Sttzung am 18. Jum 1916 Und nun ernſt geſprochen, meine Damen und Herren: Ich muß durchaus verlangen, daß auch Sie, meine Herren von den Unabhängigen, alauben, daß es uns mit unſeren Verſicherungen in dieſer Bezie⸗ l„ung ernſt iſt. Wir haben den Wunſch gehabt, und ich habe mich hier in dieſem Saale zum Interpreten desſelben gemacht, daß tatſächlich von der Ermächt!⸗ gung, die das Geſetz aibt, von dem Gedanken, der dem Geſetz zugrunde geleat iſt, ausführlich Gebrauc gemacht werde, und ich bin feſt überzeugt, daß Käm⸗ merer und Magiſtrat in diefer Beziehung nicht die geringſten anderen Wünſche und nicht die gerinaſten anderen Gedanken haben als wir. Wenn nun der Herr Kämmerer hier auf die Mangelhaftigkeit des Geſetzes hinweiſt, wenn er darauf hinweiſt, daß es in dieſer Form aar nicht zur Ausführung kommen kann, ſo iſt das eben ſeine Pflicht. Das beſtätigt nur, wie recht wir in dieſer Beziehung hatten, daß wir nicht verſucht haben, ſchon von vornherein einen Antraa einzubrinaen, da wir dieſe Dinge nicht ſo beherrſchen können wie der Magiſtrat, nicht die Ueberſicht über die Steuerver⸗ hältniſſe haben, in die Steuergeſetzgebung mit allen ihren Einzelheiten nicht ſo genau eingeweiht And, jondern daß wir zunächſt nur die Anfrage aeſtellt haben, um zu hören, wie der Maaiſtrat über dieſe Sache denkt. Aber dieſe Haltung berechtigt keinen Menſchen dazu — und ich muß das aufs lebhafteſte abweiſen —, uns iraendwelche Gründe unterzuſchie⸗ ben, die wir nicht gehabt haben, ſondern wir ſind an dieſes Geſetz in der Idee herangegangen, daß es allerdings — ſoviel konnten wir uns auch ſagen in mancher Beziehung recht ſchwierig ſein wird, es auszulegen und auszuführen. Aber ich hoffe auch, daß eventuell die Landesverſammlung und der Preu⸗ ßiſche Finanzminiſter, wenn er von dieſen Schwieria⸗ keiten erfährt und hört, ſehr bald in der Lage ſein wird, Ausführungsbeſtimmungen oder ein Nach⸗ tragsgeſetz zu erlaſſen, das uns über dieſe Schwieria⸗ teiten hinweghilft. Das iſt nicht Sache des Ma⸗ giſtrats, ſondern der Preußiſchen Regierung und der Landesverſammlung. Da wir das wünſchen und da meine Freunde in der Landesverſammlung ein⸗ ſtimmig für dieſes Geſetz eingetreten ſind, ſo werden ſie auch mit allen anderen Fraktionen, ſoweit ich das überſehen kann, für ſolche Geſetze eintreten, die ledia⸗ lich dazu beſtimmt ſein werden, die Durchführbarkeit des von ihnen zunächſt für richtig gehaltenen Gedan⸗ kens zu ſichern. Ich möchte alſo Herrn Kollegen Broh noch ein⸗ mal bitten, ſich bei der Beurteilung ſolcher Anfragen und Anträge, die von meinen Freunden oder auch von anderen Seiten dieſes Hauſes kommen, ledialich von den Dingen leiten zu laſſen, die hier offen aus⸗ geſprochen werden, und nicht von den Gedanken, die⸗ er ſich eventuell darüber macht. Wir haben den drin⸗ genden Wunſch — und das betone ich hier noch ein⸗ mal der Oeffentlichkeit aegenüber —, daß tatſächlich für dieſes Geſetz, das nämlich überhaupt nur für das Jahr 1919 ailt — das ſcheint Herr Kollege Broh auch vergeſſen zu haben „ und das überhaupt nur in Wirkſamkeit treten lann, wenn es noch im Jahre ausgeführt wird, eine Löſung gefunden wird, ſinmnn molr. 335 ſeine Rede: