460 Sitzung am 1. Eine Sicherheitsbeleuchtung iſt nach 6 Uhr abends zwar aeſtattet. Das darf aber nicht dazu führen, daß durch eine mißbräuchliche Sicherheitsbe⸗ leuchtung eine Umgehung dieſes Verbots erfolat. Deswegen hat die Kehlenſtelle ihre Stellungnahme endgültig dahin zum Ausdruck gebracht, daß die Sicherheitsbeleuchtung nur den Zweck haben kann, nach Möalichkeit Einbrüche zu verhüten. Die Sicherheitsbeleuchtung darf ferner nur dann in Be⸗ trieb geſetzt werden, wenn das Geſchäft geſchloſſen iſt und ſich in demſelben weder Käufer noch Ver⸗ käufer und Perſonal, abgeſehen von dem Wächter, vefinden. Wenn wir dieſe Beſtimmung nicht ſo ſtreng auslegen, ſo wird, wie Sie wohl alle einſehen werden, faſt in jedem Geſchäft mit der Sicherheits⸗ beleuchtung das Verbot ohne weiteres umaanaen werden können. Wir müſſen aber im Intereſſe der Allgemeinheit Wert darauf legen, daß die Ein⸗ ſchränkungsbeſtimmungen des Kohlenverbandes auch in vollem Umfange aufrechterhalten werden, und aus den Ausführungen des Hern Stadtv. Perl habe ich bisher nicht entnehmen können, daß hier in iraend⸗ einer Weiſe gegenüber den Verordnungen unrichtig verfahren worden iſt. 5 (Bravo!) (Auf Antrag des Stadtv. Perl wird die Be⸗ ſprechung der Anfrage beſchloſſen.) Stadtv. Perl: Meine Damen und Herren! Der Herr Magiſtratsvertreter hat von einer Ein⸗ ſchränkung geſprochen, die ja auch berechtigt iſt. Es iſt ganz ſelbſtverſtändlich, daß wir uns den Not⸗ wendigkeiten, die durch die ſchwierigen Verhältniſſe bedingt ſind, nicht verſchließen werden. Meine Ausführungen gipfelten ja darin, daß wir bereit ſind, eine prozentuale Herabſetzung mitzumachen, daß wir auch bereit ſind, eventuell eine Verkürzung der Arbeitszeit vorzunehmen, wodurch ſchließlich auch eine Stromerſparnis herbeigeführt würde. Uns wäre es nur recht geweſen, wenn die Kohlen⸗ ſtelle ſeinerzeit gleich dafür gꝛſorgt hätte, daß der 6⸗Uhr⸗Ladenſchluß eingeführt worden wäre. So hat aber die Kohlenſtelle eine Verordnung heraus⸗ gegeben, die mindeſtens zu großen Zweifeln Anlaß gegeben hat; denn die Kohlenſtelle erklärt ja ſelbſt in ihrer Bekanntmachung, daß ſie dieſe Bekannt⸗ machung ergehen laſſe, um allen Zweifeln zu be⸗ gegnen. Alſo Zweifel waren dann doch ganz be⸗ ſtimmt vorhanden: das wird auch der Herr Ver⸗ treter des Magiſtrats nicht beſtreiten können. Wenn der Herr Stadtrat weiter erklärt, daß von einer Begünſtigung nicht die Rede ſein könne, ſo bin ich feſt überzeugt, daß dieſe Begünſtigung nicht vom Magiſtrat Charlottenburg ausgegangen iſt. Wenn man aber auch der Kohlenſtelle nicht den Vorwurf der Begünſtigung machen darf, ſo möchte ich darauf hinweiſen, daß auch öffentlich in der „Deutſchen Konfektion“ von einer augenfälligen Begünſtigung die Rede war, und es wird auch dem Vertreter des Magiſtrats ſicherlich nicht gelingen,] Säc den Mohren weiß zu waſchen. Was die Sicherheitsbeleuchtung anbetrifft, ſo möchte ich doch der Anſicht ſein, daß es nach Verordnung nicht klar iſt, daß Herr Stadtrat Dr Fiſcher hier im Recht iſt. Tatſächlich heißt es in der daß wir das vorige Mal für eine Vertagung der De⸗ Ottober 1919 trizität zuläſſigen Zeit und nur unter Beſchränkung auf das unbedingt notwendige Maß geſtattet iſt. Dar⸗ aus iſt nicht erſichtlich, daß es ſich um eine Sicher⸗ heitsbeleuchtung gegenüber den Einbrechern handeln muß. Wie denkt ſich denn der Herr Stadtrat über⸗ haupt den Geſchäftsſchluß? Wenn der Geſchäfts⸗ ſchluß ſelbſt um 6 Uhr vorgenommen wird, dann iſt es doch gar nicht möglich, daß die Gewerbetreibenden ſchon um 6 Uhr ihre geſamte Beleuchtung auslöſchen. Sonſt könnte es doch paſſieren, daß, wenn einer einen Porzellanladen hat, er in der Dunkelheit alles kurz und klein ſchlägt. Und wenn z. B. die Angeſtellten in den oberen Etagen beſchäftigt ſind und ſchließlich auch mal nach Hauſe gehen wollen, ſo brauchen ſie doch auch noch irgendeine Beleuchtung, ohne welche Unglücksfälle unausbleiblich ſein würden. Stadtv. Hilſe: Meine Damen und Herren! Meine Freunde ſtimmen im weſentlichen den Aus⸗ führungen des Herrn Kollegen Perl zu, benutzen aber dieſe Gelegenheit, an den Magiſtrat die An⸗ frage zu richten, wie er ſich zur Einführung des 6⸗Ühr⸗Ladenſchluſſes ſtellt. Vorſteher⸗Stellv. Dr Frentzel (unterbrechend): Herr Kollege, es iſt nicht zuläſſig, aus einer An⸗ frage eine zweite herausſchälen zu wollen. Ich muß Sie bitten, dieſes Thema nicht weiter fortzuſpinnen; das hat damit nichts zu tun. 2 Stadtv. Dr Stodthagen: Meine Damen und Herren! Meine Freunde ſind unbedingt dafür, daß die kleinen Geſchäftsleute genau ſo und nach dem gleichen Maße behandelt werden wie die großen Warenhäuſer. Sie haben aber aus den Ausführun⸗ gen des Herrn Kollegen Perl nicht entnehmen können, daß poſitives Material dafür vorliegt, daß eine derartige gleichmäßige Behandlung nicht ſtatt⸗ findet. Wir halten es für richtig, daß, wenn irgend⸗ eine ungleichmäßige Behandlung ſtattfindet, dann das Material, das vorher ſorgfältig zu prüfen iſt, ge⸗ jammelt und dem Magiſtrat vorgelegt wird, damit er dann den einzelnen Fällen nachgeht. Erſt wenn das geſchehen iſt, werden wir wirklich zu der Sache unſererſeits Stellung nehmen und feſlſtellen können, ob hier etwa eine ungleichmäßige Behandlung ſtatt⸗ finden ſollte. 8. Wenn im übrigen Herr Kollege Perl meinen Freunden und vor allen Dingen einem Stadtverord⸗ neten — wir kennen hier nämlich nur Stadtwerord⸗ nete — gewiſſermaßen den Vorwurf gemacht hat, batte geſtimmt haben, ſo möchte ich Herrn Perl auf mehreres aufmerkſam machen. Zunächſt iſt dadurch erreicht worden, daß ſeine wichtige 4 iicht in Verordnung, daß die Sicherheitsbeleuchtung nur ein außerhalb der für die Entnahme von Gas und 54