Stadtv. Dr. Roſenfeld: Da wir uns aus den hier vorliegenden Akten überzeugt haben, daß der Magiſtrat die allgemeinen Intereſſen hinreichend berückſichtigt hat, als er ſeine Zuſtimmung vorbe⸗ haltlich der Zuſtimmung der Stadtwerordnetenver⸗ ſammlung erteilt hat, ſieht unſere Fraktion keinen Anlaß, irgendein Monitum zu erheben, und ſtimmt deshalb der Vorlage zu. Stadtv. Dr Löwenſtein: Ich möchte auch eine Antwort auf meine Anfrage haben, wie ſich der Ma⸗ giſtrat die Miete für dieſe Sportplätze denkt, ob ſie nach den Maßnahmen, die er für ſeine eigenen Sportplätze hier ergreift, oder von dem Verein aus feſtgeſetzt werden ſoll. Stadtrat Dr Spiegel: Ich ſprach ſchon davon, daß die Bedingungen zwiſchen dem Magiſtrat und dem Sportklub noch zu vereinbaren ſind. Sie wer⸗ den jedenfalls ſo vereinbart werden, daß die Sport⸗ vereine, deren Vertreter dabei gehört werden ſollen, auch damit einverſtanden ſein können. Wir werden unſer Möglichſtes tun, um die Plätze zu recht billi⸗ gen Bedingungen zu vergeben. Ich möchte dabei auch gleich darauf eingehen, daß es uns ſelbſtver⸗ ſtändlich nicht möglich ſein wird, jeden einzelnen Sportverein ſchriftlich zur Meldung aufzufordern, weil ſie uns nicht ſämtlich bekannt ſind. Es iſt be⸗ reits eine gewiſſermaßen öffentliche Aufforderung zur Meldung ergangen, und wir werden ſie noch einmal amtlich ergehen laſſen. Wer ſich aber dann nicht rechtzeitig meldet, kann uns keinen Vorwurf machen, wenn er nicht berückſichtigt wird. (Die Verſammlung beſchließt nach dem An⸗ trage des Magiſtrats, wie folgt: Dem Sportklub des Weſtens 1897 wird eine einmalige Beihilfe in Höhe von 1500 ℳ aus Vorbehaltsmitteln bewilligt.) Vorſteher⸗Stellv. Marzahn: Wir kommen zu Punkt 17:⸗ 4 Vorlage betr. Beitrag an den Deutſchen Reichsaus⸗ ſchuß für Leibesübungen. Druckſache 152. bung Sigung am 18. Junt 1910 ſ wäre ja eine ganz neue Einrichtung, und ich kann ſner Charlottenburgs, vertreten durch Magiſtrat uno Stadtverordnetenverſammlung iſt, zu prüfen, ob der ſo zweifle ich keinen Augenblick daran, daß ſie ſchon daß die Neubewilligung nicht erfolgen würde, wenn 4 319 Stadtv. Dr Löwenſt in: Ich wollte natürlich nicht damit bewirken, daß in jedem Jahre durch die Etatberatung dieſe Summe bewilligt werden muß. Das iſt ſelbſtverſtändlich. Aber in dieſem Falle läge uns ob, immer von vornherein die Sache wieder neu abzulehnen, während, wenn der Antrag erſt von dem betreffenden Reichsausſchuß geſtellt werden müßte, wir nur das Recht hätten, von neuem in jedem Jahre die Sache wieder zu bewilligen, und an dieſem Rechte liegt meiner Fraktion, weri wir eine ſtändige Kontrolle haben wollen. (Zuruf.) — Beim Etat müſſen wir den Antrag auf nicht⸗ mehrige Bewilligung ſtellen, während hier umge⸗ kehrt der Verein von neuem ſeine Begründung geben muß. (Zuruf: Iſt genau dasſelbe!) — Nein, die Wirkung iſt eine andere, trotz der Zurufe. Die Wirkung iſt die, daß, wenn ohne weiteres die Bewilligung im Etat erfolgt, der Reichsausſchuß im gegebenen Falle gar kein In⸗ tereſſe weiter hat, ſich um die Sache zu kümmern, ſondern die Stadt kann einfach das Geld hergeben, und damit iſt für den Reichsausſchuß die Sache er⸗ ledigt. Damit aber, daß wir in jedem Jahre den Antrag vom Reichsausſchuß zu erwarten haben, hat der Reichsausſchuß die Verpflichtung, ſich zu er⸗ klären, ob die Charlottenburger Bevölkerung auch genügend von dem Reichsausſchuß berückſichtigt worden iſt, und wenn Klagen erhoben werden, muß in jedem Falle ſich der Reichsausſchuß bemühen, die Klagen abzuſtellen, eventuell durch weiteres Ent⸗ gegenkommen die Bewilligung zu erzielen. Das würde er aber nicht im Etatausſchuß; da müßten wir erſt Material ſchaffen, um einen Grund zu haben, den Antrag in dieſem Jahre abzulehnen. Stadtrat Dr Spiegel: Meine Herren! Das mir materiell davon gar nichts verſprechen. Die Sachlage iſt immer die, daß es Sache der Einwoh⸗ Gegenkontrahent die von ihm verſprochene Leiſtung erfüllt oder ob in bezug auf die Erfüllung Beſchwer⸗ den vorliegen. Sollten ſolche Beſchwerden vorliegen, dem Magiſtrat vor der Etatberatung bekannt werden, ſpäteſtens aber bei der Beratung des Haus⸗ halts im Etatausſchuß zur Sprache kommen. Der Reichsausſchuß wird demnach ganz genau wiſſen, die Charlottenburger Bewohner nicht mit der Erfül⸗ die] lung ſeiner Verpflichtung zufrieden ſind, und wird 2 desſ es ſich angelegen ſein laſſen, ſie zu erfüllen. Im u be⸗] Augenblick, wo das nicht der Fall iſt, werden wir fſauf die korrekte Einhaltung des Vertrags ſelbſtver⸗ ſtändlich hinwirken und würden, wenn dieſe nicht er⸗ Igte, natürlich die Neubewilligung nicht beantra⸗ Ebenſo würden die Herren Stadtverordneten, )nen auch nur zweifelhaft geblieben erwarteten Vorteile für uns Bewilligung bei der Etatbera⸗ mei er Weg entſpricht „und ich weiß wirk⸗