360 Wir kommen zu Punkt 11: Antrag der Stadtv. Bade und Gen. betr. Beihilfe für den Verein „Freie Schwimmer Charlottenburg“. — Druckſache 168. Der Antrag lautet: Die Stadrverordnetenverſammlung möge beſchließen, den Magiſtrat zu erſuchen, dem Verein „Freie Schwimmer Charlottenburg“ eine einmalige Beihilfe von 500 ℳ zu be⸗ willigen. Antragſteller Stadtv. Horlitz: Meine Damen und Herren! Ich möchte mir eine ganz kurze Be⸗ gründung für die Forderung von 500 geſtatten. Der Verein macht ſich um die Erteilung des Schwimmunterrichts an die arbeitende Bevölkerung ſehr verdient. Er unterrichtet bereits 200 Kinder in dieſem Jahre, und die Materialien des Vereins ſind durch die 4 Jahre Krieg ſehr defekt geworden; er muß unbedingt neue anſchaffen. Aus dieſen Grün⸗ den, verehrte Anweſende, möchte ich Sie bitten, die 500 %% zu bewilligen; denn es iſt dieſem Verein noch niemals eine Subvention zuteil geworden, auch ein Grund, der dafür ſpricht. Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Die An⸗ gelegenheit hat uns in der vorigen Sitzung ſchon be⸗ ſchäftigt; aber ich muß bemerken, daß die Frage aus mehrfachen Gründen trotz der Geringfügigkeit der Summe nicht ſo einfach liegt, wie der Herr Vor⸗ redner ſie darſtellt. Der Verein „Freie Schwimmer“ hat ſeit langer Zeit Beziahungen zur Stadt Charlottenburg inſo⸗ fern, als er Schwimmunterricht erteilt, und zwar habe ich noch vor der Sitzung feſtgeſtellt, daß bereits im Jahre 1903 ſeitens des Vereins derartiger Unter⸗ richt erteilt wurde. Es ſtand bereits ſeit 1903 in unſerem Haushaltsplan: dem Verein „Freie Schwimmer“ als Entſchädigung für erteilten Schwimmunterricht laut Anweiſung ſo und ſo viel. Die Summe, die bezahlt wurde, iſt in den verſchiede⸗ nen Jahren verſchieden geweſen, offenbar je nach der Leiſtung und der Beteiligung am Schwimmunter⸗ richt. Es iſt jedesmal dann am Jahresſchluß ange⸗ wieſen worden, was der Verein zu bekommen hat. Das iſt bis zum Jahre 1914 gegangen. Im Auguſt des Jahres 1914 wurde der Schwimmunterricht ein⸗ geſtellt, und infolgedeſſen war vom Jahre 1915 an dieſe Entſchädigungszahlung — es handelt ſich nicht um einen Beitrag — zu Ende. — Die Akten liegen Lier auf dem Tiſch des Hauſes, ich beziehe mich dar⸗ auf — der Herr Stadtſchulrat iſt ja verreiſt —, ebenſo auf die Stadthaushaltspläne von Charlotten⸗ burg. — In den Jahren 1915, 1916, 1917 und 1918 haben wir zwar Beträge von 500 immer unter dem Wortlaut: als Entſchädigung für erteilten Schwimmunterricht, eingeſtellt, aber ein Antrag auf Auszahlung iſt ſeitens des Vereins überhaupt nicht geſtellt worden, weil er ja keinen Schwimmunterricht erteilen konnte. einen Beitrag, gewiſſermaßen als ein Geſchenk friſie ſtellen, daß bislang überhaupt ganz andere lagen für die Bezahlung eines Entgelts be haben. — Sitzung am 25. Juni 1919 Jetzt kommt der Verein mit einem de Male, ohne daß er Schwimmunterricht erteilt, und merlangt die 00 ℳ. und der Herr Antragſteller hat] der meiner Anſicht nach die Sache heute zu Unrecht als mü Was nun die Frage der Hergabe einer Summe von 500 ℳ, die der Herr Antragſteller hier gewünſcht hat, betrifft, ſo kann ſelbſtverſtändlich die Stadt⸗ verordnetenverſammlung einen ſolchen Beitrag an jeden Verein bewilligen. Aber ich mache Sie darauf aufmerkſam, daß Sie dann vielleicht mit einer ſolchen Bewilligung hier einem Verein einen großen Gefallen tun, auf der anderen Seite aber meiner Anſicht nach eine große Ungerechtig⸗ keit gegenüber allen denjenigen Vereinen be⸗ gehen, die derartige Beiträge nicht bekommen. Es iſt eine alte Erfahrung im Magiſtrat, daß eine ganze Reihe von Jahren hindurch Vereine nicht gelegentlich der Haushaltsberatungen an den Magiſtrat herantreten, ſondern gerade im Laufe des Sommers, und daß dann der Magiſtrat, weil einmal ein Teil der Dezernenten vielleicht verreiſt war, weil auch eine gewiſſe Müdigkeit nach den anſtren⸗ genden Wintermonaten beſtand, eher zur Bewilli⸗ gung geneigt war und infolge beſonderer Vorlagen an die Stadtverordnetenverſammlung die Beitrags⸗ bewilligug leichter ging, als es ſonſt der Fall geweſen wäre. Aus allen dieſen Gründen hat der Magiſtrat grundſätzlich ſeit einer ganzen Reihe von Jahren be⸗ ſchloſſen, derartige Vereinsbeiträge nur gelegentlich der Einbringung des Haushaltsplans zu beraten und zu beſchließen. Das iſt auch in dieſem Jahre der Fall geweſen, und auch in dieſem Jahre iſt eine ganze Anzahl von Vereinen abgewieſen worden, und ich glaube, man würde eine Ungerechtigkeit begehen, wenn man jetzt plötzlich einen Verein herausnimmt, der überhaupt in einem ganz anderen Verhältnis zur Stadtgemeinde geſtanden hat, und ihm nunmehr eine Beihilfe von 500 ℳ. bewilligte. Die Kon⸗ ſequenzen ſind dann meines Erachtens unüberſehbar. Ich glaube, es wäre richtiger, die Angelegenheit bis zur Etatsberatung des nächſten Jahres zurückzu⸗ ſtellen und ſie dem Magiſtrat zu überweiſen. Der Magiſtrat hat, wie geſagt, bis zum Jahre 1918 eine entſprechende Summe im Haushaltsplan gehabt, die aber mangels Leiſtung des Vereins für 1915, 1916, 1917, 1918 nicht zur Auszahlung gekommen iſt. Da die ganzen Jahre hindurch der Verein keine Leiſtun⸗ gen aufzuweiſen und auch keinen Antrag geſtellt ha ſo haben wir die Summe nicht zur Verfügung geſtellt. Sg iſt der Sachverhalt⸗.. Sindtw. Schemnberg: Meine §e Kämmerer iſt im Irrtum. Alles referiert hat, bezieht ſich auf 1887. . (Kämmerer Schol 6 — Nein, das iſt n h und hier beantragt. Zunächſt wollte ich alſo nur feſt 7 de