358 ben werden, meinetwegen unter denſelben Bedingun⸗ gen wie hier beantragt, nach der Mindeſttare der ärztlichen Gebührenordnung, den Frauen zur Verfü⸗ gung zu ſtehen, die dieſen Wunſch haben. Wenn der Magiſtrat dieſem Wunſche entſpricht, ſo ſind wir bereit, die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen, ohne einen Ausſchuß zu beantragen. Sollte der Magiſtrat Bedenken haben, ſo würden wir allerdings einen Ausſchuß beantragen müſſen, um einen Weg mit dem Magiſtrat zu finden, auf dem den Wünſchen der weiblichen Bevölkerung entſprochen werden kann. Stadtv. Skaller: Meine Damen und Herren! Ganz im Gegenſatz zu Herrn Kollegen Dr. Feilchen⸗ feld bin ich der Anſicht, daß der Magiſtrat mit die⸗ ſer Vorlage nicht die Wünſche der Verſammlung erfüllt, ſondern geradezu abgelehnt hat. Es iſt ſei⸗ nerzeit einſtimmig der Beſchluß gefaßt worden, daß eine Aerztin angeſtellt werde, die von jeder weib⸗ lichen Stadtarmen beſucht werden kann. Herr Kollege Feilchenfeld hat vorausgeſchickt, daß in gewiſſem Sinne den Wünſchen der Verſammlung Folge geleiſtet ſei. Ich bin der Anſicht, daß das in gar keinem Punkte geſchehen iſt. Das Material, das den Magiſtrat zu dieſer Ablehnung geführt hat, kenne ich nicht, ich habe es draußen vergebens geſucht. Soweit ich aus der Vorlage erſehe, ſcheinen nur die Armenärzte darüber befragt worden zu ſein. Daß gerade die Armenärzte — bei aller Hochachtung vor ihrer Tä⸗ tigkeit — kompetent ſein ſollen, darüber zu urteilen, ob die Anſtellung weiblicher Aerzte erwünſcht oder nicht erwünſcht iſt, möchte ich beſtreiten. Bei den Krankenkaſſen liegt es im allgemeinen genau ſo. Urſprünglich hat man geglaubt, daß man eine Frau⸗ enärztin anſtellen müßte und damit allen Wünſchen der Frauen Rechnung getragen wäre. Bei den Krankenkaſſen, die dazu übergegangen ſind, eine aroße Anzahl von Frauen anzuſtellen, hat ſich erge⸗ ben, daß das Bedürfnis außerordentlich groß iſt, und daß die Frauenärztinnen in zahlreichen Fällen in Anſpruch genommen ſind. Bei der kleinen Summe, um die es ſich hier handelt, iſt es mir überhaupt unverſtändlich, warum der Magiſtrat dem Wunſche der Verſammlung nicht Folge geleiſtet hat. Ein Jahr der Unterſuchung wird ergeben, daß zweifelsohne die Wünſche der Ver⸗ ſammlung berechtigt waren. Sollte ſich wider Er⸗ warten herausſtellen, daß die Frauenärztin nicht genügend beſchäftigt iſt, ſo wäre das auch nicht als großes Unaglück zu betrachten, wenn einmal 2000 ℳ zu Verſuchszwecken — was ich aber perſönlich be⸗ ſtreite — ausgeaeben wären. Was der Magiſtrat jetzi vorſchläat, beſteht doch tatſächlich heute ſchon. Wenn eine Patientin einen Spezialarzt haben will, dann muß doch dieſem Wunſche, ſofern er ſich wiſſen⸗ ſchaftlich begründen läßt, Rechnung getragen werden, und es ſteht doch der Patientin frei, einen weiblichen Spezialarzt aufzuſuchen. iſt nichts Neues geſchaffen. Alſo durch dieſe Vorlage Ich ſt lle feſt, daß der Sitzung am 25 Juni 1919 Vorwurf des Herrn Stadtv. Skaller richtig iſt, daß die Behandlung der Vorlage den Wünſchen der Stadtverordnetenverſammlung nicht entſprochen hat, kann ich nicht entſcheiden. Aber auch da ſcheinen nach den Ausführungen von Herrn Stadtv. Feilchen⸗ feld und Herrn Stadtv. Skaller die Anſichten jeden⸗ falls verſchicden zu ſein (Widerſpruch) — in der Behandlung der Vorlage ſeitens des Magiſtrats. Nun hat Herr Stadtw. Feilchenfeld den Wunſch ausgeſprochen, daß es den kranken Frauen möglich ſein ſoll, in geeigneten Fällen den Rat einer Aerztin einzuholen. Ich glaube, erklären zu können, daß der Magiſtrat bereit iſt, in eine erneute Prüfung dieſer Frage einzutreten. Es ließe ſich der Weg ſchaffen, daß die Stadtärzte das Recht haben, auch in allge⸗ meinen Behandlungsfällen auf Wunſch der kranken Frauen die Betreffenden einer Aerztin zuzuweiſen. Ich wiederhole, daß ich zu der Erklärung befugt zu ſein glaube, daß der Magiſtrat durchaus bereit iſt, in eine erneute Prüfung dieſer Frage einzutreten. Vorausſetzung dafür ſcheint mir allerdings zu ſein, daß die Tätigkeit dieſer Aerztin nach den Mindeſt⸗ ſätzen der Gebührenordnung honoriert wird. Stadtv. Dr. Löwenſtein: Auch ich ſtelle im Auftrage meiner Fraktion feſt, daß die Mitteilung, die uns der Magiſtrat in dieſer Vorlage zugehen läßt, durchaus nicht den Wünſchen entſpricht, die damals vom Etatausſchuß einſtimmig geäußert wor⸗ den ſind. Damals wurde beſchloſſen, und zwar unter dem Geſichtspunkt, daß es eine ganze Menge Frauen gibt, die ſich von vornherein ſcheuen, zu einem Arzte zu gehen, und es vorziehen, eine Aerztin aufzu⸗ ſuchen, nicht nur bei ſpezialärztlicher Behandlung von Frauenkrankheiten, ſondern auch bei allgemeinen Krankheiten, — daß es aus dieſem Geſichtspunkt heraus erwünſcht ſei, für die Armenbevölkerung eine Stadtärztin zu ſchaffen, die für die Geſamtheit Charlottenburgs zuſtändig iſt, ſo daß die Frauen nicht genötigt ſind, erſt vorher zu einem Stadtarzt zu gehen und ſich von dieſem an die Stadtärztin oder Fachärztin überweiſen zu laſſen. Der Etataus⸗ ſchuß hat ſich einſtimmig zu dieſer Meinung, die it ſeinem Beſchluſſe zum Ausdruck gekommen iſt, kannt. In dem, was der Herr! ſt. Magiſtratsvertreter in Ausſicht geſtellt hat, iſt nicht das enthalten, was wir wünſchen. Es ſoll nicht eine Gelegenheit ge⸗ ſchaffen werden, die Frauen zu überweiſen, ſondern es ſollen von vornherein die iner Frauenärztin gehen können. Wenn dieſer Geſichtspunkt ewahrt ble Magiſtrat in direktem Widerſpruch mit der Ver⸗ 2— ſammlung ſteht, und möchte bitten, daß doch nochf eine Aenderung der Vorlage vorgenommen wird. Stadtrat Ur. Röthig: Meine Damen Herren! Der zuſtändige Dezernent, Herr S Goeritz, iſt auf Urlaub. Infolg deſſen lieg ab. dieſe Anfrage zu beantworten. Wie w %