394 Broh hat zunächſt erklärt, daß der Verteilungs⸗ ſchlüſſel ungerecht wäre, weil er nach der Zimmer⸗ zahl abgeſtellt wäre. Ich möchte nochmals unter Bezug auf meine früheren Ausführungen vor der Oeffentlichkeit hier feſtſtellen, daß das nicht mehr der Fall iſt, ſondern daß in erſter Linie die Per⸗ ſonenzahl berückſichtigt wird. Wenn er weiter ausgeführt hat, daß er bei mir eine beſondere Naivität feſtſtellen müſſe, ſo habe ich bei allem Wohlwollen gegenüber ſeinen Ausfüh⸗ rungen nicht gefunden, worin dieſe Naivität be⸗ ſtanden haben ſollte. Vielleicht ſieht er ſie darin, daß ich zufällig der Dezernent für die Kohlenver⸗ ſorgung in einer ſeiner Anſicht nach bürokratiſchen Verwaltung bin. Ich glaube, die Größe und den Umfang des Schleichhandels als Dezernent für die Kohlenverſorgung mindeſtens genau ſo überſehen zu können, wie der Herr Stadtverordnete Dr. Broh. Ich bin nur nicht naiv genug, einzuſehen, daß wir das Allheilmittel zur Bekämpfung des Schleich⸗ handels von der Mitwirkung des Arbeiterrats er⸗ warten können. (Ein Antrag auf Schluß der Beratung wird ange⸗ nommen.) * 3 (Die Verſammlung beſchließt darauf nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Der Magiſtrat wird ermächtigt, den Betrag von 1 Million Mark zum Ankauf von Brenn⸗ holz und Torf aus Mitteln der Stadthaupt⸗ kaſſe vorſchußweiſe zu entnehmen.) Vorſteher⸗Stellv. Marzahn: Es liegt nunmehr ein Antrag des Kollegen Zielenziger und ſeiner Freunde vor: Wir ſtellen den Antrag, die Beratung über den Verteilungsmodus der von der Stadt aufgekauften Menge von Holz und Torf zu vertagen. (Stadtv. Meyer 1: Das ſcheint mir erledigt zu ſein!) — Es dürfte nicht erledigt ſein. Es liegen die drei Anträge vor, und dieſe Anträge wünſcht der Herr Kollege Zielenziger vertagt zu haben. Stadtv. Zielenziger: Die Beratung über den Verteilungsmodus!) Stadtv. Dr. Hertz: Ich bin erſtaunt, daß dieſer Antrag uns erſt jetzt, nachdem der Schluß der De⸗ batte eingetreten iſt, bekanntgegeben wird. Wenn er aufrechterhalten wird, muß unbedingt nochmal in die Debatte eingetreten werden. Stadtv. Meyer 1: Wenn ich die Sache richtig überſehe, wurde dieſer Antrag einaebracht, bevor die ausgiebige Vorſteher⸗Stellv. Marzahn: Der Antrag des 5 Herrn Kollegen Zielenziger wird zurückgezogen. 4 Erörterung ſtattaefunden hatte. Nachdem die Erörterung auch auf dieſe Angelegen⸗ 2 heit ſich erſtreckt bat, bin ich der Meinung, daß der Antraa erlediat iſt, und ich nehme an, daß er von den Antragſtellern zurückgezogen wird. Sitzung am 3. September 1919 Wir kommen nunmehr zur Abſtimmung über die drei Anträge. (Der Antrag der Stadtv. To ſt und Gen. wird in ſeinem erſten Teile, bei der Reichskohlenſtelle darauf hinzuwirken, daß eine gerechte, nach ſozialen Geſichtspunk⸗ ten geregelte Verteilung unter beſonderer Be⸗ rückſichtigung der Inhaber von Kleinwoh⸗ nungen ſtattfindet, mit großer Mehrheit angenommen, Teil abgelehnt. Der Antrag der Stadtv. Gebert und Gen., auf die Hauseigentümer darauf einzuwirken, daß die in den Häuſern befindlichen Oefen und Kochherde zwecks guten Brennens nach⸗ geſehen werden, wird ebenfalls mit großer Mehrheit angenommen. Der Antrag der Stadtv. Klick und Gen. betr. Zuziehung des kommunalen Arbeiterrats wird ab⸗ gelehnt.) im zweiten Wir kommen zu Punkt 13: Vorlage betr. Kriegsteuerungszulagen. — Druck⸗ ſache 192. — Stadtv. Blum: Wenn ich mich hier zum Worte gemeldet habe, ſo möchte ich nicht etwa die innere Berechtigung dieſer Vorlage bezweifeln. Im Gegen⸗ teil, meine Fraktion ſteht auf dem Standpunkt, daß dieſe Berechtigung ſeitens des Magiſtrats nachge⸗ wieſen iſt. Ich möchte mir aber erlauben, zur Klä⸗ rung zweier Punkte einige Ausführungen zu machen. Als im Juni d. I. die einmalige Teuerungs⸗ zulage von 1200 ℳ beſchloſſen und die ſogenannte Entſchuldungsſumme von uns bewilligt wurde, konnte die Lehrerſchaft die ganze Summe deshalb nicht erhalten, weil ſie damals mehr an Teuerungs⸗ zulagen bezog als die ſtädtiſche Beamtenſchaft. So iſt es gekommen, daß ein Teil der Lehrerſchaft dieſen Differenzbetrag von oft erheblicher Größe zurück⸗ zahlen mußte. gleichsvorlage innere Berechtigung jener Rückzahlung oder jenes Nachdem der Magiſtrat dieſe Aus⸗ eingereicht hat, iſt eigentlich die Abzugs hinfällig geworden, und es werden wohl der Lehrerſchaft auf dem Wege der Verwaltung dieſe Unterſchiedsbeträge zurückgezahlt werden. — Ich freue mich, daß Herr Stadtrat Fiſcher die ſe Au⸗ nahme bejaht. — Zweitens: Als es damals galt, die Höhe der Kriegsteuerungszulagen der Lehrerſchaft und der ſtädtiſchen Beamtenſchaft feſtzuſtellen, hat man auch der ſtädtiſchen Beamtenſchaft jene 300 , die der Lehrerſchaft als Alterszulagen bewilligt worden waren, als Teuerungszulage angerechnet. In de heutigen Vorlage fehlen dieſe 300 ℳ Kriegst rungszulage. Die innere Berechtigung hier auch vorhanden. Bei den ſtädtiſchen Beamten den dieſe 300 ℳ. in einer u Geha verrechnet. Die Lehrerſchaft konnte aber Beſoldungsordnung bekommen, wei