Feilchenfeld meinte, daß Verfehlungen vorgekommen ſeien, ſo liegt das in dem ganzen Syſtem. Man darf einzelne Perſonen nicht dafür verantwortlich machen. Die Damen, die dort die Recherchen machen, ſind in ganz anderen Lebens⸗ verhältniſſen groß geworden: ſie haben gar nicht das Gefühl für das, was das arme Volk beſeelt. Aus dem Grunde ſind alle die Sachen entſtanden. Sie mögen vielleicht von der beſten Abſicht geleitet ge⸗ weſen ſein, haben aber gerade das Gegenteil von dem, was richtig war, gemacht. So ſind denn Miß⸗ griffe in großer Zahl vorgekommen und haben Er⸗ bitterung hervorgerufen. Daß das beſeitigt werden muß, wird jeder einzelne zugeben. Meine Damen und Herren, ſtimmen Sie der Vorlage zu, damit der Beirat ſo ſchnell wie möglich arbeiten kann. Wenn Herr Kollege (Ein Antrag auf Schluß der Beſprechung wird angenommen. Die Verſammlung beſchließt, unter Ablehnung des Punktes 2 der Vorlage, nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Die Fürſorge für die Kriegsbeſchädigten und Kriegshinterbliebenen der Stadt Charlotten⸗ burg wird der ſtädtiſchen „Fürſ Kriegsbeſchädigte und Kriegshinterbliebene“ übertragen. Der Fürſorgeſtelle ſteht für die Kriegsbeſchädigten⸗ und für die Kriegshinter⸗ bliebenenfürſorge je ein Beirat zur Seite. Dieſer beſteht aus: a) dem Oberbürgermeiſter oder dem von ihm beſtellten Stellvertreter, 5) 5 Vertretern der Kriegsbeſchädigten bzw. der Kriegshinterbliebenen, c) 2 Vertretern der Arbeimehmer, 4) 2 Vertretern der Unternehmer, e) 5 in der ſozialen Fürſorge erfahrenen Per⸗ ſonen, unter denen ſich 1 Magiſtratsmit⸗ glied und 2 Stadtverordnete befinden müſſen. 2 tadtverordneten erfolgt durch die der beſchädig deren Trnan lichteit hierzu ge Sitzung am 25. Jum 1910 orgeſtelle für aber nicht durch die Art Rechnung ge heit der ſauch, wie geſagt, d flichkeit nicht etwa gegeben, ſals Bezirksärzte, Be ſein nen l 22 ablehnen. Es müßte ein Ausweg in der Weiſe ge⸗ 2 der hier vorge 352. Vorgeſchlagen für den Vorſteher Dr Borchardt: d die Stadtv. Dr Beirat für Kriegsbeſchädigte ſin Mommſen und Mickler, für den hinterbliebene die Stadtv. Irl. Reinold und Frau Nemitz. Andere Vorſchläge höre ich nicht; ich erkläre die Vorgeſchlagenen für gewählt. Wir kommen zu Punkt 9: g einer Depukntion zut Bera⸗ tung der Frage der Geſtaltung der Groß⸗Berliner Verhältniſſe und Wahl von 10 Mitgliedernn. Druckſache 166. Vorlage betr. Bildun (Die Verſammlung ſtimmt dem Antrage des Magiſtrats auf Bildung einer gemiſchten Deputation von 15 Mitgliedern (5 Magiſtratsmitgliedern und 10 Stadtverordneten) zur Beratung der Frage der Geſtaltung der kommunalen Verwaltung von Groß⸗ Berlin zu und wählt als Mitglieder der, Deputation die Stadto. Dr Borchardt, Dr Frentzel, Dr. Hertz, Dr Löwenſtein, Dr. Luther, Marzahn, Meyer 1, Panſchow, Scharnberg und Skaller.) 7 Punkt 10: Mitteikung betr. Aurztin für die Armenverwutung. — Druckſache 167. Stadtv. Dr. Feilchenfeld: Die Mitteilung des Magiſtrats entſpricht ja im Grunde genommen dem Wunſche der Stadwerordnetenverſammlung, der hier zum Ausdruck gebracht worden iſt: aber die Form iſt nicht derart, wie wir ſie für zweckmäßig halten. Es iſt offenbar der Wunſch in einem Teile der Be⸗ völkerung vorhanden, daß Frauen ärztliche Hilfe bei einer Aerztin ſuchen wollen, wenn allerdings auch dieſer Wunſch nicht ſo weit verbreitet iſt, wie es manche glauben und behaupten. Immerhin: unzwei⸗ felhaft beſteht dieſer Wunſch. Dieſem Wunſche wird tragen, wie der Magiſtrat die Frage löſen will. Denn wenn eine Fachärztin angeſtellt wird, ſo wird ſie eben nur bei Spezialkrankheiten, wohl Frauenkrankheiten, zuge⸗ zogen werden können, während es ſich darum weni⸗ ger handelt; denn wenn bei einer ernſten Gelegen⸗ Spezialarzt zurate gezogen werden ſoll, iſt nach unſerer allgemeinen Erfahrung der Wunſch nach einer Aerztin gar nicht ſo ſehr rege. Es handelt ſich vielmehr um den Wunſch der Frauen, bei allgemeinen Erkrankungen lieber eine Aerztin zuzuziehen, wenn ieſer Wunſch nicht ſo weit ver⸗ che glauben. Nun iſt die Mög⸗ eine Aerztin als Stadt⸗ Stadtärzte ſonſt da der Bezirksſtadtarzt die geſamte völkerung, die auf Armenpflege angewieſen iſt, in em Bezirke verſorgen ſoll, während die Aerztin⸗ bisher immer die Behandlung von Männern breitet iſt, wie man ärztin ebenſo anzuſtellen, wie die ſchaffen werden, daß für dieſenigen Fälle, in denen die Zuziehung einer Aerztin zur allgemeinen Be⸗ gandlung von Frauen gewünſcht wird, auch die Mög⸗ ſegeben wird. Das kann nicht in zgeſchlagenen Form geſchehen, indem die eeignete Fälle einer idern es müßte einer lerztin das Recht gege⸗ 2 Stabtärfte Beirat für Kriegs⸗