324 — 4 Bei der Gewährung der einmaligen Teue⸗ rungszulage finden im übrigen die Beſtim⸗ mungen betr. Gewährung von laufenden Kriegsteuerungszulagen entſprechende An⸗ wendung. Ein Rechtsanſpruch auf Gewährung der ein⸗ maligen Teuerungszulage wird nicht ein⸗ geräumt. z. Als Stichtag für das Vorliegen der Voraus⸗ ſetzungen für die Gewährung der einmaligen Teuerungszulage gilt der 1. Juni 1919. Die⸗ jenigen Perſonen, welche am 1. Juni noch nicht 3 Monate in ſtädtiſchen Dienſten ſtanden oder bis zu dieſem Tage aus der ſtädtiſchen Ver⸗ waltung ausgeſchieden waren, ſind von dem Bezuge der einmaligen Teuerungszulage aus⸗ geſchloſſen. Auf die Volksſchullehrperſonen ſowie auf die an ſtädtiſchen Schulen auftrags⸗ oder vertretungs⸗ weiſe beſchäftigten Lehrperſonen finden dieſe Beſtimmungen mit der Maßgabe Anwendung, daß die einmalige Teuerungszulage in Form einer Unterſtützung gewährt wird. Sie iſt inſoweit widerruflich, als dieſen Lehrperſonen aus ſtaatlichen Mitteln entweder einmalige Zuwendungen in irgendeiner Form gewährt oder ihre laufenden Bezüge derart aufgebeſſert werden, daß ſie die laufenden Bezüge der ihnen gleichgeſtellten Beamten und Lehrperſonen an den höheren und Mittelſchulen überſteigen. In ſolchen Fällen ſowie die an den ſtädtiſchen Schulen auftrags⸗ oder vertretungsweiſe beſchäftigten Lehrperſo⸗ nen die von der Stadtgemeinde gewährte ein⸗ malige Teuerungszulage oder einen der ſtaat⸗ lichen Leiſtung entſprechenden Teil derſelben an die Stadtgemeinde zu erſtatten. Ueber⸗ ſteigen die laufenden Jahresbezüge der Volks⸗ ſchullehrperſonen bereits jetzt die laufenden Jahresbezüge der ihnen gleichgeſtellten Beam⸗ ten und Lehrperſonen an den höheren und Mittelſchulen, ſo iſt bei dieſen Volksſchullehr⸗ perſonen *1 22 22 die einmalige Teuerungszulage um den entſprechenden Mehrbetrag der laufenden Jahresbezüge zu kürzen. Nach Einführung einer neuen Beſoldungs⸗ ordnung mit rückwirkender Kraft werden die bewilligten Beträge auf die aus rückwirkender Kraft zu zahlenden Summen angerechnet. Vorſteher⸗Stellv. Marzahn: Das Protokell vollziehen heuet die Stadtv. Fran Heyl, Herr Hilſe und Herr Horlitz. 3 9² Wir kommen zu Punkt 19 der Tagesordnung: Vorlage betr. Teilausführung der Erweiterung der Volksbadeanſtalt und Ban einer Zweigbadeanſtalt. — Druckſache 154. 2 2 — Vorſteher⸗Stellv. Marzahn: Das Protokoll voll⸗ Jahrzehnten liegen die Verhältniſſe der Bademög⸗ lichkeiten in Charlottenburg dem Verſchwinden des Kochſees im Jahre 1912 wurden die Verhältniſſe noch ſchwieriger, und es iſt ſi wohl keine einzige Etatsberatung hier im Hauſe ver⸗ gangen, wo nicht auf dieſe unhaltbaren Zuſtände i bezug auf unſere Bademöalichkeiten hingewi haben die Volksſchullehrperſonen ſich auf eine Ausſ ſehr im argen. Mit] Sitzung am 18. Iuni 1919 wurde. Im Anfang des Krieges beſchlaß die Stadt⸗ verordnetenverſammlung eine ſehr weſentliche Er⸗ weiterung der beſtehenden alten Volksbadeanſtalt in der Krummen Straße. Der Bau mußte aber wegen der Unmöglichkeit der Beſchaffung von Materialien eingeſtellt werden. Infolgedeſſen haben ſich die Schwierigkeiten hier noch mehr vergrößert. Der Moaiſtrat hat nun eine Vorlage gemacht, in der er ſelbſt zugibt, daß dieſe Zuſtände auf die Dauer unhaltbar ſeien, und in ſehr verſtändiger Weiſe wird auch hier geſagt, daß das Bedürfnis der badenden Bevölkerung auch nicht annähernd befriedigt werden fönne: eine aroße Anzahl von Perſonen müſſe un⸗ perrichteter Sache die Anſtalt wieder verlaſſen. Der⸗ artige Zuſtände können vom geſundheitlichen Stand⸗ punkt aus nicht länger geduldet werden. Nun wird in der Badeanſtalt in der Krummen Straße nach der jetzigen Magiſtratsvorlage lediglich eine Verdoppelung der dortigen Bademöglichkeiten vorgeſehen, d. h. nur eine Verdoppelung der Wan⸗ nendäder und der Brauſebäder. Das Schwimmbad ſteht nach wie vor der Bevölkerung noch nicht wieder zur Verfügung, weil in dieſen Räumen leider die ſogenannte Entlauſungsanſtalt untergebracht iſt. (Zuruf: Schon lange nicht mehr!) — Jedenfalls ſteht das Schwimmbad der Bevölke⸗ rung nicht zur Verfügung. Nun ſieht die Magiſtratsvorlage weiter vor, daß in der Gemeindedoppelſchule in der Kamminer Straße eine Erweiterung vorgenommen werden ſoll, und zwar dergeſtalt, daß man dort ein zweiſtöckiges Gebäude errichtet, um hier eine Brauſe⸗ und Wan⸗ nenbäderanſtalt unterzubringen. Leider wird aber in dieſer Vorlage nicht volle und ganze Arbeit ge⸗ macht, ſondern die Magiſtratsvorlage teilt mit, daß bei dieſem Projekt nur der erſte Stock des Gebäudes als Badeanſtalt benutzt werden ſoll, wohingegen das zweite Stockwerk, das ebenfalls für dieſen Zweck be⸗ ſtimmt iſt, vorläufig noch nicht ſeinem eigentlichen Zweck zugeführt wird, ſondern es wird beantragt, einſtweilen dieſe Räume für Lagerzwecke zu ver⸗ fügu ten, die daß der Neubau von mir angeführten ſofortige Annahme