Sitzung am 17. gen Arbeitskrüfte nach Möglichkeit entfernt und ab⸗ geſchoben werden ſollen. Nun ſollen hier plötzlich auf Wunſch des Magiſtrats Vandsburger Schweſtern geholt werden! Wir würden uns damit in einen gewiſſen Gegenſatz zu den Beſtimmungen des Demo⸗ bilmachungsausſchuſſes ſtellen. Außerdem ſtehen meine Freunde auf dem Standpunkt, daß zunächſt verſucht werden muß, innerhalb Charlottenburgs qualifizierte Schweſtern für den Dienſt im Bürger⸗ hauſe zu finden. Nach den Erfahrungen, die ich geſammelt habe, iſt das ſehr wohl möglich. Sollten innerhalb Charlottenburgs die geeigneten Kräfte nicht aufzutreiben ſein, dann möchte ich darum erſuchen, daß zunächſt der Arbeitsnachweis in Berlin in An⸗ ſpruch genommen wird, und ſollte auch der nicht in der Lage ſein, die geeigneten Kräfte bereitzuſtellen, ſo weiſe ich darauf hin, daß der Gemeinde⸗ und Staatsarbeiterverband einen Nachweis beſitzt, der ſehr wohl in der Lage ſein dürfte, die geeigneten Kräfte für dieſen Zweck zur Verfügung zu ſtellen. Ich möchte alſo den Magiſtrat bitten, zunächſt dieſe Weae zu erſchöpfen, ehe die Hilfe der Vandsburger Schweſtern in Anſpruch genommen wird. In der Begründung des Magiſtrats iſt weiter geſagt, daß mit dem jetzigen Pflegeperſonal keine guten Erfahrungen gemacht wurden, daß ſich die In⸗ ſaſſen des Bürgerhauſes über die Tätigkeit des Pflege⸗ perſonals beſchwert hätten. Ich habe daraufhin Füh⸗ lung genommen und muß feſtſtellen, daß dem dort beſchäftigten Perſonal über Beſchwerden ſeitens der Inſaſſen des Bürgerhauſes nichts bekannt geworden iſt. Vielmehr erheben die dort Beſchäftigten Klage gegen diejenigen Perſonen, die ſie beaufſichtigen. Nach meinen Informationen ſcheinen mir die Klagen nicht ganz unberechtigt zu ſein. Vor allen Dingen vermiſſe ich in der Vorlage, daß der Magiſtrat nicht beſtimmte Fälle angeführt hat, die ihm zur Unzu⸗ friedenheit mit den dort beſchäftigten Perſonen Ver⸗ anlaſſung geben. Die dort Beſchäftigten Deun ſind zum Teil mit der Behandlung durch die beaufſichti⸗ genden Perſonen ſehr unzufrieden. Es liegt das viel⸗ leicht daran, daß ſich die leitenden Perſonen zum Teil aus alter Gewohnheit, nicht aus böſem Willen, mit der Neuordnung der Verhältniſſe noch nicht ein⸗ verſtanden erklären können; ſie haben ſich noch nicht in vollem Umfange daran gewöhnt. So iſt mir mit⸗ geteilt worden, daß ſich eine der dort beſchäftigten Oberſchweſtern mit dem Achtſtundentag nur ſehr un⸗ gern befreunden kann. Die Tatſache, daß die Ober⸗ ſchweſter gegen den Achtſtundentag eingenommen iſt, führt dazu, daß ſich zwiſchen ihr und den dort Be⸗ ſchäftigten ein nicht gerade muſtergültiges Verhältnis entwickelt hat. Dann kommt hinzu, daß ſich die dort beſchäftigten Perſonen auch über die Behandlung ſeitens des Anſtaltsleiters, des Herrn Dr. Schenk, be⸗ ſchweren. Sie machen Herrn Dr Schenk zum Vor⸗ wurf, daß er die Klagen von ſeiten der leitenden önlichteiten ahne weiteres binmmmt, wahrend 417 September 1919 worden. Einer im Bürgerhauſe beſchäftigten An⸗ geſtellten, die mit der Oberſchweſter eine Differenz gehabt hat iſt plötlich gekündiat worden, mit der Be⸗ gründung, daß ſie kurzſichtig ſei. Und doch ſteht feſt, daß die Betrefſende ſeit 1913 in verſchiedenen