Sitzung am 1. Kohlenſtelle und der des Magiſtrats abweicht. Wir ſind der Anſicht, daß die Notbeleuchtung auch be⸗ mützt werden kann zur Sicherheit der anweſenden Käufer und zur Sicherheit des Perſonals, weil die Polizeiſtunde auf 7 Uhr feſtgeſetzt iſt und wir daher berechtigt ſind, bis um 7 Uhr in unſeren Läden ver⸗ dweilen zu können. Die Kohlenſtelle hat ſich ja ſe⸗ weilig mit den Gewerbetreibenden befaßt, und wenn ich hier bei ihren Anordnungen von einer Partei⸗ nahme ſpreche, ſo iſt das gerechtfertigt, weil es nur zu oft erſichtlich war, daß tatſächlich die Großbetriebe begünſtigt und die Kleinbetriebe hintangeſetzt wor⸗ den ſind. Die Kohlenſtelle Groß⸗Berlin hat ja auch vor zwei Jahren die Kleinbetriebe kontrolliert und ihre Reviſoren ausgeſchickt, die von Polizeibeamten begleitet waren: die Beauftragten haben bei dieſer Gelegenheit trotz des Proteſtes der Gewerbetreiben⸗ den die ihr zuviel erſcheinenden Lampen ausgeſchal⸗ tet. Und wie auf der andern Seite die Großbetriebe begünſtigt worden ſind, dafür möchte ich hier ein Beiſpiel anführen. Während ein mir bekannter Ge⸗ werbetreibender von 15 000 Kerzen nur 500 Ker⸗ zen übrig behielt, hat die Kohlenſtelle auf der andern Seite bei den Großbetrieben ſich etwas nachſichtiger verhalten. Der Jahresverbrauch des K. d. W. z. B. war im Jahre 1916/17 ca. 875 000 Kilowattſtunden im Jahre 1918/19 ca. 575 000 Kilowattſtunden, be⸗ trug alſo ca. 662/,% des früheren Verbrauchs des Jahres 1916, alſo nur ein Drittel weniger. Auf der andern Seite hat ein mir bekannter Gewerbe⸗ treibender im Jahre 1916/,17 2700 Kilowattſtunden verbraucht, im Jahre 1918/19 aber nur 650 Kilo⸗ wattſtunden infolge des Ausſchaltens ſeiner Lampen brennen dürfen; das war alſo weniger, nicht ein⸗ mal 25% des Verbrauchs vom Jahre 1916! Man ſieht, in wie ungleicher und ungerechtfer⸗ tigter Weiſe hier die Kleingewerbetreibenden gegen⸗ über den Großbetrieben behandelt worden ſind, und wenn nun ein ſolcher Gewerbetreibender im Felde war und man ſogar gewaltſam gegenüber der Krie⸗ gerfrau vorgegangen iſt, dann weiß ich nicht, wie das bezeichnet werden muß. Und das iſt nicht ein Ein⸗ Zelfall, es ließen ſich leicht mehrere und ſchlimmere Beiſpiele anführen. Der hier vorgetragene Fall lag mir am handareiflichſten, denn dieſer mir bekannte Gewerbetreibende war ich ſelbſt, 2 , (Setterkeit) und die Beweiſe liegen hier zu Ihrer Verfügung. daß dieſe Wege der ern Art und Weiſe ich auf den Wenn ſite dieſe Ein⸗ Oktober 1919 158 Ich hoffe, daß der Magiſtrat uns nunmehr eine be⸗ friedigende Antwort darauf geben wird, nämlich, daß die Gewerbetreibenden nach der Verfügung berech⸗ tigt ſind, die Sicherheitsbeleuchtung zu benützen, und daß dieſe Sicherheitsbeleuchtung, wie aus der Ver⸗ fügung hervorgeht, ſchon von 6 Uhr abends an ge⸗ brannt werden darf, und zwar nicht nur als Not⸗ beleuchtung von einer