—* betommt, und ich habe infolgedeſſen hoch aerechnet. Außerdem wäre unbedingt nötig, daß nachaeſehen wird, ob ſich unter dieſen Zählern Kriegsware be⸗ findet. Sind dieſe Zähler Kriegsware, dann wäre es wirklich nicht nötig, ſie reparieren zu laſſen: denn die Kriegswaren in der Uhreninduſtrie ſind ſo ſchlecht, daß ſie überhaupt nicht das Reparieren wert ſind. Aber dazu iſt doch eigentlich der Reviſor da: ich weiß wirklich ſonſt nicht, wozu er da wäre, ob er die Zähler eicht oder ſonſt nachſieht. Jedenfalls 18 unterſucht werden, wie die Zähler beſchaffen nind. (Unter Ablehnung des Antrages des Stadtv. Hübner auf Einſetzung eines Ausſchuſſes von 15 Per⸗ ſonen beſchließt die Verſammlung nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Folgende Ausgabenummern des Sonder⸗ plans 4 — Elektrizitätswerk — für 1919 wer⸗ den verſtärkt: a) Ordentliche Verwaltung, Abſchnitt 4 Nr. 5— Unter⸗ haltung und Eichung der Zähler — um 30 000 ℳ, 5) Außerordentliche Verwal⸗ tung, Abſchnitt 1 Nr. 3 Beſchaffung neuer Elektri⸗ zitätszähler — um 400 000 ℳ. Die Sume zu 5 iſt vorſchußweiſe aus bereiten Mitteln zu entnehmen und ſpäter aus einer neu zu begebenden Anleihe zu decken.) Vorſteher Dr. Borchardt: Punkt 5: Wir kommen zu Vorlage betr. Stromlieferunasvertraa mit der Großen Berliner Straßenbahn. Druckſache 237. (Die Verſammlunag beſchließt nach dem des Magaiſtrats, wie folat: Der Zuſammenfaſſuna der beſtehenden Stromlieferungsverträge mit der Großen Berliner Straßenbahn, der Berlin⸗Charlotten⸗ burger Straßenbahn und der Weſtlichen Ber⸗ liner Vorortbahn zu einem Vertrage, dem der Wortlaut des zurzeit beſtehenden Vertrages mit der Großen Berliner Straßenbahn zu⸗ grunde zu legen iſt, ſowie der Aenderung des § 10 dieſes Vertrages, wie in der Vorlaae näher ausgeführt, wird zugeſtimmt.) 28 Puntt 6. Antrage Vorlage betr. Errichung einer Iugendwander⸗ bbherberge. — Druckſache 2383. Sitzung am 29. Oktober 1919 50r machen in der Lage wären, wenn uns die Mittel hierzu in reichem Maße zur Verfügung ſtänden, dann müßte Eharlottenburg wohl eine derartige Herberge auf eigene Koſten und zu eigenem Ge⸗ brauche errichten. Ich ſtehe der ganzen Sache durchaus nicht unſympathiſch gegenüber. Ich be⸗ zweifle nur, ob gerade die jetzige Zeit dazu geeignet iſt. Dann meine ich auch: dieſe 25 000 ℳ können wir uns zu gegebener Zeit aufſparen, wo wir wirk⸗ lich davon überzeugt ſind, daß dieſe Summe für ein ſolches Unternehmen angebracht und ausreichend iſt. Ueber den Nutzen der Wanderpflege ſind wir, glaube ich, alle einig. Es iſt ein durchaus guter Gedanke, er iſt ja auch nicht neu. Wir können die Wanderpflege nur begünſtigen. Meine Söhne ſind ſelbſt Wandervögel. Ich bin überzeugt, ſie werden immer ſehr gut in den Scheunen der Bauern auf dem Lande übernächtigt haben, wenn ſie es ganz billig machen wollten, und nach ihren Berichten haben ſie dabei ſehr fidele Stunden verlebt, ſo daß ſie ohne eine ſolche Wanderherberge, die doch auch naturgemäß nicht überall vorhanden iſt, ganz gut hinweggekommen ſind. 2 In der Vorlage iſt auch geſagt, daß wir die Wanderherberge nur zu gewiſſen Zeiten benutzen können. Die Vorlage ſpricht von der Hälfte aller Tage im Jahre. Man könnte ganz gut darunter verſtehen, daß man ſie nur immer den halben Tag benutzen dürfte. Das iſt aber wohl, wie die wei⸗ teren Ausführungen ergeben, nicht der Fall, ſondern die eine Woche ſoll der Wanderverein die Herberge benutzen, die andere Woche wir. Das iſt kein idealer Zuſtand. Ich glaube nicht, daß dabei etwas Vernünftiges herauskommt. Es müßte bei jeder Wanderfahrt vorher hingeſchrieben und die Fahrt angemeldet werden, wir müßten davon überzeugt ſein, ob wir um dieſe Zeit auch das Haus zur Ver⸗ fügung haben uſw. Dann wird man auch darauf gefaßt ſein müſſen, daß, wenn irgendwelche Störun⸗ gen vorkommen, die einen ſagen werden: das haben die anderen gemacht, daran ſind wir nicht ſchuld — und umgekehrt. Wir werden jedenfalls davon Un⸗ zuträglichkeiten haben. Ich rate ganz entſchieden davon ab. Ebenſo iſt es mit dem Paſſus in der Vorlage, der davon ſpricht, es werde angenommen, daß die laufenden Koſten durch die von den Benutzern zu erhebende Gebühr gedeckt werden. Außerdem glaubt der Verein „Jungbrunnen Märkiſche Schweiz“ nötigenfalls aus ſeinen Mitgliedsbeiträgen für die Deckung etwaiger Fehlbeträge aufkommen zu können. Nun, meine Damen und Herren, das iſt ſehr zweifelhaft. Wenn der Verein das nur glaubt, ſwird er jedenfalls immer ſehr leicht in der Lage ſein, nachzuweiſen, daß ſeine Finanzen zu ganz anderen Zwecken gebraucht werden, und wir werden dann ſtets die Unkoſten allein decken müſſen, wer⸗ den auch als der wirtſchaftlich ſtärkere Teil dazu ohne weiteres in Anſpruch genommen werden. Am Schluſſe der Vorlage heißt es, daß eine nennens⸗ werte dauernde Belaſtung der Stadt davon nicht zu erwarten ſein wird. Ich bezweifle das wiederum, und ich rate davon ab, in dieſer Form der Sache zu näherzutreten. Ich bitte Sie, den Magiſtratsantrag g⸗ abzulehnen. Stadtv. Junck: Im Einvernehmen mit meinen ie Parteifreunden kann ich erklären, daß wir der Vor⸗ lage zuſtimmen. Wir erwarten allerdings, daß