jemand vorgeſchlagen bekommen, den wir nur zu beſtätigen haben, dann iſt das eine Verſchleierung eines Wahlrechtes, das gar kein Wahlrecht iſt. Wir machen eine derartige Verſchleierung nicht mit. Wir wünſchen dabei durchaus, das die Lehrerkammer uns ihre Wünſche ſagt, und daß ſie uns Sachverſtändige und Leute vorſchlägt, die ihr Vertrauen haben. Wir werden dann ſehen, ob wir nach den allgemeinen ſozialen und politiſchen Geſichtspunkten, die für die Schule ebenſo wichtig ſind wie die rein ſachverſtän⸗ digen Geſichtspunkte, die von der Lehrerkammer por⸗ geſchlagenen Kandidaten zu unſeren Kandidaten machen können, oder ob wir uns anders entſcheiden müſſen. Bei der dritten Deputation, der allgemeinen Schuldeputation, liegt die Sache noch viel ver⸗ zwickter. Einmal beſteht die ganze Schuldeputation faſt nur aus Sachverſtändigen, und ich möchte doch betonen, daß gerade in dieſer Schuldeputation ſchon 5 oder 6 Vertreter der Lehrerkammer ſitzen, aller⸗ dings nicht Leute, die von der Lehrerkammer dort hineingeſchickt worden ſind, aber doch Lehrer, die das Vertrauen der Lehrerkammer beſitzen. Durch den Eifer, mir dem gerade dieſe Forderuna auch in der Deputation vertreten worden iſt, haben dieſe Ver⸗ treter gezeiat, daß ſie das Vertrauen ihrer Lehrer⸗ kammer xrechtfertigen möchten; denn Vertreter, die eigens zu dieſem Zwecke zu uns ageſchickt worden wären, könnten nicht mit arößerem Eifer dieſe For⸗ derung vertreten als jene Stadtverordnete, die auch außerdem Mitglieder der Lehrerkammer ſünd, nicht nur Mitalieder, ſondern Vertrauensperſonen der Lehrerkammer. Zweitens beſteht auch ein rechtliches Bedenken, das die Wahl, die hier vorgenommen wird, illuſo⸗ riſch machen könnte. Der Herr Vorſteher hatte ſchon darauf hingewieſen, daß die Wahl der Sach⸗ von der Stadtverordnetenver⸗ Situng am 23. Junt 1919 zu erſuchen, bei der Regierung dahin vorſtellig zu werden, daß die veraltete Form, die die allgemeine Schuldeputation hat, abgeändert wird. ſprechen uns aber gar nichts davon, wenn ein oder wei Lehrer durch die Lehrerkammer in die Depu⸗ tationen hineinkommen, und lehnen daher den An⸗ trag ab. Stadtv. Frank: Meine Damen und Herren! Ich habe für meine Freunde zu erklären, daß wir die Ausführungen des Herrn Stadtverordnetenvor⸗ ſtehers Dr. Borchardt nur unterſtützen können. Alle Berufsſtände und Gewerbegruppen wünſchen eine arößere und beſſere Vertretuna, zumal in der Fort⸗ bildungsſchuldeputation. Wenn wir allen dieſen Wünſchen gerecht werden wollten, müßten wir die Deputationen erheblich verarößern. Das iſt wohl nicht möglich. Folalich müſſen vorläufig alle zu⸗ rückſtehen und damit zufrieden ſein, wie ſie dort zurzeit vertreten ſind. Es ſind von den Gewerbe⸗ ſtänden, die es doch in erſter Linie angeht, ſehr wenige darin vertreten, und wir wiſſen, daß die Lehrerſchaft, wie auch ſchon der Herr Oberbürger⸗ meiſter ſehr richtig ausgeführt hat, zurzeit ſchon reichlich vertreten iſt. Wir haben alſo gar keine Veranlaſſung, dem Antrage zuzuſtimmen. Wir lehnen aber auch das Vorſchlaasrecht der Lehrer⸗ kammer unter allen Umſtänden ab. Stadw. Otto: Meine Damen und Herren! Nach dem Ausſchußberichte, der uns unterbreitet worden iſt, drängte ſich meinen Freunden ſofort die Ueberzeugung auf, daß hier bezüalich der Fortbil⸗ dungsſchuldeputation eine arge Lücke vorliege. Wir Jwaren geſpannt, zu hören, wie der Berichterſtatter des Ausſchuſſes uns über dieſe Lücke aufklären würde. Der Herr Berichterſtatter iſt auf dieſe Frage nicht näher einaeaangen. Wohl aber hat der Herr Kollege Dr Borchardt dieſe Fraae einachend erörtert und har uns zu überzeugen verſucht, daß zwei Gründe vorgelegen haben, die Fortbildunas⸗ ſchuldeputation aus dieſer allgemeinen Reaelung auszunehmen: einmal der Umſtand, daß eine Ver⸗ fügung des Handelsminiſters vorliege, die eine Ver⸗ durch das Lehrer⸗ aus der Welt ge⸗ aen möchte ich n Namen de⸗ Wir ver⸗