* ſtellen, was anſcheinend in der heutigen Debatte ver⸗ wiſcht wird, daß das Geſetz über die Kommunali⸗ ſterung nicht etwa vorſchreibt: das und das mu ß kommunaliſiert werden, (Stadtv. Heilmann: Sehr richtig!) ſondern es iſt ein Geſetz, das den Kommunen die Möglichkeit gibt, im weſentlichen diejenigen Gebiete, die ſie längſt vorher ſchon ſelbſt und aus eigenem An⸗ trieb als kommunaliſierungsfähig angeſehen haben, auf weſentlich leichteren und einfacheren Wegen zu Gemeindeunternehmungen zu geſtalten. Es handelt ſich alſo lediglich um ein Ermächtigungsgeſetz, (Stadtv. Heilmann: Sehr richtig!) und da muß ich feſtſtellen, objektiv wie ich immer ſein möchte und hoffentlich auch bin, daß die Herren Antragſteller nicht ganz Unrecht haben, wenn ſie ſagen: es liegt allerdings im Intereſſe der deutſchen und preußiſchen Gemeinden, daß der Schwebezuſtand, in dem ſich die ganze Frage eben befindet, gelöſt wird. Wenn wir — darin ſtimme ich nun wieder mit meinem unmittelbaren Herrn Vorredner überein im Magiſtrat die dringende Notwendigkeit empfun⸗ den hätten, einen ſolchen Antrag formell zu ſtellen, ſo hätten wir es auch ſchon getan. Denn ſachlich ſtehen wir auf dem Standpunkt, daß es allerdings erwünſcht wäre, nunmehr etwas ſchnell mit den Ab⸗ ſichten der Reichsregierung auf dieſem Gebiet her⸗ auszukommen. Wir haben es lediglich deshalb nicht getan — und ich würde daher auch keinen entſchei⸗ denden Wert darauf legen, daß die Stadwerwaltung Charlottenburg den Chor derer, die dieſen Antrag bereits geſtellt haben, vermehrt—, weil ja die berufe⸗ nen Organe, nämlich der Deutſche und Preußiſche Städtetag, und zwar unter meiner Mitwirkung und deshalb kann ich um ſo eher dieſen Standpunkt hier vertreten —, einſtimmig den Antrag geſtellt haben, der hier heute auch von dem Herrn Kollegen Dr Hertz vorgebracht wird. Ich möchte mich Hahin reſümieren: mit der Tendenz des Antrages iſt der Maaiſtrat einverſtan⸗ den, und wenn die Stadtverordnetenverſammlung beſchließen ſollte, den Magiſtrat zu erſuchen, dieſen Antrag einzureichen, ſo wird er es gern tun. Für eine abſolute Notwendigkeit hält er die Stellung des Antrages deshalb nicht, weil er von ſehr vielen an⸗ deren Seiten und auch von den berufenen Organen, die uns ebenfalls mit vertreten, bereits geſtellt wor⸗ Stepw, Klota, e Damen und Herren! imweiſen, der Sitzung am 3. September 1919 daß es nicht ſchaden kann, treibt. Und das Bedürfnis, nun einmal feſt abzu⸗ ich auf einen Miß⸗] 397 Mar zahn (unterbrechend): Vorſteher⸗Stellv. ſprechen: das, Herr Kollege, ich bitte, zur Sache zu was Sie hier vorzubringen beabſichtigen, augenſcheinlich nicht zur Sache. Ich möchte Sie doch bitten, ſich an den Punkt der Tagesordnung zu halten. Stadtv. Heilmann: Meine Herren Kollegen! Die Ausführungen des Herrn Oberbürgermeiſters haben, wie mir ſcheint, Kollegen Meyer doch zerſtreuen müſſen. Wir be⸗ grüßen den Antraa der Unabhängigen Fraktion und werden dafür ſtimmen. Wir haben nicht die Auf⸗ ſetzes dolos verzögert; aber wir ſind der Meinung, wenn man ſie zur Eile arenzen: wieweit können die Städte mit ihrer ſtädtiſchen Wirtſchaft aehen, wieweit reicht ihre Be⸗ fugnis? — das Bedürfnis, da eine Rechtsklarheit zu ſchaffen, iſt ſo augenſcheinlich, daß, wie der Herr Oberbürgermeiſter ja bereits erwähnt hat, die Herren vom Preußiſchen und Deutſchen Städtetaa, die in der praktiſchen Frage der Kommunaliſierung durch⸗ aus nicht alle auf unſerem Standpunkt ſtehen. ſon⸗ dern zu einem ſehr erheblichen Teile auf dem Stand⸗ punkt des Herrn Kollegen Meyer, doch einmütig ge⸗ fordert haben, daß dieſes Reichsgeſetz über die Kom⸗ munaliſierung nun endlich kommen ſoll. Bedenken auch bei der Demokratiſchen Fraktion da⸗ gegen beſtehen ſollte, daß ein Reichsgeſetz Klarheit darüber ſchafft: dieſe und dieſe Gebiete darf die Ge⸗ meinde in ihre Wirtſchaft übernehmen, — wohl ver⸗ ſtanden: darf, nicht muß —, und ſie darf ſich bei dieſer Kommunaliſierung dieſer und jener Rechtsmittel bedienen. Ich wundere mich über ſo mehr, als gerade er doch wohl aus dem preußiſchen Miniſterium des Innern weiß, wie außerordentlich ſchwierig es jetzt iſt, wenn vornehmen dringende Kommunaliſierung hei dem Geſetzentwurf über die Kommunaliſierung ſches Kunſtſtück vollführen müſſen, um überhaupt eine aeſetzliche Möalichkeit der Kommunaliſterung zu ſchaffen, und nachdem wir einige Wochen ſehr inten⸗ den Weg verbaut hat, den wir ſchließlich für die Kemmunaliſierung der Waſſerwerke gefunden hatten. Wir müſſen alſo in der Landesverſammlung zuſam⸗ anfangen. 2 Mir ſcheint, daß dieſes Beiſpiel allein Herrn Kollegen Meyer davon überzeugen ſollte, (Zuruf des Stadtw. Ir. Frentzel.) ge Ja, Herr Präſtdent, es iſt wirtlich ſo, ſämtliche 1-] Beſchlüſſe, die der Ausſchuß in erſter und zweiter dejaßt hat, ſind durch die neue Reichsver⸗ Leſung altbar geworden. — Aber ich meine, einer vollkommen veraeblichen Arbeit Kollegen von der Demokratiſchen en, daß es notwendia iſt, klare In der Tat iſt gar nicht einzuſehen, welches den Widerſpruch des Herrn Kollegen Meyer um der Ckarlottenburger Waſſerwerke ein wahres juriſti⸗ gehört die Bedenken des Herrn faſſung, daß die Regierung die Einbrinaung des Ge⸗ 0 man ohne ein ſolches Reichsgeſetz einmal eine will. Sein Kollege im Miniſterium, Herr Dr Freund, hat ſiber Arbeit an das Geſetz gewandt haben, ſind nun alle unſere Beratungen dadurch wieder über den Haufen geworfen, daß uns die neue Reichsverfaſſung men mit den Herren vom preußiſchen Miniſterium des Innern die ganze Arbeit noch einmal von vorn