364 wenn ich es auch nicht als richtig betrachten kann, daß Kollege Horlitz bei Beantwortung meiner An⸗ frage farblos bleiben und ſich darauf nicht einlaſſen will. Jedoch muß ich das ihm überlaſſen. Ich habe aber den Anſpruch, feſtgeſtellt zu ſehen: gehört der Verein „Freie Schwimmer“ zu dem Verbande, der auf ſeinem letzten Verbandstag beſchloſſen hat, ſich von jeder ſportlichen Betätigung von Vereinen, die bürgerliche Mitglieder haben, fernzuhalten. Das möchte ich beantwortet haben; und wenn ich darauf, wie bisher, keine Antwort bekomme, kann ich mit Fug und Recht feſtſtellen, daß der Verein, von dem hier die Rede iſt, dieſem gemeinſchädlichen, un⸗ duldſamen Verbande angehört. Was den Antrag des Kollegen Richter anbetrifft, ſo iſt er ja ſchon entgegenkommender. Aber, meine Herren, was brauchen wir denn heute über Mittel für das zukünftige Etatsjahr zu beſchließen! Dazu iſt doch der Etatsausſchuß da. Alle ſolche Fragen, die Geeignetheit eines Vereins uſw., hat der Etats⸗ ausſchuß zu erörtern. Wir ſollten die Zeit, die durch ſolche Erörterungen verlorengeht, der Vollverſamm⸗ lung erſparen. — 1 (Die Abſtimmit er den Antrag Bade und Gen. ergibt Stimmenſfkecchheit.) Vorſteher Dr. Borchardt: Nach unſerer Ge⸗ ſchäftsordnung entſcheidet bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorſitzenden. Mithin iſt der Antrag angenommen. (Bravo! bei den Sozialdemokraten und Heiterkeit.) Damit erübrigt ſich die Abſtimmung über den An⸗ trag Richter. Wir kommen zu Punkt 12: Anfrage der Stadtv. Junck und Gen. betr. Entloh⸗ nung ſtädtiſcher Angeſtellter. Druck⸗ ſache 169. Die Anfrage lautet: Iſt dem Magiſtrat bekannt, daß unter den techniſchen Angeſtellten der ſtädtiſchen Werke (hauptſächlich Waſſerwerke) Unzufriedenheit über Nichtentlohnung des Bereitſchaftsdienſtes herrſcht, und was gedenkt der Magiſtrat zu tun, um die Angeſtellten entſprechend dafür zu entſchädigen? Frageſteller Stadtv. Junck: Meine Damen und Herren! Unter den techniſchen Angeſtellten war ſeinerzeit eine gewiſſe Unzufriedenheit darüber, daß ſie an Sonn⸗ und Feiertagen einen gewiſſen Bereit⸗ ſchaftsdienſt auszuüben haben und dafür keine Ent⸗ ſchädigung erhalten. Ich glaube, daß ich hierauf nicht weiter einzugehen brauche, denn ich habe bereits ge⸗ 111 daß die Sache ſchon beim Magiſtrat erwogen wird. der Magiſtrat hierüber ausſprechen wird. Stadtrat und Kämmerer Scholtz: Die Anfra lautet, ob dem Magiſtrat bekannt iſt uſw. Es iſt uns bekannt, daß Wünſche ſeitens der Betriebsbeam ten und Angeſtellten im Frühjahr d. I. laut ge Sitzung am 25. Junt 1915 worden ſind. Der Magiſtrat hat ſich auch mit dieſer Angelegenheit beſchäftigt. Es handelt ſich aber nicht allein um Fragen, die die Werke betreffen, ſondern es ſind Fragen, die alle möglichen anderen Betriebe, Krankenhaus, Kanaliſation uſw., ebenfalls angehen, ja, die ſogar auf die geſamte ſtädtiſche Verwaltung übergreifen. Der Magiſtrat hat daher im April in dem Sinne Stellung genommen, daß er glaubt, zur⸗ zeit keinen Anlaß zu haben, jetzt über die beſtehen⸗ den Beſtimmungen hinauszugehen, daß er vielmehr dieſe Angelegenheit als Material für die Reviſion des Normalbeſoldungsetats zurückſtellen will. Wenn jetzt hier Ausnahmen geſchaffen werden und in die⸗ ſem Falle beſondere Entlohnungen eintreten, ſo könnte das zu weittragenden Konſequenzen für alle möglichen anderen Angeſtellten führen. Wenn bei den Waſſerwerken und bei anderen Werken durch den ſogenannten Bereitſchaftsdienſt gewiſſe Beamte und Angeſtellte mehr herangezogen werden als andere, ſo wird man bei der Feſtſtellung des Nor⸗ maletats hierauf Rückſicht zu nehmen haben. Im übrigen iſt zum Teil ja auch bei den Waſſerwerken ein gewiſſer Ausgleich dadurch geſchaffen, daß die⸗ jenigen, die in Frage kommen, eine Dienſtwohnung haben, die ihnen ja, wie ſie wiſſen, immer zu einem Betrage angerechnet wird, der den wirklichen Ver⸗ hältniſſen nicht entſpricht, ſondern die tatſächlich viel mehr wert iſt. Ich möchte Sie alſo bitten, ſich ebenfalls der Anſicht des Magiſtrats anzuſchließen und dieſe Frage, die neben vielen anderen Fragen geprüft werden muß, als Material für die Reviſion des Normal⸗ etats zurückzuſtellen. Ein Antrag auf Be⸗ Vorſteher Dr. Borchardt: wir verlaſſen den ſprechung iſt nicht geſtellt: Gegenſtand. Wir kommen nunmehr zu dem vorhin von mir verleſenen 2— beend⸗ .Wir halten es für notwendig, daß den An⸗) no geſtellten zum mindeſten eine Entſchädigung durch] ein Pauſchale gezahlt wird. Ich erwarte, daß ſich