burg in allerſtärkſtem Maße an, denn er betrifft nicht nur den Schutz von Leben und Geſundheit der Char⸗ lottenburger Bewohner, ſondern er iſt auch von außerordentlicher Tragweite für die Finanzen der Stadt. Bei der in Ausſicht genommenen Geſtaltung würde eine Belaſtung für die ſtädtiſchen Finanzen in Frage kommen, die ein Vielſaches von dem be⸗ trägt, was die von dem Kollegen Richter damals gewünſchte Vermehrung der Polizeikräfte koſten würde. 2 Der Plan, der gegenwärtig beſteht, iſt Ihnen wahrſcheinlich in groben Umriſſen bekannt. Von be⸗ ſonderer Bedeutung erſcheint es mir, daß zu ſeiner Verwirklichung Wege eingeſchlagen werden oder jedenfalls eingeſchlagen werden ſollen, die bisher nicht üblich waren und die auch unter dem alten Re⸗ gime niemals angewendet worden ſind. Bei einer Vorlage von ſo großer Bedeutung hat man die Ab⸗ ſicht, die berufenen Körperſchaften, meinden von Groß⸗Berlin, ſondern auch die Vertre⸗ tung des Staates, für deſſen Bereich dieſe Einrich⸗ tung geſchaffen werden ſoll, die Preußiſche Landes⸗ verſammlung, vollkommen auszuſchalten. Die Volksvertretung, die die gewaltigen Mittel für dieſes Unternehmen bewilligen ſoll, ſoll vor eine vollendete Tatſache geſtellt werden. Und dieſe Frage iſt es, die der Angelegenheit zu einer ſo großen Bedeutung verhilft und die es verlangt, daß wir uns mit ihr ausführlich beſchäftigen. Der Plan geht nicht, wie bisher mehrfach in der Preſſe mitgeteilt worden iſt, vom Reichswehrmini⸗ ſterium aus, ſondern er verdankt ſeinen Urſprung dem Hauptquartier der Garde⸗Kawallerie⸗Schützen⸗ Diviſion, in deren Auftrag am 10. März der Gene⸗ ralſtabsoffizier Hauptmann Papſt dementſprechende Pläne dem Reichswehrminiſterium unterbreitete. Es iſt bezeichnend für die Gründlichkeit, die in auf⸗ fallendem Mißverhältnis zu der Gründlichkeit und Langſamkeit ſteht, mit der man beiſpielsweiſe das Sozialiſierungsgeſetz oder das Kommunaliſierungs⸗ geſetz erwägt und prüft, daß das Reichswehrmini⸗ ſterium bereits am zweiten Tage, nachdem ihm dieſer Plan zugegangen war, ihn mit einer ausführlichen und energiſchen Unterſtützung an das preußiſche Mi⸗ niſterium des Innern weitergeleiter hat. Wer viel⸗ leicht meiner vorhin gemachten Angabe etwas zwei⸗ felhaft gegenüberſteht, daß der Plan beſteht, dieſe Vorlage ohne Befragung der Preußiſchen Landesver⸗ ſammlung zu verabſchieden, dem möge zum Beweiſe meiner Behauptung der folgende Satz aus der Vor⸗ lage dienen, die das Reichswehrminiſterium dem preußiſchen Miniſterium des Innern unterbreitet hat. Es heißt darin: „Es darf zurzeit nicht lang⸗ atmig in köpfereichen Kommiſſionen verhandelt werden, ſondern e s mu ß gehandelt werden.