Smuung am 17. September 119 105 Vorſteher⸗Stellv. Dr. Frentzel: Der Magiſtrat Vorſteher⸗Stellv. Dr Frentzel: Wir kommen iſt bereit, ſie am Schluß der Sitzung zu verhandeln. zu Punkt 6 der Tagesordnung: Nun kommt noch eine vierte Anfrage: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorbereitung der Welche Schritte gedenkt der Magiſtrat zu Neuwahl der unbeſoldeten Magiſtratsmitalieder. tun, um den Zuſtänden der Unordnung im Druckſache 203. Schloßgarten ein Ende zu bereiten? Dr. Krüger, H. Pein, Rackwitz, Lichtenberg, (Stadtv. Frank: Wir bezweifeln die Mehrheit Frau Klockow bei dem eben angenommenen Antrag!) und noch verſchiedene andere Damen und Herren. 2 — Dieſe Anfrage kann auch heute beantwortet I Herr Kollege, erſtens mal haben Sie nicht das werden. 2 Wort; zweitens iſt das Büro einig geweſen, daß es die Mehrheit war, und dann hilft Ihnen auch Wir kommen dann zu Punkt 5 der Tages⸗ die Anzweiflung gar nichts. ordnung: 1 (Zuruf des Stadtv. Frank.) Beſchlußfaſſung über die Neuwahl der gewählten Mitglieder der Verwaltungsdeputationen und — Jetzt können Sie nicht das Wort bekommen, ⸗Kommiſſionen. Ich habe bereits Herrn Kollegen Meyer das Wort erteilt; es können doch nicht zwei Leute zu gleicher Ich teile dazu mit, daß nach § 16 des Geſetzes] Zeit das Wort haben. betr. vorläufige Regelung verſchiedener Punkte des Gemeindeverfaſſungsrechts vam 18. Juli 1915 die Berichterſtatter Stadtv. Meyer I: Die Stadt⸗ gewählten Mitglieder aller Gemeindedeputationen] verordnetenverſammlung hat in ihrer letzten Sitzung und ⸗Kommiſſionen neu zu wählen ſind. Die Wahlen] beſchloſſen — — finden nach dem Verhältniswahlſyſtem ſtatt, und die Stadwerordnetenverſammlung hat die näheren Be⸗] (Zuruf des Stadtv. Perl. — Glocke des Vorſtehers.) ſtimmungen hierüber zu treffen. Auf e i n ſt im mi⸗ gen Beſchluß der Stadwerordnetenverſammlung Vorſteher⸗Stellv. Dr. Frentzel: Ich muß drin⸗ können die Wahlen an Stelle der Verhältniswahl gend bitten, den Kollegen Meyer nicht zu unter⸗ durch einfachen Zuruf erfolgen. brechen! Es wird Ihnen nun folgende Beſchlußfaſſuna vorgeſchlagen: (Stadtv. Perl: Ich unterbreche nicht!) 1. Die Wahl der Mitglieder der ſtädtiſchen De⸗ * —.— 2 putationen und Kommiſſtonen hat an Stelle „ Ich muß dringend bitten, daß Sie ſich meinen der Verhältniswahl durch einfachen Zu⸗] Anordnungen fügen. ruf zu erfolgen. 3 . kann nur beſchloſſen werden, wenn von keiner (Heiterkeit.) Seite Widerſpruch erhoben wird. — 8 — — 2 11. Zur Ausführung dieſes Beſchluſſes wird Ich bitte den Herrn Berichterſtatter, fort⸗ folgendes beſtimmt: zufahren. Der Wahlausſchuß hat die Wahlen vorzu⸗ n 2. 5 22 2 Denen hecer Dieerennc der Siteſ. Bericheetttacter ragot mereeri Die Stadt⸗ nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen verordnetenverſammlung hat in ihrer letzten Situng vorzunehmen und ſeine Vorſchläge der auf Grund des Geſetzes betreffend die vorläufige Stadwerordnetenverſammlung zu unter⸗ Regelung verſchiedener Punkte des Gemeindever⸗ breiten. Die Wahlvorſchläge ſind in der faſſungsrechtes beſchloſſen, die Wahl der neuzuwäh⸗ öffentlichen Sitzung der Stadtverordneten⸗ lenden unbeſoldeten Stadträte in der nächſten verſammlung bekanntzugeben und alsdann Sitzung vorzunehmen, und hat einen Ausſchuß da⸗ die Wahlen für jede Deputation und Kom⸗ mit beauftragt, die Beſtimmungen für die Vor⸗ miſſton getrennt durch Juruf zu vollziehen. nahme dieſer Wahl vorzubereiten. Die Beſchlüſſe 111. Die dieſem Beſchluß entgegenſtehenden Be⸗ des Ausſchuſſes liegen Ihnen auf Seite 255 und ſum der Geſchiſten mmung werden auf. 256 der Druckſachen vor. Ich habe dazu noch wenige Auraungen Snu we ſ⸗] Bemerkungen zu machen. gehoben. Zenä 2 22 4 unächſt war in dem Ausſchuſſe die Frage zu nicht verlangt. Ich ſtelle ausdrück⸗ erörtern, wieviel Unterſchriften zu einem gudeigen Wahlvorſchlag erfordert werden. Der § 7 Abſ. 3 des von mir erwähnten Geſetzes beſtimmt hierüber, daß die zur Einreichung der Wahlvorſchläge ge⸗ forderten Unterſchriften die Zahl nicht überſteigen dürfen, die ſich bei einer Teilung der Mitglieder der Wahlkörperſchaften durch die Zahl der von ihr zu wählenden Perſanen ergibt, daß die Zahl aber ſin keinem Falle mehr als ¼ der Mitglieder der Dem Dere Wahlkörperſchaft ausmachen darf. Da wir 8 Mit⸗ an glieder der Stadtverordnetenverſammlung haben, ſo igen ergibt die Teilung durch 15, daß hiernach die Zahl ſvon 5 Stadtverordneten zur Einreichung eines ] Wahlvorſchlags ausreichend iſt, eine Zahl, deren