7 Sitzung am 18. Junt 1919 Stadtv. Meyer 1: Ich halte es für notwendig, daß wir dieſer Vorlage möglichſt ohne Ausſchuß⸗ beratung zutimmen. Bei der großen finanziellen Tragweite würde es zwar an ſich der Uebung ent⸗ ſprechen, ſie einem Ausſchuß zu überweiſen. Die ganzen Verhältniſſe, insbeſondere auch der Vorgang anderer Gemeinden, dürfte es aber rechtfertigen, von dieſer Uebung hier abzugehen. Ich habe nur eine Feſtſtellung vom Magiſtrat zu erbitten, die vielleicht — ich fürchte, ich werde mich demſelben Verweiſe wie vorhin ſeitens des Herrn Oberbürger⸗ meiſters ausſetzen — überflüſſig ſcheinen könnte, nämlich, daß auch die bisher noch außerhalb der Gehaltsſtufen befindlichen Beamten und Angeſtellten in gleicher Weiſe berückſichtigt werden wie alle übri⸗ gen Beamten und Angeſtellten. Dann erlaube ich mir noch auf einen Punkt hinzuweiſen. In Ziffer § der Vorlage heißt es, daß nach Einführung einer neuen Beſoldungsordnung mit rückwirkender Kraft die bewilligten Beträge auf die mit rückwirkender Kraft zu zahlende Summe an⸗ gerechnet werden. Ich habe nicht die Abſicht, hier eine Aenderung vorzuſchlagen, ſchon deshalb, weil ſich die Vorlage, wie ich bereits ſagte, völlig deckt mit den in den anderen Groß⸗Berliner Gemeinden vor⸗ gelegten. Aber ich möchte keinen 3weifel laſſen, daß wir uns mit dieſer Beſtimmung nicht unbedingt binden. Es könnte möglich ſein, daß die künftige Beſoldungsordnung ſo ausfällt, daß die Durch⸗ führung der Beſtimmung eine Unbilligkeit enthielte. In dieſem Falle behält meines Erachtens die Stadt⸗ verordnetenverſammlung volle Freiheit, eine der⸗ artige Unbilligkeit ſpäter wieder zu beſeitigen. Stodtv. Gebert: Meine Damen und Herren! Auch wir möchten Sie bitten, dieſe Vorlage nicht in einen Ausſchuß gehen zu laſſen, und zwar aus den⸗ 4 4 Gründen, die Herr Kollege Meyer angeführt at. Bezüglich der Anrechnung der Teuerungszulage auf die nach der neuen Beſoldungsordnung zu ge⸗ währenden Beträge möchte ich den Wunſch aus⸗ drücken, daß die Rückzahlung in leichter Form und je nach den Zeitverhältniſſen durchgeführt wird. Es kann doch der Fall eintreten, daß die zu ſchaffende Beſoldungsreform annähernd den Zeiwerhältniſſen entſpricht, es aber dennoch den Betreffenden ſchwer wird, eine eventuelle Rückzahlung auf einmal oder zur Hälfte gleich zu leiſten. Aus dem Grunde bitten wir, den jeweiligen Zeitwerhältniſſen Rechnung zu tragen. Dann hätte ich noch einen Wunſch, nämlich den, daß der Magiſtrat auch die Ruhegehaltsempfänger ebenfalls bedenken möchte. Das iſt ja hier nicht mit vorgeſehen. Ich halte es aber für außerordentlich notwendig, auch dieſe Perſonen zu bedenken, damit unter 2 und 3 ſtehen ſie 2 Wenn die Auhe. 3 323 Oberbürgermeiſter Dr. Scholz: Meine Damen und Herren! Ich möchte feſtſtellen, daß die Vor⸗ lage ſich nicht nur auf die ſtädtiſchen Beamten, ſondern auch auf die Ruhegehalts und Witwengeldempfänger bezieht; Sie können das in der Vorlage nachleſen. Im übrigen möchte ich, ohne den befürchteten Verweis zu er⸗ teilen, ausſprechen, daß ich die Vorlage durchaus im Sinne der beiden Herren Vorredner verſtanden wiſſen möchte, einerſeits bezüglich der Ausdehnung auf die Beamten und Angeſtellten, die nicht im Normalbeſondungsplan erwähnt ſind — wie das auch in fruheren Fällen gehandhabt worden iſt —, und dann bezüglich der ſchonſamen Auslegung der Frage der Rückzahlung. Wir haben denſelben Wort⸗ laui gewählt ie Berlin. Berlin hat dieſen Be⸗ ſchluß in der Stadtwerordnetenverſammlung, und zwar, wenn ich nicht irre, einſtimmig, gefaßt, mit Rückſicht auf die unerhörte Belaſtung der ſtädtiſchen Finanzen, die doch auch für uns nicht ganz außer Belang bleiben ſollte. Denn ich darf darauf auf⸗ merkſam machen, daß allein die Bewilligungen, die Sie heute abend in perſoneller Beziehung ausge⸗ ſprochen haben, praeter propter eine Einkom⸗ menſteuererhöhung von 50 % bedeuten. Stadtv. Schmidt: Meine Freunde ſtimmen der Vorlage zu. Die Ausſchußberatung würde die Sache in die Länge ziehen; wer ſchnell zahlt, zahlt doppelt. Wir können aber nicht verſtehen, warum für die Kinder von Ruhegeld⸗ und Witwengeldempfängern nicht auch 200 ℳ gezahlt werden. Wir ſind der Auffaſſung, daß die Lebensweiſe dieſer Kinder ge⸗ nau ſo viel Geld beanſprucht wie die der Ange⸗ ſtellten. Außerdem paßt uns der Abſchnitt 5 nicht recht, nach dem ein Rechtsanſpruch auf die Gewäh⸗ rung der einmaligen Teuerungszulage nicht gewährt ſein ſoll. Wir wollen nicht annehmen, daß damit die Zahlung der Teuerungszulagen vielleicht von dem perſönlichen Wohlwollen gegenüber den Ange⸗ ſtellten abhängig gemacht werden ſoll. Unter dieſen Bedenken ſtimmen wir der Vorlage zu. Stadto. Troebs: Wir ſind für ſofortige Ver⸗ abſchiedung der Vorlage ohne Ausſchußberatung. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1 Die ſtädtiſchen Beamten, Lehrperſonen und Privatdienſtverpflichteten Gc 14 322 2 12. Augu 2 nach dem Gemeindebeſchluß vom 18. September 1917 und 17./24. April 1918 (Druckſachen Seite 139/140 und 159/162 für 1917 und Seite 90/91 für 1918) laufende Kriegs⸗ teuerungszulagen beziehen, eine einmalige außerordentliche Teuerungszulage, und zwar: 3) Verheiratere. 1200 , dazu für jedes Kind 200 ℳ; 5) Unverheiratete 1000 ℳ, 2. Die ſtädtiſchen Ruhegeldempfänger erhalten: 4) Verheirateteeeee 600 ℳ, dazu für jedes Kind 150 %%, 5) Unverheiratete 420 ℳ. 3. ie ſtädtiſchen Witwengeldempfänger erhalten: 2 2 22 420 ℳ, erhalten je 240 I.