— alſo die Mehreinnahme auf 1,5 Millionen zu 316 ) den Magiſtrat zu erſuchen, unverzüglich eine Vorlage einzubringen, durch welche die Be⸗ züge den ſtädtiſchen Beamten, Privatdienſt⸗ werpflichteten und Lehrer unter Berückſichti⸗ gung der Erhöhung der Beſoldungen der Hilfskräfte aufgebeſſert werden, q) die Vorſchriften über das Mitbeſtimmungs⸗ recht mit der aus vorſtehendem [Druckſache Nr. 158] erſichtlichen Maßgabe zu billigen.) Vorſteher Dr Borchardt: Wir zu Punkt 11: Vorlage betr. Aenderung der Beſtimmungen über Reiſetoſtenentſchädigungen. Druckſache 146. (Die Verſammlung beſchließt nach dem An⸗ trage des Magiſtrats, wie folgt: kommen a) Die Tagegelderſätze — § 1 der Beſtim⸗ mungen über die Gewährung von Reiſe⸗ koſtenentſchädigungen bei Dienſtreiſen — werden um weitere 8 ℳ erhöht. 5) Die Zehrungskoſten gemäß § 3 a. a. werden um je 3 ℳ erhöht. ) Die Reiſekoſten für das km Eiſenbahn oder Schiff (Kilometergelder) werden für die Gruppen a— von 10 auf 20 §, für die Gruppen d und e von 7½ℳ auf 15 „ und für die Gruppe f von 5½ auf 10 5 erhöht. d) Die Ergänzungsgebühr für Schnellzugbe⸗ nutzung und der Geſamtzuſchlag zu den Reiſekoſten kommt in Fortfall. e) Dieſe Aenderungen treten mit vom 1. April 1919 ab in Kraft.) Punkt 12: Vorlage betr. Tarife für Gas, Waſſer und Elek⸗ trizität. — Druckſache 147. Stadtv. Perl: Meine Damen und Herren! Wir haben uns ſchon ſeinerzeit beim Etat gegen die Erhöhung der Tarife ausgeſprochen und ſind für eine Verbilligung eingetreten. Die heutige Vor⸗ lage bedeutet aber eine weitere Verteuerung des elek⸗ triſchen Lichts. Aus dieſem Grunde habe ich im Namen meiner Freunde zu erklären, daß wir nicht für dieſe Vorlage ſtimmen werden. In dem letzten Etat war als Grundlage für die Berechnung ein Kohlenpreis von 60 ℳ pro t angenommen. Das bedeutet bei 50 000 t die Summe von 3 Milli⸗ onen Mark. Die Lichtſtromeinnahmen bei 80 betrugen 5 371 000 ℳ. Bei einem Kohlenpreis z. B. von 80 ℳ pro t, auf 50 000 t berechnet, wür⸗ den 4 Millionen Mark herauskommen. Dem ſteht eine Lichtſtromeinnahme à 1 ℳ, alſo eine Summe von 6 756 000 ℳ gegenüber. Mithin ergibt ſich eine O — Wirkung Mehreinnahme von 1 385 000 ℳ. Dieſe Mehrein⸗) nahme bei 80 % pro t und bei jeder angefangenen Sitzung am 18. Juni 1919 ausgaben von 1 Million ℳ. Auf dieſe 1 Million ℳ ſind aber 1 den Lichtſtrom höchſtens 30 %, alſo 300 000 ℳ, zu veranſchlagen. Den Mehrausgaben von 300 000 ℳ. würde alſo eine Mehreinnahme von 1,5 Millionen gegenüber⸗ ſtehen. Es iſt dabei alſo wieder eine ungeheure Belaſtung der Konſumenten, namentlich der kleinen Gewerbetreibenden und Handwerker, in Ausſicht ge⸗ nommen. Bei dem Kraftſtrom, der ja nicht ſo hoch im Preiſe bemeſſen iſt, geht es natürlich glimpflicher zu. Aber auch hier war bei 60 ℳ pro t eine Ein⸗ nahme von 1 515 000 ℳ vorhanden, während ſie bei 80 ℳ pro t 1 925 000 ℳ betragen würde. Es würde alſo eine Mehreinnahme von 410 000 ℳ vor⸗ handen ſein, der die Mehrausgabe von 300 000 ℳ, alſo auch ungefähr ein Drittel der veranſchlagten Summe, gegenübergeſtellt werden müßte. Es wür⸗ den dann immer noch 110 000 ℳ übrigbleiben. 2 Es iſn bezeichnend, daß ſich bei dieſer kleinen Staffelung ſchon ein Mehrgewinn ergeben würde. Es iſt das aber auch gleichzeitig ein Fingerzeig da⸗ für, daß eine geringere Staffelung ſchon ausreichend ſein würde. Auf keinen Fall können wir uns dazn hergeben, hier dafür einzutreten, daß bei der horren⸗ den Belaſtung, der der Kleinbetrieb gegenüber dem großen ſchon bisher ausgeſetzt war, dieſe neuere Be⸗ rechnung dazu dienen ſoll, den Stadtſäckel erſt recht zu füllen und den kleinen Betrieben die Eriſtenz noch weiterhin zu erſchweren. Preisſteigerung von 4 ℳ bedeutet alſo eine Diffe⸗ 100 000 %ℳ zu veranſchlagen iſt. Im ganzen iſt ziffern. Demgegenüber ſind an Mehrausgaben rechnen: 50 000 t zu 80 gleich 4 Millionen ℳ. Es ergibt ſich daraus eine Differenz in den M renz von durchſchnittlich 2 ℳ, die auch auf] P be⸗ var 10 auszu⸗