Sitzung am 18. Juni 1919 Herr Kollege Meyer 1 hat gemeint, man müſſe auch der Vorlage hinſichtlich des Mitbeſtimmungs⸗ rechts ſchon zuſtimmen, um Ruhe zu ſchaffen. Alſo ſtelle ich feſt, daß für ihn in dieſer Beziehung tak⸗ tiſche und nicht ſachliche Gründe maßgebend ſind. Er will nur Ruhe ſchaffen, und um Ruhe zu ſchaffen, will er tatſächlich den Angeſtellten das Mitbeſtim⸗ mungsrecht geben, weil er glaubt, daß ſie dann end⸗ lich zufriedengeſtellt ſein werden. Ein großer Teil meiner Freunde iſt nun nicht der Anſicht, daß das Mitbeſtimmungsrecht in der vorliegenden Form zum Beſchluß erhoben werden kann, ſondern daß es richtiger iſt, es noch einmal einer eingehenden Durchberatung im Ausſchuß zu unter⸗ zichen. Wir haben keine Veranlaſſung, den „Wer⸗ muth“⸗Becher, den uns Berlin bietet, reſtlos zu leeren, überhaupt unbeſehen alles zu übernehmen, was uns von Berlin vorgemacht wird. Das habe ich ſchon vor einigen Wochen geſagt, möchte es hier aber noch⸗ mals feſtſtellen und unterſtreichen: wir können unſere eigenen Wege gehen und unſere Einrichtungen ſo geſtalten, wie ſie der Eigenart der Stadt Charlot⸗ tenburg entſprechen. Wir haben das Geſetz über die Betriebsräte zu erwarten; auch darin wird vom Mitbeſtimmungs⸗ recht die Rede ſein. Nun, meine Damen und Herren, es wäre vielleicht richtig, wenn gerade eine Verwaltung wie die Stadtverwaltung wartete, bis die Vorlage über die Betriebsräte ſich tatſächlich zum Geſetz verdichtet hat, um dann auf Grund dieſes Geſetzes zu ſehen, was ſich dann noch für die Büro⸗ angeſtellten und die Hilfskräfte unſerer Stadtver⸗ waltung herausholen läßt. Das wäre der richtige Weg. So beſchließen wir jetzt etwas — die Mehr⸗ heit wird ja wahrſcheinlich für dieſe Vorlage ſein und ſobald das Geſetz über die Betriebsräte kommt, werden wir, je nachdem, welche Berufskreiſe es um⸗ ſchließt, unter Umſtänden ſpäter wieder einer Ab⸗ änderungsvorlage hinſichtlich der Beſtimmungen, die wir heute ins Blaue hinein faſſen, entgegenſehen müſſen. Stadtv. Meyer 1: Ich muß zunächſt dem Herrn Vorredner gegenüber doch einmal ganz poſitiv feſt⸗ ſtellen, daß von den fünf Ausſchußmitgliedern ſeiner FIraktion drei den Verhandlungen beigewohnt haben, ihnen gefolgt ſind und für die Vorlage geſtimmt haben 2 zweckmäßi mellen, daß meine 315 Ausſchuß die Vorlage bei eingehender Beratung als zweckmäßig befunden hat. Ich ſehe in der Behaup⸗ tung, daß ſich jemand durch taktiſche und nicht durch ſachliche Gründe bei ſeiner Zuſtimmung leiten laſſe, einen bisher glücklicherweiſe in der Stadtverordneten⸗ verſammlung nicht gewohnten Vorgang und weiſe ſie auf das allerentſchiedenſte zurück. Stadto. Künzel: Ich möchte bemerken, daß ich ſellſtverfländlich Herrn Kollegen Meyer 1 nicht nur taktiſche Gründe unterſchiebe, ſondern nur in dieſem einzelnen Punkte. Daß er im übrigen von ſeinem Standpunkt aus ſachliche Gründe vorgebracht hat, beſtreite ich keineswegs. Ich habe nur dieſen letz⸗ hin vorgebrachten Grund als einen taktiſchen Grund bezeichnet, weil das auf mich den Eindruck machte. Ich habe ihm nicht vorwerfen wollen, daß er über⸗ haupt nur aus taktiſchen Gründen für die Vorlage ſei. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Stadtv. Meyer 11 (Schluß⸗ Berichterſtatter Ich möchte wort): Nur einige wenige Worte! Herrn Kollegen Künzel erwidern, daß es wohl nicht angängig iſt, eigene Wege zu gehen. Es war ſtets das Prinzip des Magiſtrats, zu betonen, daß wir uns den Entſchließungen Berlins gerade in bezug auf die Beamten und Angeſtellten, und damit auch der Bürohilfskräfte, anſchließen. Deshalb dürfte es angebracht ſein, da Berlin ſelbſt dieſe Beſtimmungen über das Mitbeſtimmungsrecht getroffen hat, uns dem anzuſchließen. Ferner möchte ich nochmals unterſtreichen, daß im Ausſchuß die Vorlage Punkt für Punkt und genau durchberaten wurde, ſo daß ich nicht einſehen kann, weshalb ſie nochmals an einen Ausſchuß zurückverwieſen werden ſoll. Ich kann mir nicht denken, daß ſie anders aus dem neuen Ausſchuß herauskommen ſollte, wie ſie hin⸗ einkommen würde. Ich bitte Sie alſo, die Vorlage anzunehmen. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Ausſchuſſes, a) der Erhöhung der Beſoldungen der Büro⸗ hilfsarbeiter nach dem Magiſtratsantrage mit der Maßgabe zuzuſtimmen, daß außerdem erhalten ſollen: Hilfskräfte, welche die Tätigkeit von Expe⸗ dienten, Buchhaltern oder Kaſſierern ausüben, Männliche nach 1 Jahr nach 2 Jahren ledig 400 120 % verheirater 450 475 % Weibliche nach 1 Jahr nach 2 Jahren ledig 30 339 % verheiratet 425 440 Die eiforderlichen Mehrbeträge an Be⸗ ſoldungen ſind — eventuell unter Ueberſchrei⸗ tung, vorbehaltlich der Nachbewilligung der Ord. Verwaltung Kapitel 1 Abſchn. 2 Nr. 6 für 1919 zu entnehmen, 5 v) den Magiſtrut zu erſuchen, bei Vorbereitung künftiger Beſoldungsvorlagen cuf die gleiche 1 vertung m mlicher und weiblicher Arbeit