810 Sitzung am daß es unmöglich iſt, wenn man nicht viele elektriſche Bahnen benutzen kann, alles das, wofür dem Deputationsmitglied ein Kontroll⸗ und Beſtimmungsrecht gegeben iſt, vorher zu unter⸗ ſuchen. Die ganze Stadt muß man oft durchfahren, um das Notwendige ſelbſt beſichtigen zu können. Ein Feſtangeſtellter kann das wohl, er bekommt ſein Gehalt, das er ſowieſo bezieht, und die Abendſitzun⸗ gen ſind nur ein Plus, das ihn freie Zeit, aber kein Geld koſtet. Aber gerade viele meiner Frak⸗ tionskollegen ſind in letzter Zeit aus der Arbeit herausgeriſſen worden, um in den Gas⸗ und an⸗ deren Deputationen, die in den Morgenſtunden tagen, zu ſein, und ſie haben Verluſte über Verluſte gehabt. Es iſt keinem von meinen Fraktionskolle⸗ gen eingefallen, zu ſagen, daß er deswegen ſeine Tätigkeit einſtellen und erſt auf die Anweſenheits⸗ gelder warten wolle. Er hat aber geſehen, daß er im Intereſſe ſeiner Familie, im Intereſſe der Ge⸗ meinſchaft nicht beſtehen könne, wenn ihm nicht eine Entſchädigung gegeben wird. Ich frage einen jeden, ob dieſe Entſchädigung etwas iſt, durch das man verlockt werden könnte, Stadtverordneter zu werden, etwas iſt, was einem eine Sinekure ver⸗ ſchafft. Ich glaube, das iſt das allernotwendigſte, was gegeben werden kann und müßte. Diejenigen, die dagegen ſind, können ja darauf verzichten; aber ein ſolcher Verzicht ſollte perſönlich ſein, aber nie⸗ mals allgemein. In der Oeffentlichkeit ſollte man einem jeden die Möglichkeit geben, wenn man es ehrlich damit meint, daß er mitarbeiten kann, damit das Amt des Stadwerordneten und die Tätigkeit in der Gemeindeverwaltung nicht ein Privilegium für Beſitzende und Beamte iſt. fahrung heraus, 4 Stadtv. Toſt (zur Geſchäftsordnung): Ich möchte den Antrag auf Schluß der Debatte ſtellen. Ich glaube, eine Klärung kann nicht weiter ſtatt⸗ finden, als ſie bisher die Diskuſſton ſchon ergeben hat. Neue Momente können auch nicht mehr hin⸗ eingetragen werden. Sollte der eine oder andere der Herren irgendwelche Ausführungen zu dem hier Geſagten zu machen haben, ſo ſind die perſönlichen Bemerkungen dazu da. (Der Antrag auf Schluß der Beratung wird an⸗ genommen.) Stadtv. Dr Luther (perſönliche Bemerkung): Ich muß den Herrn Vorredner darauf aufmerkſam machen, daß ich hier nicht evangeliſcher Pfarrer bin, ſondern Stadtverordneter von Charlottenburg, und daß ich als Stadtverordneter das Recht für mich in Anſpruch nehmen muß, die Intereſſen der Allge⸗ meinheit zu vertreten. Das tue ich dadurch, daß ich nicht nur Rückſicht auf eine Klaſſe der Bevöl⸗ kerung nehme, ſondern auf alle Klaſſen. Zweitens muß ich perſönlich das Recht haben, den Angriff, der gegen meine Kollegen im Felde erhoben worden iſt, auf das entſchiedenſte zurückzu⸗ weiſen. Wir müſſen uns das ganz entſchieden ver⸗ bitten, daß ein ganzer Stand auf Grund einer ganz ungewiſſen Behauptung in der Weiſe herunterge⸗ riſſen wird, wie es hier geſchehen iſt. Das lehne (Die Verſammlung deſchließ an ich ab. ftrennter Abſtimmun ſprechend der (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) 18. Junt 1919. Stadtv. Künzel (perſönliche Bemerkung): Ich habe den Ordnungsruf bekommen und will dagegen keine Beſchwerde einlegen. Ich möchte perſönlich nur das eine ſagen: wenn ich mich habe dazu hin⸗ reißen laſſen, dann ſoll das eine Kritik daran ſein, daß nach meinem perſönlichen Empfinden der Herr SIdtverordnetenvorſteher nicht rechtzeitig demje⸗ nigen den Ordnungsruf erteilt hat, dem er gebührt. (Unruhe und Zuruf: Das iſt unerhört!) Vorſteher Dr Borchardt: Eine perſönliche Be⸗ merkung, Herr Kollege, war das nicht, ſondern das war eine Kritik an den Maßnahmen des Vorſtehers, die jedem einzelnen an ſich zukommt; jeder ein⸗ zelne kann daraus Konſequenzen ziehen, wenn er will. Jedenfalls muß ich mir dieſe Kritik, ſo öffentlich vorgebracht, durchaus verbitten. (Lebhafte Rufe: Sehr richtig!) Wenn ſie Ihrer Empfindung entſpricht, ſo verdichten Sie ſie zu entſprechenden Anträgen. Stadtv. IDr Broh: Vollkommene (Sehr richtig! — — Große Heiterkeit.) Undiſzipliniertheit! Wir kommen nunmehr zur Abſtimmung. Es iſt namentliche Abſtimmung beantragt. Stadtw. Meyer 1: Wird der Antrag eigentlich unterſtützt? Das kann ich mir doch kaum denken.) — Wir werden das noch einen Moment ausſetzen. Eine namentliche Abſtimmung kann nur ſtattfinden, wenn ſie, wie ich in der Geſchäftsordnung ſehe, ſchriftlich eingereicht und von 10 Mitgliedern un⸗ terſchrieben iſt. Ich habe in dem Moment geglaubt, daß die mündliche Unterſtützung ausreicht. (Stadtv. Meyer 1: Wenn ſie nicht einmal ein⸗ gereicht iſt!) Stadtv. Troebs (zur Geſchäftsordnung): Ich möchte bitten, daß zu Punkt b 1 getrennt abgeſtimmt, daß der Antrag geteilt wird, in einen prin⸗ zipalen Teil und in einen zweiten mit der rückwirkenden Kraft, ſo daß er lauten würde: 4) Die Stadtverordneten der Stadt Char⸗ lottenburg erhalten Anweſenheitsgelder für die Teilnahme uſw. 5) Dieſe Gewährung ſoll rückwirkende Kraft bis zum 1. April 1919 haben. Es iſt wohl denkbar, daß die einen dem prinzipalen rn aber ab⸗ Antreg zuſtimmen werden, den ande lehnen möchten. Vorſteher Dr Borchardt: Der Antrag auf na⸗ mentliche Abſtimmung liegt noch nicht vor. (Zuruf von der Bürgerlichen Frattion: Er lommt jetti) — Wir müſſen jetzt zur timmm wie folgt: