Sitzung am 26 Jult 1919 Die Frage nun, die er anſchneidet, iſt aber, wie ich weiß und wie auch aus den Verhandlungen der Kommiſſion uſw. hervorgeht, bei der Regierung und in der Landesverſammlung eingehend beraten wor⸗ den, und man hat ſich gerade dort ſchlüſſig gemacht, daß man über das, was das Geſetz vom 4. Juni 1919 bringt, nicht hinausgehen kann. Abgeſehen da⸗ von würde aber, auch ſelbſt wenn ein neues Geſetz geſchaffen werden könnte, es für das Jahr 1919 gegenſtandslos ſein. Denn die Schwierigkeiten, die wir ſchon dadurch haben, daß wir jetzt noch, wo wir Ende Juli datieren, dieſe Umrechnungen machen müſſen, habe ich Ihnen früher auseinandergeſetzt, und die können Sie ſich, auch ſelbſt wenn ſie gar nicht ſachverſtändig auf dieſem ſteuertechniſchen Ge⸗ biete ſind, ohne weiteres denken. Sie wiſſen ja alle, daß Sie noch keinen Steuerzettel bekommen haben, und ich habe Ihnen auseinandergeſetzt, daß ſich die Ausſendung der Steuerzettel noch weiter verzögert und mit jedem Tage verzögert, mit dem wir nicht anfangen können, hier unſere Berechnungen zu machen. Deshalb haben wir auch gerade für dieſe Vorlage die Dringlichkeit beantragt; denn die ſteuer⸗ techniſchen Fragen zu löſen und dieſe Ausrechnungen zu machen — wir müſſen ja überhaupt erſt einen beſonderen Steuertarif auf Grund Ihrer Beſchluß⸗ faſſung aufſtellen —, iſt ungemein ſchwierig. Ich möchte mich deshalb dahin reſümieren, daß dieſer Antrag, der hier geſtellt worden iſt, meines Erachtens aus den verſchiedenſten Gründen gegen⸗ ſtandslos iſt und etwas Unmögliches, wenigſtens für das Jahr 1919, verlangt. ( Die Verſammlung beſchließt ei n ſt immi g nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: I. Zur Deckung der in der Vorlage Druckſache Nr. 179 näher bezeichneten Mehrausgaben in der Ordentl. Verwaltung des Hauptplans für 1919 von rund 5 500 000 ℳ kommt in Abänderung des Gemeindebeſchluſſes vom 26. März / 15. April 1919 Druckſache Nr. 66, Punkt IIp — die Gemeindeeinkom⸗ menſtener für 1919 in Höhe eines Zuſchlages von 300% zur Staatseinkommenſteuer, und zwar unter Veranſchlagung eines Mehrer⸗ trages von 5 500 000 ℳ. zur Erhebung. II. In Anwendung des Geſetzes vom 4. Juni 1919 5 betr. Gemeindeeinkommenbeſteuerung wird für das Rechnungsjahr 1919 rückwirkend vom 1. April 1919 ab folgendes beſtimmt: () Die ſteuerpflichtigen natürlichen Perſonen mit einem Einkommen von nicht mehr als 1500 ℳ werden nicht zur Gemeindeein⸗ kommenſteuer herangezogen. i eindeei kommenſteuer en Perſonen 375 c) Zur Deckung des durch die Maßnahmen zu a und b entſtehenden Ausfalls, ſowie etwaiger Mehrkoſten wird von den natür⸗ lichen und juriſtiſchen Perſonen mit einem Einkommen von mehr als 6500 ℳ. ein Zuſchlag von 20 % zu den durch Geſetz vom 8. Juli 1916 (G.⸗S. S. 109) feſt⸗ geſetzten Zuſchlägen zur Staatsein⸗ kommenſteuer für die natürlichen Perſonen erhoben.) Vorſteher Dr Borchardt: Wir kommen dann zu dem vorhin verleſenen dringlichen Antrag der Stadto. Dr Stadthagen und Gen. betr. Ausmahlung des Brotgetreides. Antragſteller Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Damen und Herren! Ihnen allen ſind ja die Be⸗ ſchwerden über die Zuſammenſetzung des Brotes be⸗ kannt. Der Herr Reichsernährungsminiſter hat nun kürzlich in Weimar die Zuſage erteilt, daß möglichſt bald an die Herabſetzung der Ausmahlung des Brot⸗ getreides herangegangen werden ſoll. Nach Zei⸗ tungsnachrichten, die — ich weiß nicht, ob es ſtimmt oder nicht — wohl auf die Reichsgetreideſtelle zu⸗ goſſen worden, und es heißt darin, daß die Ausmah⸗ werden würde. Es hat das in weiten Kreiſen der Bevölkerung die größte Beſtürzung erregt; denn die Aufregung über die jetzigen Zuſtände auf dieſem Ge⸗ biet iſt ſehr groß. Es iſt fraglos zuzugeben, daß beſondere Schwie⸗ rigkeiten darin beſtehen, augenblicklich mit der Aus⸗ mahlung herunterzugehen, wo die Beſtände aus der alten Ernte knapp ſind, (Widerſpruch des Stadtv. Zielenziger) andererſeits nicht wiſſen, wann wir aus der neuen tung iſt nicht von der Hand zu weiſen, daß unter Ernte durch Regen uſw., mehr vielleicht als ſonſt noch, verloren geht. Dazu kommt auch, daß die Sendung der Lebensmittelſchiffe aus Amerika, we⸗ nigſtens nach Zeitungsnachrichten, wegen der Streiks in Amerika und auch in England unter Umſtänden eine Unterbrechung erfahren kann. Dadurch würde natürlich eine gewiſſe Gefahr auch für unſere Ernäh⸗ rung wieder hervorgerufen werden können. 22 Trotz alledem, glaube ich, ſind die anderen haben es auch noch dass aſſen, aber jetzt müſſen ſchnell ein Ende ie heranwachſende rückgehen, iſt aber wieder Waſſer in den Wein ge⸗ lung erſt am 1. Oktober dieſes Jahres herabgeſetzt — immerhin ſich dem Ende zuneigen —, wo wir Ernte etwas bekommen. Die neue Ernte hat ja eine 2 ſehr große Verzögerung erlitten, und die Befürch⸗ dieſen Umſtändnen immerhin vielleicht ein Teil der