— genug ein, der Lehrerſchaft gegenüber zu betonen, daß wir den geſunden Kern, der dieſem Beſtreben zugrunde liegt, anerkennen. Wir glauben auch, daß die Lehrerſchaft einſehen wird, daß die Gründe, die Herrn Kollegen Otto und uns dazu geführt haben, dieſe Vorlage nicht anzunehmen, be⸗ rechtigt ſind, und mit uns einverſtanden ſein wird, daß wir gerade im Intereſſe der Lehrerſchaft und im Intereſſe der Geſamtheit der Schul⸗ nud Erziehungs⸗ fragen eine derartige Erweiterung ablehnen. Ich glaube nicht, daß durch eine nochmalige Ausſchuß⸗ beratung etwas anderes herauskommen kann, als es jetzt hier iſt. Es wird durch das Zuſammenwirken von ſo heterogenen Anſchauungen doch immer mehr oder weniger ein Zufallsprodukt einer Mehrheit herauskommen, das nach allen Richtungen hin unzu⸗ länglich iſt. Wir erwarten als Kern der Schulreform erſt eine vollſtändige Umwandlung der Schuldeputa⸗ tionen, und uns ſcheint jeder Verſuch, die Deputa⸗ tion in dem geſetzlich vorliegenden Rahmen zu ver⸗ ändern, ein unzulängliches Werk zu ſein. Bei der Schuldeputation insbeſondere trifft auch nicht das zu, was Herr Kollege Otto hervorgehoben hat, daß die Eltern auch mit Anträgen kommen ſollen: denn die Elternſchaft iſt ja nach dem famoſen Schul⸗ geſetz an einer Mitbeteiligung von vornherein aus⸗ geſchloſſen, und die Bürgerſchaft iſt auch ausge⸗ ſchloſſen mit Ausnahme der Stadtverordneten, die als Deputierte dort hineingewählt werden. Sachver⸗ ſtändig ſind nur erziehungskundige Leute. Man kann allerdings mit einer gewiſſen liberalen Ver⸗ wäſſerung den Begriff der Erziehungskundigen etwas weiter faſſen. . (Stadtv. Ot to: Sehr richtig!) Es liegt aber gar nicht im Intereſſe der Deputatio⸗ nen, daß dieſe ſich gewiſſermaßen mit Verwäſſerun⸗ gen über Schwierigkeiten hinweghelfen. Wir wollen lieber die Schwierigkeiten anerkennen, um ſie dadurch zu überwinden, daß wir das ganze Geſetz zu Fall bringen. Für die höheren Schuldeputationen habe ich den Weg angedeutet, wie es möglich iſt, dort den Oberlehrern eine größere Einwirkung als bisher zu geben. Der Magiſtrat wird ſich vielleicht auf die⸗ ſen Boden ſtellen und die Oberlehrer dort als Sachverſtändige heranziehen. Eins möchte ich noch der Frau Kollegin Klockow entgegenwerfen. Die Bürgerſchaft und die Stadtverordnetenverſammlung ſtellen ſich doch ein 2 Sihung am 25. Junt 1919 349 ich, der ganzen Bevölkerung ein Armutszeugnis ausſtellen, wenn wir einer beſondern Körperſchaft dieſes Vorrecht geben wollten. (Stadtv. Perl: Sehr richtig!) (Ein Antrag auf Schluß der Beſprechung wird abgelehnt.) Stadtv. Frank: Ich möchte nur bitten, den Antrag auf Zurückverweiſung an den Ausſchuß ab⸗ zulehnen und gleichzeitig die ganze Vorlage abzu⸗ lehnen. Stadtv. Blum: Meine Damen und Herren! Es iſt eine bedauernswerte Tatſache der Vergangen⸗ heit, daß das verfloſſene Regierungsſyſtem es nicht verſtanden hat, die großen Organiſationen des pri⸗ vaten Lebens zur öffentlichen Tätigkeit heranzu⸗ ziehen. (Zuruf bei der Bürgerlichen Fraktion: Sie werden es ja beſſer machen!) Dadurch ſind wertvolle Kräfte verlorengegangen. Weite Bevölkerungskreiſe haben dieſen Mangel arg empfunden, darunter auch die Lehrerſchaft. Die Zuſammenſetzung der Schuldeputationen hat inſofern einen großen Mangel, als die Kreiſe, die täglich und ſtündlich in der Arbeit an der Er⸗ ziehung unſerer Jugend ſtehen, bisher durch Ver⸗ trauensleute der beruflichen Organiſationen nicht ge⸗ nügend vertreten geweſen ſind. Wos darun den Antrag Luther der Lehrerſchaft, ſoweit ich ihre Stimmung hier wiedergeben kann, ſympathiſch ge⸗ macht hat, iſt der Umſtand, daß durch dieſen Antrag ein Mitbeſtimmungsrecht der Lehrerſchaft anerkannt werden ſollte. Das iſt der geſunde Kern, der in dieſem Antrag ſteckt. Von allen Parteien, die hier zu dieſem Antrag geſprochen haben, iſt dieſes Mit⸗ beſtimmungsrecht anerkannt worden. Ich möchte gleichzeitig zum Ausdruck bringen, daß die Lehrerſchaft nicht etwa auf dem engen und anmaßenden Standpunkt ſteht, wie das Herr Kollege Otto auch ſchon ausgeführt hat, daß nur ſie die In⸗ tereſſen der Schule vertreten wollte und könnte. Sie iſt vielmehr der Meinung, daß auch andere Berufskreiſe, beſonders die Elternſchaft, in der Schul⸗ deputation vertreten ſein müßten. Gegenwärtig iſt es aber leider nicht möglich, die Schuldeputation ſo grundſätzlich umzuändern. Es würde vor allen Dingen auch nicht dem Geiſt der Zeit entſprechen, wenn in Zukunft, wie es jetzt der Fall iſt, fünf oder ſechs verſchiedene Deputationen über das Schul⸗ weſen, das doch einheitlich verwaltet und aufgebaut werden muß, befinden ſollten. Darum iſt meine Partei auch gegen den Abänderungsantrag des Herrn Kollegen Otto, daß der Ausſchuß zur Be⸗ ratung des Antrages Luther weiter beſtehen ſollte, ſondern wir ſind für Ablehnung dieſes Antrages, weil das Mitbeſtimmungsrecht der Schule und auch 203 anderer Bevölkerungskreiſe hier anerkannt wor⸗ Die Ausſprache wird geſchloſſen.) verichterſtatter Stadw. Dr Luther (Schluß⸗ ht,] wort): Mein Antrag und meine Ausführungen en reiche Kritik erfahren. Ich ſtelle aber trotz⸗