“ (Sehr richtig! bei den bürgerlichen Parteien.) Auf Grund dieſer Vorlage ſind nun Richtlinien] aw 30. Juli feſtgeſetzt, aber der Oeffentlichkeit nicht bekanntgegeben worden. Unter anderm iſt darin intereſſant — ich will Sie nicht damit aufhalten, daß ich Ihnen die ganze Vorlage in allen Einzel⸗ heiten unterbreite, aber ich glaube doch, daß es vonff Stgung am 3. September 1010 , nicht nur die Ge⸗ ſondern daß auch private Kreiſe dazu beiſteuern ſol⸗ len. Es erſcheint mir das um ſo wichtiger, als bis⸗ her wenigſtens die Auffaſſung vertreten wurde, daß die Polizei ihre Aufgaben nur erfüllen könne in völ⸗ liger Unabhängigkeit von allen Intereſſentengrup⸗ pen. Aber daß, wenn Intereſſentengruppen große Summen für die Polizei geben, ſie damit die Unab⸗ hängigkeit dieſer Behörde auf das ſtärkſte beein⸗ fluſſen, kann doch wohl kaum einem Zweifel unter⸗ liegen. Es heißt in dieſer Vorlage: Es iſt Aufgabe des Organiſationsoffi⸗ ziers, ſich ſofort durch Sammlungen bei in⸗ duſtriellen Werken, Banken und Geſchäften, die durch den Schutz der Sicherheitspolizei beſon⸗ dere Vorteile haben werden, neue Fonds für weitere Propagandatätigkeit, für Verbeſſerung „der Verpflegung, Ausſtattung der Mann⸗ ſchaftsräume und Unterkunft der Unterbeam⸗ ten, ferner für Wohlfahrtszwecke zu beſchaffen. (Stadtw. He ilmann: Iſt der Entwurf ange⸗ nommen?) — Nein, ich ſpreche ja auch nicht davon, daß der Entwurf angenommen iſt, ſondern ich ſage nur, welche Abſichten man in dieſer Angelegenheit hat, und daß es der Zweck der von uns gewünſchten Er⸗ örterung iſt, die Annahme dieſes Entwurfs zu ver⸗ hindern. — Der Plan iſt, mit dieſer Vorlage eine völlige Neuordnung des Polizeiweſens auf rein militäriſcher Grundlage zu ſchaffen. Die jetzige Schutzmannſchaft ſoll auf die Hälfte vermin⸗ dert werden und ſoll nur ſogenannte ordnungspoli⸗ zeiliche Befugniſſe erhalten. Der Außendienſt ſoll von der neuen Sicherheitspolizei übernommen wer⸗ den, wobei ich einſchalte, daß gerade unter den Ju⸗ riſten und den Verwaltungsbeamten im Polizeidienſt eine völlige Uebereinſtimmung darüber beſteht, daß ein Unterſchied zwiſchen Ordnung und Sicherheit im polizeilichen Sinne nur außerordentlich ſchwer zu ziehen iſt und beide in der Praxis ſo vollkommen in⸗ einander aufgehen, daß Reibungen unausbleiblich ſein würden. Dieſe Polizei ſoll alſo auf rein mili⸗ täriſcher Grundlage organiſtert werden. Ihre An⸗ gehörigen ſollen von der übrigen Bevölkerung voll⸗ kommen abgeſchloſſen, ſie ſollen kaſerniert werden, und dadurch ſoll jede Berührung zwiſchen ihnen und der Bevölkerung völlig unterbunden werden. Man behauptet, dieſe außergewöhnliche Maß⸗ nahme ſei notwendig, um die Sicherheit in Berlin wiederherzuſtellen. Gegenüber dieſer Behauptung iſt es doch wohl erforderlich, daß ich Ihnen die Meinung eines der anerkannteſten Fachlente auf dieſem Gebiet mitteile, Gauruf: Eichomt —4 nämlich die Anſchauung de richtrats Lindenan, Berliner Pol Sie die Debatt Intereſſe für Sie ſein wird, wenn Sie aus dieſerf ſo anſchei Vorlage etwas erfahren —, daß dieſer Polizei für 2 ihre polizeilichen Zwecke ſogar Flugzeuge i82 Ver⸗ſn fügung geſtellt werden ſollen. Es iſt weiter erwäh⸗ w nenswert, daß ihre Mittel nicht nur von ſtaatlichen Stellen und von den Gemeinden aufgebracht werden,