Wenn Sie dagegen über die Präſentation zu der Wahl ſprechen wollten, dann hätten Sie den Aus⸗ ſchluß der Oeffentlichkeit beantragen müſſen. Ueber Präſentationen zu Wahlen und über perſönliche Dinge kann nach der Geſchäftsordnung nur in nicht öffentlicher Sitzung verhandelt werden. Wenn nun die Diskuſſion in dieſem Rahmen weitergehen ſollte, ſo müßte ich die öffentliche Sitzung unterbrechen, und wir würden dann zunächſt in nicht öffentlicher Sitzung weiter verhandeln. Wenn alſo noch Wort⸗ meldungen hierzu vorliegen, dann würden wir die Oeffentlichkeit ausſchließen müſſen. Liegen noch Wortmeldungen vor?⸗ Stadtv. Dr. Hertz (zur Geſchäftsordnung): Mir iſt das, was der Herr Vorſteher eben ſagte, nicht bekannt geweſen. Aber ich glaube, daß es, nachdem wir bereits darüber geſprochen haben, im Intereſſe der Verſammlung wie im Intereſſe des Herrn Dr Röthig liegen würde, wenn ich meinen Ausführun⸗ gen nur eine kurze Bemerkung hinzufügen dürfte, die jeden Zweifel an dem Sinn meiner Ausführun⸗ gen beſeitigen würde. Vorſteher Dr Borchardt: Ja, ich würde damit einverſtanden ſein, wenn ich ſicher ſein könnte, daß ſich eine weitere Diskuſſion nicht anſchließt. Zu⸗ nächſt gebe ich Ihnen nochmals das Wort. Stadtv. Dr. Hertz: Ich möchte gegenüber dem Herrn Kollegen Meyer nur betonen, daß uns jeder Zweifel an der Gewiſſenhaftigkeit des Herrn Dr. Röthig ferngelegen hat. 2 (Stadtv. Meyer 1: Das habe ich auch nicht ge⸗ glaubt!) Wir ſind davon nach den Erklärungen, die wir früher bekommen haben, vollſtändig überzeugt. Wir erblicken nur in der Vorbereitung dieſer Vor⸗ lage einen Mangel; denn bei den Beratungen war es ſtillſchweigende Vorausſetzung, daß Herr Dr Röthig eine Wahl, die auf ihn entfallen würde, ſo⸗ fort annehmen würde. Deshalb iſt nicht davon ge⸗ ſprochen worden, daß jetzt das Amt noch einige Wochen verwaiſt ſein würde, und das hat uns dann zu unſerer Stellungnahme gebracht. Aber da hier erklärt worden iſt, daß Herr Stadtrat Dr. Sußmann die Vertretung für Herrn Dr Röthig in dieſer Zeit übernehmen würde, glaube ich, daß meine Freunde mit mir einverſtanden ſind, daß wir keinen Wider⸗ ſpruch gegen dieſe Wahl erheben werden. , ardt: Ich kann, glaube ich, ns meiner Freund Stenng am 1. Ottober 1010 nenne ich die beiden Beiſttzer, die Stadtv. Dr Brir 419 und Frau Nemitz. (Die Wahl erfolgt; das Ergebnis wird übermittelt) Es ſind 71 Stimmen abgegeben worden, die ſämtlich auf Herrn Dr Röthig lauten. (Bravo!) Herr Dr Röthig iſt ſomit zum beſoldeten Ma⸗ giſtratsmitglied gewählt. Es iſt nun noch folgender Antrag eingelaufen: Dem Stadtrat Dr. Röthig wird die als un⸗ beſoldeter Stadtrat im Dienſte der Stadt Charlottenburg zurückgelegte Dienſtzeit auf das Beſoldungsdienſtalter angerechnet und dieſe Dienſtzeit auch als ruhegehaltsberechtigt anerkannt. Für dieſen Antrag wird die Dringlichkeit be⸗ antragt. — Widerſpruch dagegen erhebt ſich nicht. Dann kommen wir ſofort zur Beratung dieſes An⸗ trages. Das Wort dazu wird nicht gewünſcht. Dann kann ich feſtſtellen, daß dieſer Antrag ange⸗ nommen iſt. Wir kommen dann zu Punkt 13 der Tages⸗ ordnung: 2 Wahl der 15 unbeſoldeten Magiſtratsmitglieder. Es ſind 4 Wahlvorſchläge eingegangen, und zwar ein Vorſchlag, enthaltend die Namen Mar⸗ zahn, Panſchow, Dr Krüger, Groß, Moll; ein Vor⸗ ſchlag, enthaltend die Namen Ahrens, IDr Suß⸗ mann, Dr. Penzig, Gebert; ein Vorſchlag, enthak⸗ tend die Namen Caſſirer, Dr Spiegel, Wöllmer, und ein Vorſchlag, enthaltend die Namen Karrer, Klick, Wilk. Dieſe 4 Wahlvorſchläge enthalten zuſammen 15 Namen, und 15 unbeſoldete Magiſtratsmitglie⸗ der ſind zu wählen. Ich glaube daher, zweckent⸗ ſprechend zu handeln, wenn ich dieſe 4 Vorſchläge als einen einzigen Wahlvorſchlag, enthaltend 15 Namen, betrachte. Wenn ſich dagegen kein Widerſpruch erhebt, würde ich dieſe 4 Vorſchläge als einen einzigen Vorſchlag behandeln. Wider⸗ ſpruch hiergegen erhebt ſich nicht: demnach lieg, überhaupt nur ein Wahlvorſchlag, enthaltend 15 Namen, vor. Wir brauchen daher nicht erſt durch Zettel abzuſtimmen, ſondern ich kann feſt⸗ ſtellen, daß dieſe 15 Herren einſtimmig gewählt worden ſind. 2 (Bravo!) Wir kommen nunmehr zu Punkt 14 der Tages⸗ ordnung: Herrn 1 Wahl der 8 Abgeordneten zum Provimziallandtag. viel (Der Vorſteher verlieſt die Beſtimmungen über Pſdie e Wahlen zum Brandenburgiſchen Provinzial⸗ landtage vom 4. Auguſt 115 g ätten demnach zunächſt 2 Beiſitzer zu 5% e an A.a,