802 Sitzung am 18. Junt 1919 2 8 verlangen, zweitens das Recht der Beſichtigung von Stadtv. Dr. Liepmann (zur Geſchäftsordnung): Wohnungen, das er auf Grund der beſtehenden ge⸗] Ich ſtelle hiermit den Antrag auf, Beſprechung der ſetzlichen Beſtimmungen für die meiſten Wohnungen] Anfrage. ſchon hat, für alle Wohnungen zu verleihen, und drittens das Recht, Teile von Wohnungen, die nicht (Der Antrag wird genügend unterſtützt.) angemeſſen ausgenutzt ſind, in Anſpruch zu nehmen, um ſie in der einen oder anderen Form der Befrie⸗ Stadtv. Meyer 1: Meine Damen und Herren! digung des Wohnungsbedürfniſſes zuzuführen. Nach der Erklärung des Herrn Stadiſyndikus halte ich eine ſachliche Beſprechung nicht für notwendig und beabſichtige auch nicht, auf die Sache ſelbſt ein⸗ .. Trotzdem iſt mir die f. 2. der Be⸗ 5. 5 ſpre ünſcht, um gegenüber dem Herrn da die Reſerve an Wohnungen, Notwohnungen, renn erwünſ uun gee Barackenwohnungen und ſonſtigen Wohngelegen⸗ Stadtſynditus eine Berichtigung vorzunehmen. heiten erſchöpft und ltäglich eine größere Anzahl Der Herr Stadtſyndikus hat erklärt, daß ſich von Perſonen von Exmiſſionen bedroht iſt oder aus] der Beſchluß der Deputation mit dem Beſchluſſe anderen unabweislichen Gründen wohnungslos, ob⸗der Stadwerordnetenverſammlung in Uebereinſtim⸗ dachlos wird und von der Stadt untergebracht wer⸗ mung befindet. Ich möchte deshalb aus dem wört⸗ den ſoll und muß, wenn nicht viel ſchwerere Ge⸗ lichen Bericht über die Sitzung am 28. Mai 1919 fahren für die öffentliche Sicherheit, für das öffent⸗ feſtſtellen, daß damals in der Siadtverordnetenver⸗ liche Wohl entſtehen ſollen, als hier von einigen ſammlung der Antrag Dr Hertz nicht zur Annahme Seiten befürchtet werden. Ob und wieweit der Ma⸗ gelangt iſt, ſondern daß die Verſammlung beſchloſſen giſtrat dieſen Vorſchlägen der Wohnungsdeputation, hat, den Antrag dem Magiſtrat zur Prüfung zu die mit dem Beſchluß der Stadtverordnetenver⸗ überweiſen. Die Mitglieder der Stadwerordneten⸗ ſammlung übereinſtimmen, entſprechen wird, ſteht verſammlung ſind mindeſtens zum Teil von heute noch nicht feſt. der 7 . 1 ee 1 1 Was nun die praktiſche Durchführung, die An⸗verordnerenwerſammlung nachver u, mals Gelegen⸗ wendung dieſer Ermächtigungen betrifft, ſo iſt nach mnnen ichn ſich 2. 1. zu be⸗ den eingehenden Erörterungen in der Wohnungs⸗ 11 . 4 75 4 . 05 47 4 dieſe deputation und den dort abgegebenen Erklärungen —.5 7 9 cich e ich 7 egrüßen der Verwaltung zunächſt weiter nichts beabſichtigt, 1 mir u. die 1e Ae een erſ . als auf einem Wege fortzuſchreiten, der ſchon bisher rürden, nachdem uns der Magiſtrat das als Unter⸗ zur Beſchaffung von Wohngelegenheiten beſchritten at. erforderliche Material zur Verfügung geſtellt iſt, und zwar derart, daß . . und manee⸗ 82 lich Wohnungsinhaber durch gütliche Einwirkung be⸗ 5 2 2 2 wogen ſind, einzelne entbehrliche Teile von Woh⸗ Stadtv. Dr Hertz: Meine Damen und Herren! nungen in der einen oder anderen Form, ſei es Die Erklärung des Magiſtrats zeigte uns la, daß durch völlige räumliche Abtrennung, ſei es im Wege der Beſchluß der letzten Stadwwerordnetenverſamm⸗ der Aftervermietung mit oder ohne Mobiliar, nutz⸗ lung nur dahin ging und auch von der Kommiſſton bar zu machen. nur dahingehend angenommen wurde, daß eine all⸗ Auf dieſem Wege iſt es bisher gelungen, eine / . 10 1 2 ½4 der nicht unerhebliche Zahl, nämlich etwa 190 Wohn⸗ 11 mc Ae 4 gelegenheiten mit mehreren hundert Wohnräumen, die heute hier gaſtellt iſt, zeigt, daß ſchon allein dieſe zu gewinnen und nutzbar zu machen, ein Erfolg, den Vorausſetzung für eine weitere Tätigkeit der ſtädti⸗ man wirtſchaftlich nur dann richtig einſchätzen kann, n . 2 wenn man erwägt, daß heute die elendeſte Baracken⸗ . eren aun Keee wohnung in einer hölzernen Baracke einen Her⸗ Kanbet nerfügen ſtellungsaufwand von über 10 000 ℳ erfordert, eine Summe, die hierbei fortgeſetzt im Steigen be⸗ griffen iſt und ſich durch allerlei der Bauausführung entgegenſtehende Widerſtände weiter erhöhen wird. Man wird vielleicht fragen: wozu denn dieſe Ermächtigungen? Die Deputation hat empfohlen, dieſe Ermächtigungen erteilen zu laſſen, weil in ein⸗ zelnen Fällen die bedauerliche Wahrnehmung ge⸗ macht werden mußte, daß das, was in vielen Fällen gelang, an der ablehnenden Haltung einzelner Ver⸗ fügungsberechtigten ſcheiterte, eine Ablehnung, die zum Teil ſo weit ging, daß Verhandlungen nicht Ein eingeleitet werden konnten. rden. Richtlinien darüber aufzuſtellen, iſt nach An⸗ ſicht der Deputation noch verfrüht; denn einſtweilen iſt nicht beabſichtigt, von einem unmittelbaren a Iwang Gebrauch zu machen, ſondern es iſt vorläufig it, daß nur geplant, durch den Erwerb dieſer Rechtstitel] der freiwilligen Vereinbarung, der gütlichen Einwir⸗ gene einen immerhin ſtärkeren Reſonanzboden zu ſollen geben. f Die Wohnungsdeputation hat dieſen Beſchluß gefaßt, weil die Lage am Wohnungsmarkt weitere Maßregeln erheiſcht, und zwar dringend erheiſcht,