Stadtrat Dr. Spienel: Meine Damen und Herren! Wir haben allerdinas nicht angenommen, daß die Zeit der Verſammluna durch dieſen Antrag beſonders in Anſpruch genommen werden würde: (Geiterkeit) wir haben eigentlich angenommen, daß der erbetene Betmag ohne Erörterung aenehmiat werden wird. (Sehr richtia!) Aber wenn ein Verein im Laufe des Jahres eine Arbeit in Anariff nehmen will und dazu wiſſen muß, über welche Mittel er verfügen kann, ſo können wir nicht aut die Genehmiaung auf ein halbes Jahr hin⸗ ausſchieben. Andererſeits haben wir uns nicht be⸗ rechtiat gefühlt, über das Etatsrecht der Stadtver⸗ ordneten hinweg einfach aus dem Dispoſttionsfonds eine Bewilliqung eintreten zu laſſen. Wir hätten dann höchſtens den Maaiſtratsdispoſitionsfonds in Anſpruch nehmen müſſen, und den brauchen wir noch für andere Zwecke. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Dem Deutſchen Volkshausbund E. V. in Karlsruhe wird ein einmaliger Beitrag von 100 ℳ zur Einrichtung und Erhaltung eines Archivs bewilligt. Der Betrag iſt aus lau⸗ fenden Mitteln zu entnehmen.) Vorſteher Dr Borchardt: Wir kommen zu Punkt 22 2 Vorlage betr. Nachbewilligung für die Parkver⸗ waltung. Druckſache 234. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Folgende Haushaltsplannummern der ordentlichen Verwaltung Kapitel XIV Abſchn. 1 — Parkverwaltung — für 1919 werden in Höhe der bei den einzelnen Num⸗ mern angegebenen Beträge aus laufenden Mitteln verſtärkt: a2) XIv 1 — 5 Geräte — um 4 000 ℳ 5) XIv — 1 — 7 — Unterhaltung der Gewächshäuſer und ſonſtigen Baulichkeiten um c% XIV 1 — 10— Beſpannung von Waſſerwagen um 2100 4) XIVv — 1 — 18 Unterhaltung des Grundſtückes in Gatow emſch. Emmntſtener — um. — 1 200-, zuſammen 10 200 ℳ „„„ — —2 — 7 28 Sttung am 29 Oktober 1919 ge betr. Verſtärkung der Mittel für das Für⸗ e dieſer Gelegenheit darum bitten, daß perſönliche or⸗ Angelegenheiten von Beamten und Angeſtellten hier wir nicht in der öffentlichen Stadtverordnetenverſamm⸗ 505 des Gehalts einer Hilfsarbeiterin handelt. Wir möchten wiſſen, welche Art Beſchäftigung dieſe Hilfs⸗ arbeiterin hat, und insbeſondere, ob ſie ſich dringend notwendig ihren Lebensunterhalt ſelbſt erwerben muß oder durch häusliche Umſtände auch in ihrem Lebensunterhalt gedeckt iſt. Im letzteren Falle wür⸗ den wir unſere Zuſtimmung nur dann geben können, wenn dieſe Hilfsarbeiterin aus dem Kreiſe der Kriegshinterbliebenen oder der vielen arbeits⸗ loſen Schweſtern genommen würde. Stadtrat Dr Sußmann: Dieſe Hilfsarbeiterin iſt an die Stelle einer Krankenſchweſter geſetzt wor⸗ den. Sie leiſtet die Büroarbeit, die früher eine Krankenſchweſter verſehen hat. Ob ihre privaten Verhältniſſe derart ſind, daß es nach den Ausfüh⸗ rungen des Herrn Stadtv. Dr. Löwenſtein not⸗ wendig wäre, ſie dieſer Stelle zu entziehen, kann ich im Augenblick nicht ſagen. So weit ich unterrichtet bin, iſt dieſe Hilfsarbeiterin durchaus auf die Ar⸗ beit an der Stelle angewieſen. Mehr kann ich über ihre privaten Verhältniſſe hier nicht ausſagen. Stadtv. Dr Löwenſtein: Dieſe Antwort des Magiſtrats genügt uns nicht. Wir legen ganz be⸗ ſonderen Wert darauf, daß dieſe Nachforſchung an⸗ geſtellt wird; denn nach Mitteilungen, die uns ge⸗ worden ſind, ſind noch reichlich Hilfsangeſtellte hier beim Magiſtrat, die es durchaus nicht notwendig haben, eingeſtellt zu werden, und bei der wirklich großen Arbeitsloſigkeit und der Not, die beſonders bei den Kriegshinterbliebenen herrſcht, verlangen wir, daß in erſter Linie dieſe Kräfte beim Ma⸗ giſtrat als Hilfskräfte eingeſtellt werden. Oberbürgermeiſter Dr Scholz: Ich muß drin⸗ gend bitten, daß bei einer Vorlage, bei der es ſich abſolut nicht um die Anſtellung irgendeiner Perſon, ſondern lediglich um die Bewilligung der Mittel für eine Stelle handelt, nicht die Zuſtimmung von der Perſonenfrage abhängig gemacht wird. (Sehr richtig!) Gerade der Herr Antragſteller ſollte wiſſen, daß die ganzen Angeſtelltenanſtellungen neuerdings durch das Mitbeſtimmungsrecht des Angeſtelltenaus⸗ ſchuſſes geregelt ſind. Es wird alſo niemand einge⸗ ſtellt, mit deſſen Einſtellung der Angeſtelltenaus⸗ ſchuß nicht einverſtanden iſt, und es können außer⸗ dem Entlaſſungen und Kündigungen auf Verlangen 2 600 des Angeſtelltenausſchuſſes eintreten. Das allein beweiſt, daß die ganze Perſonenfrage, die der Herr Vorredner angerührt hat, nicht vor das Forum der Stadtverordnetenverſammlung gehört, von der wir heute nur die Mittel für die Stelle erbitten, ſondern vor ein anderes. Das andere Forum ſcheint ſich doch aber im vorliegenden Falle offenbar mit der Beibehaltung der Hilfsarbeiterin bereits einver⸗ ſtanden erklärt zu haben, ſo daß auch nach dieſer 4 Richtung die Bedenken des Herrn Vorredners aus⸗ geräumt ſein dürften. Stadtv. Dr Stadthagen: Ich möchte doch auch lung behandelt werden. Nach § 10 der Geſchäfts⸗ hahn 6 ordnung ſollen alle perſönlichen Angelegenheiten