304 Sitzung am Stadtv. Meyer 1: Standpunkte ſtehen, daß zwiſchen dem Protokoll und der wörtlichen Niederſchrift ein Widerſpruch beſteht. Aber es liegt mir daran, daß wir die Ein⸗ ſtimmigkeit über die Feſtſtellung, die ich mir zu treffen erlaubt habe, hier kundtun, und ich würde an den Herrn Vorſteher die Bitte richten, zu fragen, ob ein Mitglied der Stadtverordnetenverſammlung meiner Darſtellung der Sache widerſpricht. Ich glaube, daß wir damit am ſchnellſten zum Ziele ge⸗ langen. Vorſteher Dr. Borchardt: Ich glaube, das ge⸗ nügt ja vollkommen, da die Unterzeichner ſämtlich dabei ſind. — Widerſpricht alſo irgend jemand der Darſtellung der Sachlage, wie ſie Herr Kollege Meyer nach dem Wortlaut des ſtenographiſchen Be⸗ richts gibt“ — Das iſt nicht der Fall; dann wird das Protokoll entſprechend geändert werden. Wir kommen nunmehr zu Punkt 1 der Tages⸗ ordnung: Mitteilung betr. Auswärtswohnen der ſtädtiſchen Beamten und Lehrperſonen. — Druckſache 137. Stadtv. Meyer I: Meine Damen und Herren! Ich bin überzeugt, daß die Magiſtratsvorlage in der Stadtverordnetenverſammlung vollen Beifall findet, da, ſoviel ich weiß, alle Fraktionen ſtets darüber einig waren, daß eine Aufhebung der ſo⸗ genannten Reſidenzpflicht durch die Groß⸗Berliner Verhältniſſe unbedingt geboten iſt. Es darf jedoch nicht ganz unerwähnt bleiben, daß die Vorlage von Fällen ſpricht, in denen im dienſtlichen Intereſſe doch die Verlegung des Wohnſitzes außerhalb Char⸗ lottenburgs vom Magiſtrat verhindert werden kann. Ich habe nicht die Abſicht, die Mitteilung deshalb zu beanſtanden oder auch nur zu beantragen, ſie einer Kommiſſion zu überweiſen. Aber ich halte es für notwendig, darauf hinzuweiſen, daß hierbei auf das Wort Einzelfall entſcheidendes Gewicht zu legen iſt, d. h. alſo: wir ſetzen voraus, daß der Ma⸗ giſtrat grundſätzlich die Reſidenzpflicht aufhebt und ſonach einer Verlegung des Wohnſitzes außerhalb Charlottenburgs nur dann widerſprechen wird, wenn ein unzweifelhaft dienſtliches Intereſſe, alſo kein fis⸗ kaliſches Intereſſe der Stadt, entgegenſteht. Dieſes dienſtliche Intereſſe wird vorausſichtlich in den we⸗ nigen Fällen, in denen es überhaupt in Frage kommen kann, nur dann Bedeutung erlangen dürfen, wenn etwa die Verlegung des Wohnſitzes nach einem ſo weit entlegenen Orte geplant iſt, daß dadurch eine weſentliche Hemmung der Dienſtausübung zu befürchten iſt. Wie geſagt, ich nehme an, hierin mit dem Magiſtrat übereinzuſtimmen, lege aber auf eine Feſtſtellung der Uebereinſtimmung Wert. Oberbürgermeiſter Dr. Scholz: Meine Damen und Herren! Ich ſtimme in der Folgerung mit dem Herrn Vorredner überein, nur nicht darin, daß es dieſer Feſtſtellung bedurft hätte. Für jeden, der dieſe Vorlage geleſen hat, geht ganz klar daraus her⸗ vor, daß ſie gar keinen anderen Sinn haben kann als den, den ihr der Herr Vorredner beigelegt hat. Ich will aber daran erinnern, meine Damen und Herren, daß es Fälle in der Stadtverwaltung gibt, bei denen es abſolut notwendig iſt, daß ſich Ich bleibe auf meinem 18. Junt 1919 Dienſtortes aufhält. Ich erinnere an den Brand⸗ direktor, an die Direktoren der Werke und ähnliche Beamte. Es würde die Schlagfertigkeit der Feuer⸗ wehr und die jederzeitige Betriebsfertigkeit der Werke ganz entſchieden leiden, wenn etwa die Mög⸗ lichkeit gegeben wäre, daß derartige Beamte weit entfernt von der Stadt ihren Wohnſitz nähmen. In⸗ folgedeſſen iſt eine derartige Beſchränkung, die ſelbſt⸗ verſtändlich, wie der Herr Vorredner mit Recht be⸗ merkt hat, auf Einzelfälle, lediglich auf ganz beſon⸗ ders geartete Einzelfälle auszudehnen iſt, ſachlich notwendig geweſen. (Die Mitteilung wird durch Kenntnisnahme er⸗ ledigt.) Vorſteher Dr. Vorchardt: Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Vorlage betr. Teilung eines Waiſenratsbezirks. Druckſache Nr. 138. „ (Die Verſammmlung beſchließt nach d trage des Magiſtrats, wie folgt: Der Waiſenratsbezirk 1 Weſtend wird in 2 Bezirke „1 A und 1 B“ geteilt.) em An⸗ Punkt 3: Vorlage betr. Nachbewilligung von Miete ſür das Grundſtück Krummeſtraße 89. — Druckſache 139. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 8 8 Der Haushaltsplananſatz Ord. Verwaltüng Kapitel 111 Abſchnitt 5 Nummer 6 für 1919 2 Miete für das Schulgebäude Krumme Straße 89 — wird um 1000 ℳ aus laufenden Mitteln für 1919 verſtärkt.) Punkt 4: Vorlage betr. Beſchaffung eines Perſonenautomonils. 5 — Druckſache 140. Stadtv. Klick: Wir haben gegen die Beſchaffung des Perſonenautomobils ſelbſtverſtändlich keine Ein⸗ wendungen zu erheben, möchten aber bei dieſer Ge⸗ legenheit vom Magiſtrat die Auskunft erbitten, ob dieſe Perſonenautomobile den Magiſtratsmitgliedern auch für Privatzwecke zur Verfügung geſtellt wer⸗ den, und wenn ja, ob das entgeltlich oder unent⸗ geltlich geſchieht. 2 5 2 Oberbürgermeiſter Dr Scholz: Das Magiſtrats⸗ automobil ſteht lediglich zu dien tlichen .5 zur Verfügung, und es iſt deshalb die Frage, ob es zu Privatzwecken entgeltlich oder unentgel zur Ver⸗ fügung geſtellt werd getreten. en kann, niemals der be⸗ erſn 2 treffende Beamte in unmittelbarer Nähe ſeines ſchieht.