510 haben. Das kommt alles zuſammen. Für die Er⸗ haltuna des Grundſtücks bleibt zu wenig übria, und für den Maler natürlich gar nichts. Dadurch kom⸗ men wir in die Lage, daß die Grundſtücke verfallen. Wo wird denn heute noch eine Faſſade geputzt, eine Faſſade geſtrichen. Die Grundſtücke werden her⸗ untergewirtſchaftet. Wenn das ſo weiter geht, dann iſt niemand mehr in der Lage, ſein Grundſtück in ordentlichem Zuſtande zu erhalten. Iſt uns damit gedient? Entſchieden nicht. Wenn wir die Henne ſchlachten, die die goldenen Eier leat, dann haben wir keine goldenen Eier mehr. Eine allgemeine Steuerflucht iſt jetzt ſchon feſtgeſtellt. Es wird eine Flucht der Beſitzenden ſtattfinden. (Zuruf: Wohin?) Glauben Sie doch nicht, daß die Nachfolger der Hausbeſitzer, an die die Häuſer verkauft werden, beſſer ſind! Die werden die Grundſtücke noch mehr verfallen laſſen. „Von meinem Standpunkte kann ich Ihnen nur ſagen, meine Damen und Herren, daß die Hausbe⸗ ſitzer für die Sozialiſierung der Grundſtücke durch⸗ aus reif und dazu bereit ſind. Ich würde meine Grundſtücke gern zur Verfügung ſtellen, denn ich weiß, ſo ſind ſie bei der jetzigen Belaſtung nicht zu halten. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Aber für den Preis, der im Frieden war!) Wenn die Stadt jpäter einmal ſelbſt in logiſcher Folge als Vermieter auftreten wird, dann wird ſie wohl in erſter Linie die Mieteinigungsämter uſw. beſeitigen. Wir ſehen das ja an unſeren Baracken⸗ bauten: wir ſind nicht imſtande, die Zinſen für den Bau ausſchließlich der Zinſen des Grund und Bo⸗ dens zu decken. Wir müſſen für Stube und Küche in den Notſtandsbauten 800 ℳ und mehr Miete nehmen. Die Mieter werden bei der Sozialiſierung den kürzeren ziehen, ſie werden viel ſchlechter dabei wegkommen; ſie werden die Koſten tragen müſſen, weil Sie jetzt lächelnden Geſichts jede Mehrbelaſtung der Grundſtücke ohne weiteres bewilligen. Auf eine Mehrbelaſtung aber kommt dieſe Aenderung der Ka⸗ naliſationsordnung ohne weiteres hinaus. Aus dieſem Grunde bitte ich, die Vorlage alatt abzulehnen ohne jede Ausſchußberatung. Stadtbaurat Bredtſchneider: Der Magiſtrat iſt ſelbſtverſtändlich bereit, mit Ihnen in einem Aus⸗ ſchuß über dieſe Vorlage zu beraten. Aus den Wor⸗ ten des Herrn Vorredners ſchien mir der Vorwurf herauszuklingen, als beabſichtigte der Magiſtrat durch ſeine Vorlage die Hausbeſitzer mit Kanaliſationsge⸗ bühren mehr zu belaſten, als es bisher der Fall ge⸗ 81 Nichts liegt dem Magiſtrat ferner als weſen iſt. dies. Es iſt auch gar nicht möglich, daß infolge der Annahme unſerer Vorlage irgendwelche höhere Be⸗ laſtung an die Hausbeſitzer in ihrer Geſamtheit her⸗ antreten könnte. Auf die Hausbeſitzer wird lediglich das umgelegt, was die Kanaliſation erfordert. weniger zu zahlen. folgt, daß eine Mehrbelaſtung der Henebſic allgemeinen 411 möglich iſt. Smg am 20 Oktober 1919 Was die Sache ſelbſt benifſt, meine e ern. ſo hat den Magiſtrat nur die Erwägung geleitet, unſere Kanaliſationsordnung mit der in Berlin gel⸗ tenden in Uebereinſtimmung zu bringen mit Rück⸗ ſicht auf die bevorſtehende Eingemeindung. Das iſt die einzige Triebfeder geweſen, die uns dazu geführt hat, die Kanaliſationsordnung zu ändern. Der Magiſtrat wird aber keine Träne weinen, wenn die Stadwerordnetenverſammlung anderer Auffaſſung iſt und beſchließen ſollte, daß es ſo bleiben K4 wie es bisher geweſen iſ Stadtv. Panſchow: Der Antrag iſt geſtellt worden, die Vorlage einem Ausſchuß zu überweiſen. Ich will deshalb unterlaſſen, hier eine Hausbeſttzer⸗ debatte zu entfachen, (Sehr richtigl) kann mich aber doch nicht enthalten, hier öffentlich zu erklären, daß ich in dieſer Vorlage eine weitere erhebliche Belaſtung des Hausbeſitzes inſoweit ſehe, als er Fronthäuſer beſitzt, und zugleich auszuführen, daß, wenn dieſe Mehrbelaſtung eintritt, auch eine Belaſtung der Mieter erfolgen wird und das Ver⸗ hältnis zwiſchen Mieter und Vermieter durch dieſe 4 in keiner Weiſe günſtig beeinflußt werden ann (Stadtv. Frank: Sehr richtig) — Stadtv. Bade: Werte Anweſende! Soweit ich die Sache überſehe, kann es ſich hier nicht darum handeln, in eine Agitation oder Klagelied auf der Seite der Hausbeſitzer oder der Mieter einzutreten. Soweit wir die Sache in der Kanaliſationsdeputation beſprochen haben, handelt es ſich nur darum, daß die Gebühren anders erhoben werden ſollen als vorher. Bis jetzt wird die Gebühr noch nach der Frontlänge des Hauſes, die Ecke doppelt, und dann nach dem Nutzungswert erhoben. Wenn man ſich die Rechnung vorlegt, ob das gerecht iſt oder nicht, ſo muß man zu der Auffaſſung kommen, daß es entſchieden unge⸗ recht iſt, daß dadurch die Eckhäuſer viel mehr be⸗ laſtet werden als die Grundſtücke in der Front, und daß auch die Häuſer, die nur eine Etage haben, der Länge des Grundſtückes entſprechend genau dieſelbe Gebühr zu entrichten haben wie die Häuſer, die vier Etagen haben. Die einzigen, die an dieſer Aendee rung Schaden erleiden würden, wären nach meiner Meinung nicht die Hausbeſitzer im allgemeinen, ſon⸗ dern nur die Beſitzer etwa der Häuſer am Kur⸗ fürſtendamm uſw., da der Nutzungswert dieſer Häu⸗ ſer bedeutend höher iſt als der von Häuſern 2. . Da wir auf der ſtehen, daß wir in preßten Bauweiſe die 22 mehr frei bauen wollen 1 ſehr und ich glaube, das w 1 — kann vielleicht vorkommen, daß ein Hausbeſitzer mehr zu zahlen hat als bisher, dafür hat aber ein anderer] Schon aus dieſen Erwägungen