der Lehrerſchaßt verlangt wird. Da ſſcheint es mir urchaus beachtenswert, „wenn es unter Punkt 2 der Beſchlüſſe der Charlotbenburger die uns zugeſtellt worden ſind, heißt: Der Charlottenburger Lchrerkammer als] Veriretung der geſamten Lehrerſchaft Char⸗ lottenburgs wird das Recht eingeräumt, eine Vorſchlagsliſte einzureichen, auf welcher die Wahl zu erfolgen hat. Sitzung am 28. Mai 1919 Ob in dieſer Form eine Durchführung möglich iſt, kann ich im Augenblick nicht überſehen. Aber jeden⸗ falls ſchclnt mir dieſe Ausführung eine Grumdlage zu bieten, auf der man in Gemeinſamkeit mit dem Magiſtrat in der Lage iſt, etwas herauszubringen, was den Wünſchen der Lehrerſchaſt entſpricht und auf der andern Seite die Grundlage unſerer ſtädtiſchen Verfaſſung micht erſchürtert und ver⸗ ändert. Ich ſcchließe mich alſo dem Ahatrage des Herrn Dr. Luther an. 7 Stadtv. Dr. Borchardt: Auch meine Freunde ſind ſich von vornherein darüber klar, daß der Antrag in der vorliegenden Faſſung ganz unannehmbar iſt. Wir können unmöglich einer außerhalb der Verwaltung ſtehenden Organiſation ein Recht auf Zuwahl zu den Deputationen einräumen. Die ein⸗ zige Möglichkeit, die Deputationen zu verſtärken, iſt die durch Bürgerdeputierte, die aber nicht von außer⸗ halb der Verwaltung ſtehenden Organiſationen, ſon⸗ dern von den Stadtwerordneten gewählt werden. Ob der Wunſch der Lehrerſchaft in dieſer Form Erfüllung finden kann, ja, ob er überhaupt in dem Umfange, wie die Lehrerſchaft es wünſcht, als berechtigt an⸗ erkannt werden kann, iſt eine Frage, die wir nicht ohne nähere Prüfung bejahen können. In der Fort⸗ bildungsſchuldeputation z. B. in ſtärkerer Weiſe vertreten zu ſein, daran haben noch andere Bernfs⸗ gruppen als die Lehrerſchaft ein ſehr weſentliches Intereſſe. Es wird im Ausſchuß näher zu prüfen ſein, inwieweit den Wünſchen der Lehrerſchaft nach⸗ gekommen werden kann. Zu dieſer Prüfung im Ausſchuß ſind meine Freunde gern bereit. Stadtv. Dr. Löwenſtein: Im Namen meiner Freunde habe ich auch unſere Zuſtimmung zu einer Ausſchußberatung zu erklären. Auch wir ſtehen den Wünſchen der Lehrerſchaft wie aller Berufe ſym⸗ pathiſch gegenüber, bei der Verwaltung mitwirken zu können. Wir verhehlen uns auch nicht alle die Bedenken, die in der augenblicklichen Zuſammen⸗ ſetzung, durch Geſetz erzwungenen Zuſammenſetzung der Deputationen liegen. Daher wunſchen wir auch, dieſe Bedenken erſt zu klären, damit wir eine Form finden können, in der wirklich eine Mitarbeit der Lehrerſchaft geſichert wrd. Die Form, die hier vor⸗ 1 worden iſt, ſcheint uns unannehmbar zu ſein. (Die Verſammlung beſchließt die Ueberweiſung des Antrags an einen Ausſchuß von 9 Mitgliedern.) Borſteher⸗Stello. Marzahn: Ich bitte, mir die Vorſchläge für die Ausſchußbeſetzung mitzuteilen. Wir tommen zu Punkt 23: 4 .