An⸗ ſtalten zu vollſter Zufriedenheit ihren Pflegedienſt ausgeübt hat und daß ihr niemals der Vorwurf ge⸗ macht wurde, daß ſie wegen Kurzſichtigkeit für den Pflegedienſt nicht geeignet ſei. Ich möchte den Ma⸗ giſtrat bitten, dieſen Fall zu untemſuchen und feſtzu⸗ m ob die mir gewordenen Informationen richtig ind. Ferner wird in der Begründung der Vorlage geſagt, daß durch die empfohlene Umünderung Koſten erſpart würden oder wenigſtens Mehrausgaben nicht entſtehen. Ich erlaube mir, demgegenüber einige Zweifel zu äußern. Nach meinen Feſtſtellungen ſind die Ausgaben für eine Probeſchweſter monatlich auf 196 ℳ bemeſſen. Außerdem bezieht dieſe Probe⸗ ſchweſter Verpflegung, ſogenannten zweiten Tiſch, und benutzt ein Einzelzimmer. Die Ausgaben für eine Wärterin ſtellen ſich monatlich bei einer Arbeits⸗ leiſtung von 208 Stunden, die Stunde zu 1.20 % gerechnet, auf 249,60 ℳ. Dazu kommt eine Beihilfe in Höhe von 43 ℳ, ſo daß mindeſtens 292,60 Ä Koſten für die Beſchäftigung einer Wärterin ent⸗ ſtehen. Von dieſem Betrag ſind durchſchnittlich 160,50 ℳ in Abzug zu bringen, ſo daß ein Gehalt von 132,10 ℳ zu zahlen übrigbleibt, ein Gehalt, das alſo weſentlich niedriger iſt als das von 196 monatlich für die Probeſchweſter. Außerdem kommt hinzu, daß von den Wärterinnen zum Teil zwei, drei bis vier Mädchen einen gemeinſchaftlichen Schlafraum benutzen und die Aufwartung ihrer Zim⸗ mer ſelbſt übernehmen, während das bei den Schweſtern nicht der Fall iſt. Dieſe Koſten müßten in Betracht gezogen werden. Nun haben wir ſicher nichts dagegen einzuwenden, wenn für wirklich aus⸗ gebildetes Perſonal eine Entſchädigung von 196 % außer den üblichen Nebenkoſten pro Monat gezahlt wird. Wir können es aber nicht ohne weiteres hin⸗ nehmen, wenn der Magiſtrat in der Begründung ſei⸗ ner Vorlage ſagt, daß Mehrausgaben nicht entſtehen würden. Wir halten eine Unterſuchung der Verhält⸗ niſſe im Bürgerhauſe im allgemeinen und der Per⸗ ſonalverhältniſſe im beſondern für notwendig. Ich ſtelle deshalb namens meiner Freunde den Antrag, daß dieſe Vorlage einem 15gliedrigen Ausſchuſſe überwieſen wird. 4 Oberbürgermeiſter Dr. Scholz: Meine Damen und Herren! Die Beſchwerden, die der Herr Vor⸗ redner vorgebracht hat, ſtehen in einem außerordent⸗ lich loſen Zuſammenhange mit der Vorlage. Ich möchte glauben, daß es an ſich auf Grund dieſer Be⸗ ſchwerden nicht notwendig wäre, die Vorlage in einen Ausſchuß zu verweiſen. Wenn Sie es trotzdem tun wollen, ſo würde ich mich weiterer Ausführungen hier enthalten können. Aber ich möchte darauf auf⸗ er den Beſchwerden und Klagen der dort Beſchäftigtenſ mertſam machen, daß alle die Gründe, die der Herr nicht ſo geneigt ſein Ihr leiht. Vielleicht führen Borredner vorgebracht hat, an ſich nicht gegen die dieſe Dinge dazu, das Verhältnis zwiſchen dem Auf⸗] Vorlage, ſondern gegen gewiſſe Dinge gerichtet ſind, ſichtsperſonal und den dort beſchäftigten Perſonen die im Bürgerhauſe vorgekommen ſein ſollen. Ich ich zu geſtalten. Ich erlaube mir der Mei⸗ alaube deshalb, es wäre nicht nötig, die Vorlage einem Ausſchuſſe zu überweiſen: denn gegen die Vor⸗ lage ſelbſt hat ſich der Herr Vorredner gar nicht aus⸗ geſprochen prach Er hat eine Reihe von Fällen vorge⸗