ſehr geringen Kerzenſtärke — ungefähr von 25 Kerzen —, wie es der Vertreter des Magiſtrats hier angeführt hat. Stadtrat Dr. Fiſcher: Meine Damen und Her⸗ ren! Dieſe Anfrage iſt der Magaiſtrat nicht nur bereit, zu beantworten, ſondern er würde auch bereit ſein, im Sinne des Herrn Anfrageſtellers vorſtellig zu werden. Er iſt aber darüber hinaus bereits vor⸗ ſtellig geworden, und wir haben heute eine abſchlie⸗ ßende Antwort der Kohlenſtelle vorliegen. Ich möchte von vornherein feſtſtellen, daß es ſich der Kohlenverband mit Rückſicht auf die außer⸗ ordentliche Gefahr der Kohlenknappheit im Winter zur Pflicht gemacht hat, eine Reihe von Einſchrän⸗ kungen durchzuführen, die wir im Intereſſe der Allgemeinheit unbedingt aufrecht erhalten müſſen. Dazu gehören auch die Beſchränkungen des Strom⸗ verbrauches und eine Einſchränkung der Beleuchtung dahin, daß nach 6 Uhr abends nur noch die Sicher⸗ heitsbeleuchtung zuläſſig iſt. Die Wünſche, die Herr Stadtv. Perl zum Ausdruck gebracht hat, daß eine Beſchränkung des Verbrauches nach Prozenten und nach der Zeit erfolgen ſoll, ſind beide erfüllt. Denn nach der Verordnung darf in offenen Ver⸗ kaufsgeſchäften nur zwiſchen 9 Uhr vormittaas und 6 Uhr abends Strom verbraucht werden, und außer⸗ dem darf der Verbrauch 50% von dem des ent⸗ ſprechenden Kalendervierteljahres 1916 nicht über⸗ ſteigen. Herr Stadtv. Perl hat eine Reihe ſehr ſchwerer Vorwürfe gegen die Kohlenſtelle, damit gegen den Kohlenverband und deswegen auch gegen den Ma⸗ giſtrat erhoben, der in dem Kohlenverband ver⸗ treten iſt. Ich muß die Berechtigung dieſer Vor⸗ würfe in vollem Umfange ſolange beſtreiten, als nicht ein Beweis dafür erbracht iſt. Auch das Bei⸗ ſpiel bezüglich der Höhe des Stromverbrauchs be⸗ weiſt, ſelbſt wenn die Zahlen richtig ſind, in dieſer Form nichts, weil ich nicht nachprüfen kann, ob es ſich um gewerblichen Stromverbrauch handelt, oder in welcher Weiſe ſonſt eine Einſchränkung des Stromverbrauchs ſtattgefunden hat. Vor allen Dingen muß ich den Vorwurf zurück⸗ weiſen, daß die aroßkapitaliſtiſchen Betriebe von der Kohlenſtelle begünſtigt würden. Trotz meiner ein⸗ ſgehenden Tätigkeit im Kohlenverband iſt mir von einem derartigen Beſtreben nichts bekannt, und ich würde nur dankbar ſein, wenn derartige Behauptun⸗ gen nicht aufgeſtellt würden, ohne daß ſie auch im einzelnen beleat werden. Letzten Endes wird der ]Magiſtrat von dieſen Vorwürfen auch getroffen. Bezüglich der Ausſchaltung der Beleuchtung ſind von vornherein die Warenhäuſer genau ſo behandelt worden wie die kleinen Geſchäfte. Das eraibt ſich ſchon aus dem § 1 der Bekanntmachung vom Zun⸗3. September d. IJ. Sie nehmen keinerlei Aus⸗ ſtellung aegenüber den kleinen Geſchäften ein, aenau ſo wie bei den kleinen Geſchäften trolle der Warenhäuſer erfolgt. Hier m ergangen, und der Strom u ſo abaeſchnitten wer⸗ ren Geſchäft.