Nun ſagte der Abgeordnete Windthorſt (Bielefeld) — bekanntlich ſein Neffe, aber politiſcher Gegner — das und das, — worauf ſich dieſer erhob und erklärte, daß er überhaupt nicht geſprochen hätte. Er könnte doch aber das ſo geſagt haben, replizierte darauf Windthorſt und fuhr in ſeiner Philippika fort. Ebenſo ſuchte Herr Kollege Broh vorzugehen, indem er durch eine ganz willkürliche Auslegung unſerer Frage auseinanderſetzen wollte, was wir geſagt oder gedacht haben könnten. Wir haben eine Beſprechung nicht für nötig gehalten, weil uns der Herr Kämmerer klipp und klar eine befriedigende Erklärung gegeben hat. Der Herr Kämmerer hat mit Recht auf die Schwierig⸗ keiten hingewieſen, die ſich bei den Ausführungs⸗ beſtimmungen zum Geſetz noch ergeben werden. Herr Kollege Broh ſcheint das Geſetz nicht geleſen zu haben; denn wenn er es genau gekannt hätte, müßte er wiſſen, daß die Summe aller Degreſſionen und Progreſſionen in dem laufenden Jahr bei uns nicht 260 % überſteigen darf. Er hätte ferner wiſſen müſſen, daß wir überhaupt gar nicht die Veranlaaung beſorgen, ſondern daß ſie durch den Staat erfolgt und uns zugeſtellt wird. Dieſe Veranlagung dauert beträchtlich lange Zeit. Aber der Herr Kämmerer hat ja unzweideutig erklärt, daß er von der geſetz⸗ lichen Ermächtigung Gebrauch machen wird, und uns ſeine Vorlage angekündigt. Aus dieſen ganz von ſelbſt ſich ergebenden Gründen haben wir eine Be⸗ ſprechung nicht für nötig gehalten; ſie wird aber in ausgiebiger Weiſe erfolgen, nachdem uns die Vorlage des Magiſtrats zugegangen iſt. Stadtv. Dr. Broh: Meine Damen und Herren! Vor Tiſche las man es etwas anders. Die Erklärung, die der Herr Stadtkämmerer jetzt gegeben hat, lautete in ihrem Sinn ganz anders als die Be⸗ denken, die er vorher ausgeſprochen hat. (Zuruf: Sie haben es falſch verſtanden!) — Wir haben ja das Stenogramm und können das nachher dann vergleichen; das wird ſehr intereſſant ſein. — Welcher der beiden großen Autoritäten ſoll ich denn nun ſolgen, dem Herrn Stadtkämmerer oder dem Präſidenten der Preußiſchen Landesver⸗ ſammlung? Letzterer bekennt ſich als Pate des Ge⸗ ſetzes. Der Herr Stadtkämmerer läßt durchblicken: es iſt gerade kein beſonderes Geſetz, es iſt ein Geſetz, das ſeine vielen Fehler hat, das überhaupt kaum zu verſtehen oder kaum auszuführen iſt, das noch drin⸗ gend eines weiteren Geſetzes bedarf, kurz und gut, er übt eine Kritik an dieſem Geſetz — die ja hoffent⸗ lich nachher auch der ſtenographiſche Bericht aus⸗ weiſen wird, wenn es die Herren wieder vergeſſen haben ſollten —, durch die die Autorität des Herrn Dr. Frentzel eigentlich ſehr gemindert wird. Nun will ich aber einmal der Autorität des Herrn Stadtkämmerers mehr folgen. Da bleibe ich trotzdem bei der Auffaſſung, daß alle die Bedenken, die er vorgebracht hat, nur rein rechneriſcher Art geweſen ſind; es handelt ſich um arithmetiſche Be⸗ ſ rechnungen. Herr Kollege Zielenziger hat mit Recht geſagt, daß die Veranlagung durch den Staat erfolgt. Ich habe ebenfalls betont Sie kömen glauben, daß ich das Geſetz geleſen habe und es kenne —, daß eſes durchaus bei der Grundlage der Steuerveran⸗ lagung trot des Notgeſetzes bleibt; es wird nur ge⸗