472 (Die Verſammluna beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: Die unbeſoldeten Magiſtratsmitalieder er⸗ halten eine monatliche Aufwandsentſchädigung von 125 ℳ. Von der Gewährung von Freifahrtkarten wird vorläufig Abſtand genommen in der Er⸗ wägung, daß es den Magiſtratsmitgliedern freiſteht, ihre zu ſtädtiſchen Zwecken aufge⸗ wandten Fahrttoſten der Stadt zu berechnen. Die Koſten ſind aus laufenden Mitteln zu beſtreiten.) Vorſteher Dr. Borchardt: Punkt 5 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Wohnungsfrage. Druckſachen 202, 214 und 225. Berichterſtatter Stadtv. Panſchow: In ſehr ein⸗ gehender Weiſe hat ſich der Ausſchuß mit den An⸗ trägen Klich und Gen. befaßt. Faſt 32 Stunden haben wir ausführlich die Notlage der wohnung⸗ ſuchenden Bevölterung Charlottenburgs einer Durchſprache unterzogen und konnten dabei feſt⸗ ſtellen, daß der Erlaß vom 16. November 1919 der Stadtgemeinde reſp. dem Magiſtrat ſchon jede Hand⸗ habe bietet, um nach Möglichkeit die Wohnungsnot, ſoweit es im Rahmen des Zuläſſigen liegt, zu be⸗ ſeitigen. Die Erklärungen des Magiſtrats aingen namentlich dahin, daß mit weſentlichem Erfolge ver⸗ ſucht worden iſt, die anderweite Benutzung der vor⸗ handenen Räume, ſoweit ſie früher Wohnzwecken ge⸗ dient haben, wieder dem Wohnzweck zuzuführen, daß Wohnungen, die zwar bewohnt, aber nicht genügend benutzt ſind, durch das Wohnungsamt weiter ver⸗ wendbar gemacht worden ſind, indem man dort ent⸗ weder möblierte Zimmer geſchaffen oder Teile dieſer Wohnungen abgenommen und für einzelne Ehepaare oder Familien bereitgeſtellt hat. Es wurde auch von ſeiten der Vertreter des Magiſtrats darauf hin⸗ gewieſen, daß von den 3315 Wohnräumen, die vor einem Jahre noch in Benutzung von Kriegsgeſell⸗ ſchafren waren, der weitaus arößte Teil ſchon wieder für Wohnungszwecke bereitgeſtellt iſt. Der Ausſchuß hat es ſich aber nicht nehmen laſſen, faſt ieden ein⸗ zelnen Fall, wo früher ein Haus in der Stadt für Wohnzwecke verwandt war und jetzt anderen Zwecken dient, durchzuſprechen. Jede einzelne Kriegsgeſell⸗ ſchaft in Charlottenburg mußte es über ſich ergehen laſſen, die Verhältniſſe, ſoweit ſie den Wohnraum, den ſie in Anſpruch nahm, betreffen, einer eingehen⸗ den Prüfung zu unterſtellen. Es wurde faſt ein⸗ ſtimmig der Wunſch im Ausſchuſſe laut, dahin zu wirken, daß dieſe Kriegsgeſellſchaften endlich aus Charlottenburg verſchwinden und die von ihnen zur⸗ zeit noch benutzten Wohnräume durch Baracken oder ähnliche Bauten erſetzt werden. . Der Magiſtrat konnte erklären, daß faſt ſämt⸗ liche Räume, die er für Bürozwecke in Anſpruch ae⸗ nommen hat, in ſtädtiſchen Häuſern lienen und daß im Rathauſe zurzeit Umbauten vorgenommen wer⸗ den, die weitere Büroräume freimachen, daß es ihm leider nicht möglich wäre, von den von ihm zurzeit Wir kommen zu benutzten Räumen weitere abzugeben, da die An⸗ forderungen, die z. B. das Wohnungsamt und das Mieteinigungsamt ſowie die Lebensmittelverſorgung erforderten, ſo aroß ſind, daß es nicht möglich ſei, en auszukommen, mit den vorhandenen Büroräumen ſondern daß man noch neue Räume ſchaffen muß. 7 Sitzung am 15. Oktober 1919 Bei der Erörterung über die teilweis unzu⸗ läſſige Höhe der jetzt geforderten Mieten wurde dar⸗ auf hingewieſen, daß es der § 5 der bezüglichen Ver⸗ ordnung ſchon heute dem Mieter ermöaliche, den Vertrag, den er geſchloſſen hat, nachträglich anzu⸗ fechten — bedauerlicherweiſe, wie feſtaeſtellt wurde, denn ein derartiges Verfahren verſtößt nach mancher Richtung doch gegen Treu und Glauben. Im Ausſchuß wurde auch hervorgehoben, daß es möglich wäre, wenn wir das Zuzugsverbot erlan⸗ gen könnten, den eingeſeſſenen Charlottenburgern etwas mehr Wohnraum zur Verfügaung zu ſtellen, denn in einzelnen Straßenzügen ſei ein nicht uner⸗ heblicher Teil von Ausländern untergebracht, die wir ſonſt als läſtige Ausländer betrachtet haben würden; alle nur irgendwie verfügbaren Räume ſeien von dieſen Leuten zu jedem Preiſe gemietet worden, da ſie hier in Deutſchland ein ſichereres Unterkommen zu finden glauben als in ihrer enaeren Heimat. Der Ausſchuß kam zu der Meinuna, nach den wiederholt abgegebenen Erklärungen des Magiſtrats. daß dieſer eigentlich alles getan habe, was zurzeit notwendig ſei, und daß die Anträge Klick und Ge⸗ noſſen am beſten ihre Erledigung durch folgende Be⸗ ſchlußfaſſung fänden: a) Der Magiſtrat wird erſucht, von den durch den Erlaß des Wohnungsverbandes vom 16. September 1919 den Gemeinden Groß⸗ Berlins gegebenen Ermächtigungen betr. die Zivileinquartierung unverzüalich umfang⸗ reichen Gebrauch zu machen. p) Der Magiſtrat wird erſucht, durch öffentliche Bekanntmachungen in regelmäßigen kürzeren Zwiſchenräumen die Einwohnerſchaft auf die beſtehenden auf Einſchränkung der Wohnungs⸗ not gerichteten Vorſchriften, insbeſondere die Verbote der ſelbſtändigen Verfügung der Eigentümer bzw. der Vorenthaltung von Wohnungen aufmerkſam zu machen. Der Ausſchuß bittet Sie, ſich dieſer Beſchlußfaſſung anzuſchließen. Ich darf dann noch, was ich zu erwähnen ver⸗ geſſen hatte, hinzufügen, daß ſeitens des Maaiſtrats die Erklärung abaegeben worden iſt, daß er mit der Enteignung von Wohnungen auch am Kurfürſten⸗ damm nicht haltmachen werde, daß es aber aus prak⸗ tiſchen Erwägungen vielfach nicht möalich ſei, dort mit aller Schärfe vorzugehen. Denn aerechterweiſe müßte man, wenn man einer Wohnuna von 7 Zim⸗ mern, die 7000 ℳ koſtet, zwei Räume abnähme, ſelbſtverſtändlich auch dem neuen Mieter jedes Zim: mer mit 1000 ℳ in Rechmuma ſtellen. Es ſei aber in der Regel nicht möalich, uur Ränme, die 1000 ℳ. 4 7 für 300 ℳ vermieten wolle, aus dem S eine Differenz, 3. B. wenn man eine